ANHANG II: ABKÜRZUNGEN UND GLOSSAR
Tabelle 1: Abkürzungen
Dieser Anhang enthält alle in den ESRS vorkommenden Abkürzungen (Tabelle 1) sowie alle Begriffsbestimmungen der ESRS (Tabelle 2).
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AMS | Automatische
Messsysteme (Automated Measuring Systems) |
AQI | Luftqualitätsindex
(Air Quality Indices) |
AR | Anwendungsanforderungen (Application Requirements) |
AWS | Alliance for Water
Stewardship |
BVT | Beste verfügbare
Technik |
BVT-assoziierter Emissionswert | Mit den besten
verfügbaren Techniken assoziierte Emissionswerte |
BVT-assoziierter Umweltleistungswert | Mit den besten
verfügbaren Techniken assoziierter Umweltleistungswert |
BREF | Merkblätter zu den
besten verfügbaren Techniken (Best Available Techniques Reference
Documents) |
Btu | British Thermal
Units |
CapEx | Investitionsausgaben
(Capital Expenditure) |
CBD | Übereinkommen über die
biologische Vielfalt (Convention for Biological Diversity) |
CDDA | Gemeinsame Datenbank
für ausgewiesene Gebiete (Common Database on Designated Areas) |
CEN | European Committee for
Standardization – Europäisches Komitee für Normung |
CENELEC | Europäisches Komitee
für elektrotechnische Normung |
CH4 | Methan |
CICES | Gemeinsame
internationale Klassifikation der Ökosystemdienstleistungen (Common
International Classification of Ecosystem Services) |
CO2 | Kohlendioxid |
CRR | Verordnung (EU)
575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
[1] (Eigenkapital-Verordnung
– Capital Requirements Regulation) |
DEGURBA | Urbanisierungsgrad
(Degree of Urbanisation) |
DR
BP-1 | Angabepflicht
(Disclosure Requirement, DR) – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung
der Nachhaltigkeitserklärungen |
DR
BP-2 | Angabepflicht -Angaben
im Zusammenhang mit spezifischen Umständen |
DR
GOV-1 | Angabepflicht – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane |
DR
GOV-2 | Angabepflicht – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit
denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens
befassen |
DR
GOV-3 | Angabepflicht – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen
Leistung in Anreizsysteme |
DR
GOV-4 | Angabepflicht – Erklärung zur Sorgfaltspflicht im Bereich der
Nachhaltigkeit |
DR
GOV-5 | Angabepflicht – Risikomanagement und interne Kontrollen der
Nachhaltigkeitsberichterstattung |
DR
SBM-1 | Angabepflicht – Marktposition, Strategie, Geschäftsmodell(e)
und Wertschöpfungskette |
DR
SBM-2 | Angabepflicht – Interessen und Standpunkte der
Interessenträger |
DR
SBM-3 | Angabepflicht – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell(en) |
DR
IRO-1 | Angabepflicht – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und
Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen |
DR
IRO-2 | In ESRS enthaltene von
den Nachhaltigkeitserklärungen des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten |
DNSH | Vermeidung erheblicher
Beeinträchtigungen (Do No Significant Harm) |
DR | Angabepflichten
(Disclosure Requirements) |
EBA | Europäische
Bankenaufsicht |
EK | Europäische
Kommission |
EWR | Europäischer
Wirtschaftsraum |
EFRAG | Europäische
Beratergruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory
Group) |
EFRAG
SRB | Gremium für
Nachhaltigkeitsberichterstattung der Europäischen Beratergruppe für
Rechnungslegung (EFRAG Sustainability Reporting Board) |
UVP | Umweltverträglichkeitsprüfung |
EMAS | System für
Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (Eco-Management and Audit
Scheme) |
EPC | Ausweis über die
Gesamtenergieeffizienz (Energy Performance Certificate) |
E-PRTR | Europäisches
Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (European Pollutant Release
and Transfer Register) |
ESA | Europäische
Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities) |
ESMA | Europäische
Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets
Authority) |
ESRS | Europäische Standards für die
Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting
Standards) |
Europäischer Standard
für die Nachhaltigkeitsberichterstattung 1 – Allgemeine
Anforderungen | |
Europäischer Standard
für die Nachhaltigkeitsberichterstattung 2 – Allgemeine Angaben | |
Europäischer Standard
für die Nachhaltigkeitsberichterstattung E1 – Klimawandel | |
Europäischer Standard
für die Nachhaltigkeitsberichterstattung E2 – Umweltverschmutzung | |
Europäischer Standard
für die Nachhaltigkeitsberichterstattung E3 – Wasser- und
Meeresressourcen | |
Europäischer Standard
für die Nachhaltigkeitsberichterstattung E4 – Biologische Vielfalt und
Ökosysteme | |
Europäischer Standard
für die Nachhaltigkeitsberichterstattung E5 – Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft | |
Europäischer Standard
für die Nachhaltigkeitsberichterstattung G1 – Unternehmensführung | |
Europäischer Standard
für die Nachhaltigkeitsberichterstattung S1 – Arbeitskräfte des
Unternehmens | |
Europäischer Standard
für die Nachhaltigkeitsberichterstattung S2 – Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette | |
Europäischer Standard
für die Nachhaltigkeitsberichterstattung S3 – Betroffene
Gemeinschaften | |
Europäischer Standard
für die Nachhaltigkeitsberichterstattung S4 – Verbraucher und
Endnutzer | |
EU | Europäische Union |
