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Beihilferecht 2023 im Überblick
Zusammenfassung der Rechtsprechung der europäischen Gerichte sowie der EU-Kommissionsaktivitäten
Im Jahr 2023 erließ der EuGH einige weitreichende Urteile sowohl zu Steuervorbescheiden als auch zu anderen Themengebieten. Die EU-Kommission übte sich hingegen schon das zweite Jahr in Folge in Zurückhaltung. Auch 2023 wurden keine bedeutenden Verfahren zu steuerlichen Normen eröffnet.
Die EU-Kommission ist nicht nur im Falle von Verrechnungspreisen, sondern allgemein bei der Selektivitätsprüfung verpflichtet, die nationalen Steuernormen sowie Verwaltungsanweisungen heranzuziehen.
Nationale Gerichte können keine Beihilfen begründen.
Bei weitem Ermessen der Steuerverwaltung ist die Prüfung nach dem dreistufigen Selektivitätsschema nicht erforderlich.