Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Tonnagebesteuerung | Vorlage an das BVerfG zur rückwirkenden Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 und 6 EStG (BFH)
Der BFH hat das BVerfG angerufen,
um die Frage zu klären, ob
§ 52 Abs.
10 Satz 4 EStG i.d.F. des
Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) v.
(BGBl I 2021, 1259) gegen das
verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 GG) verstößt,
soweit diese Vorschrift die rückwirkende Anwendung des
§ 5a Abs. 4
Satz 5 und 6 EStG i.d.F. des AbzStEntModG für
Wirtschaftsjahre anordnet, die nach dem
beginnen (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Gemäß § 5a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG ist ein nach Maßgabe des § 5a Abs. 4 Satz 1 EStG ermittelter und nach Satz 2 gesondert und einheitlich festgestellter Unterschiedsbetrag in dem Jahr des Ausscheidens eines Gesellschafters hinsichtlich des auf ihn entfallenden Anteils aufzulösen und dem Gewinn hinzuzurechnen. Der aufzulösende Betrag wird dem Gewinnanteil desjen...