EU-EHS | Emissionshandelssystem
der Europäischen Union |
EBR | Europäischer
Betriebsrat |
FPIC | Freiwillige und in
Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung (Free, Prior and Informed
Consent) |
VZÄ | Vollzeitäquivalent |
GAAP | Allgemeine
Rechnungslegungsanforderungen (Generally Accepted Accounting Principles) |
THG | Treibhausgas |
GJ | Gigajoule |
GRI | Global Reporting
Initiative |
GWP | Erderwärmungspotenzial
(Global Warming Potential) |
FKW,
HFKW | Fluorkohlenwasserstoffe |
IED | Richtlinie 2010/75/EU
des Europäischen Parlaments und des Rates
[2]
(Industrieemissionsrichtlinie – Industrial Emissions Directive) |
IFC | Internationale
Finanzkorporation (International Finance Corporation) |
IFRS | Internationale
Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards) |
IAO | Internationale
Arbeitsorganisation (International Labour Organisation) |
IPBES | Zwischenstaatliche
Plattform Wissenschaft-Politik für Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen
(Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem
Services) |
IPCC | Zwischenstaatlicher
Ausschuss für Klimaänderungen (Weltklimarat) (Intergovernmental Panel on
Climate Change) |
ISEAL | Internationale Allianz
für soziale und ökologische Akkreditierung und Kennzeichnung (International
Social and Environmental Accreditation and Labelling Alliance) |
ISO | Internationale
Organisation für Normung (International Organization for Standardization) |
ISSB | International
Sustainability Standards Board |
ITS | Technische
Durchführungsstandards (Implementing Technical Standards) |
IUCN | Weltnaturschutzunion
(International Union for Conservation of Nature) |
KBA | Biodiversitäts-Schwerpunktgebiete (Key Biodiversity Areas) |
kg | Kilogramm |
lb | Pfund |
LEAP | Lokalisieren,
Evaluieren, Bewerten, Vorbereiten (Locate Evaluate Assess Prepare) |
LGBTQI | Lesbisch, schwul,
bisexuell, transsexuell, intersexuell (Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender,
Intersex) |
MDR | Mindestangabepflicht
(Minimum Disclosure Requirement) |
MWh | Megawattstunden |
N2O | Distickstoffoxid |
NACE | Statistische
Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft |
NF3 | Stickstofftrifluorid |
NRO | Nichtregierungsorganisationen |
NH3 | Ammoniak |
NOX | Stickstoffoxide |
NUTS | Klassifikation der
Gebietseinheiten für die Statistik (Nomenclature of Territorial Units of
Statistics) |
O3 | Ozon |
ODS | Ozonabbauender Stoff
(Ozone-depleting substance) |
OECD | Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic
Co-operation and Development) |
OECM | One Earth Climate
Model |
OpEX | Betriebsausgaben
(Operating Expenditure) |
PBT | Persistente,
bioakkumulierbare und toxische Stoffe |
PCAF | Partnership for Carbon
Accounting Financial |
PFC | Perfluorierte
Kohlenwasserstoffe (Perfluorocarbons) |
PM | Feinstaub (Particulate
Matter) |
PMT | Persistente, mobile
und toxische Stoffe |
POP | Persistente organische
Schadstoffe (Persistent organic pollutants) |
REACH | Registrierung,
Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Registration,
Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) |
SBTi | Science Based Targets
Initiative |
SBTN | Science Based Targets
Network |
SCE | Societas Cooperativa
Europaea |
SDA | Sektorspezifischer
Dekarbonisierungsansatz (Sectoral Decarbonisation Approach) |
SDG | Ziele für nachhaltige
Entwicklung (Sustainable Development Goals) |
SDPI | Leistungsindikator für
nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Performance Indicator) |
SE | Societas Europaea |
SEEA | System der
integrierten umweltökonomischen Gesamtrechnungen (System of
Environmental-Economic Accounting) |
SEEA
EA | System der
integrierten umweltökonomischen Gesamtrechnungen (Ökosystemrechnungslegung)
(System of Environmental-Economic Accounting Ecosystem Accounting) |
SFDR | Verordnung (EU)
2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates
[3] (Verordnung über
nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im
Finanzdienstleistungssektor – Sustainable Finance Disclosures
Regulation) |
SOX | Schwefeloxide |
SVHC-Stoffe | Besonders
besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern) |
TCFD | Task-Force
„klimabezogene Finanzinformationen“ (Task Force on Climate-Related
Financial Disclosures) |
TNFD | Task-Force
„naturbezogene Finanzinformationen“ (Taskforce on Nature-related
Financial Disclosures) |
UN | Vereinte Nationen
(United Nations) |
UNEP | Umweltprogramm der
Vereinten Nationen (United Nations Environment Programme) |
UNESCO | Organisation der
Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (United Nations
Educational, Scientific and Cultural Organization) |
vPvB | Sehr persistente und
sehr bioakkumulierbare Stoffe (Very persistent and very bioaccumulative
substances) |
vPvM | Sehr persistente und
sehr mobile Stoffe (Very persistent and very mobile substances) |
WDPA | Weltweite Datenbank
für Schutzgebiete (World Database of Protected Areas) |
WRI | Weltressourceninstitut |
WWF | Weltnaturfonds
(World-Wide Fund for Nature) |
Tabelle 2: Begriffsbestimmungen in den ESRS
In dieser Tabelle sind die Begriffe definiert, die für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen im Einklang mit den ESRS zu verwenden sind.
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Begriff | Begriffsbestimmung |
Maßnahmen | Maßnahmen
bezieht sich auf:
|
Akteur in der Wertschöpfungskette | Natürliche Personen
oder Wirtschaftseinheiten in der vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette.
Ein Akteur gilt als dem Unternehmen nachgelagert, wenn er Produkte oder
Dienstleistungen vom Unternehmen erhält (z. B. Händler, Kunden); und als
vorgelagert, wenn er Produkte oder Dienstleistungen anbietet, die bei der
Herstellung der eigenen Produkte oder der Erbringung von Dienstleistungen des
Unternehmens verwendet werden (z. B. Lieferanten). |
Angemessene Entlohnung | Ein Lohn, der
ausreicht, um die Bedürfnisse der Arbeitskraft und ihrer Familie unter
Berücksichtigung der nationalen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen zu
befriedigen. |
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
| Die Governance-Organe
mit der größten Entscheidungsbefugnis im Unternehmen, einschließlich ihrer
Ausschüsse. Gibt es im Unternehmen keine Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs-
oder Aufsichtsorgane, sollte der Geschäftsführer (CEO) einbezogen werden, sowie
– wenn es diese Funktion gibt – auch der stellvertretende
Geschäftsführer. In einigen Rechtsordnungen bestehen die Governance-Systeme aus
zwei Ebenen, in denen Aufsicht und Management voneinander getrennt sind. In
diesen Fällen umfasst die Definition von Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorganen beide Ebenen. |
Betroffene Gemeinschaften | Personen oder Gruppen,
die in demselben Gebiet leben oder arbeiten, das von den Tätigkeiten eines
berichtenden Unternehmens oder seiner vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette betroffen ist oder sein könnte. Betroffene Gemeinschaften
können von Gemeinschaften, die unmittelbar neben der Betriebsstätte des
Unternehmens leben (lokale Gemeinschaften), bis zu in weiterer Entfernung
lebenden Gemeinschaften reichen. Betroffene Gemeinschaften umfassen tatsächlich
und potenziell betroffene indigene Völker. |
Jährliche Gesamtvergütung | Die jährliche
Gesamtvergütung für die Arbeitskräfte des Unternehmens umfasst Gehälter,
Bonuszahlungen, Aktienprämien, Optionsprämien, nichtaktienbasierte Vergütung im
Rahmen von Anreizplänen, Änderung des Rentenwerts und nicht qualifizierte
zurückgestellte Vergütungsgewinne, die im Laufe eines Jahres anfallen. |
Erwartete finanzielle Effekte | Finanzielle Effekte,
die nicht den Erfassungskriterien für die Aufnahme in die Posten des
Jahresabschlusses im Berichtszeitraum entsprechen und die nicht von den
aktuellen finanziellen Effekten erfasst werden. |
Gebiete, die von Wasserrisiken betroffen
sind | Ein
Wassereinzugsgebiet, in dem mehrere physikalische Aspekte im Zusammenhang mit
Wasser
|
Gebiete mit hohem Wasserstress | Regionen, in denen der
Prozentsatz der gesamten Wasserentnahme hoch (40–80 %) oder extrem hoch
(mehr als 80 %) ist, wie im Wasserrisiko-Atlas „Aqueduct“ des
Weltressourceninstituts (WRI) angegeben. Siehe auch
Wasserknappheit. |
Zugehörige Prozessmaterialien | Materialien, die für
den Herstellungsprozess benötigt werden, jedoch nicht Teil des Endprodukts
sind, wie Schmierstoffe für die Herstellung von Maschinen. |
Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken
(BVT-Schlussfolgerungen) | Ein Dokument, das die
Teile eines
BVT-Merkblatts mit den
Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren
Techniken, ihrer Beschreibung, Informationen zur
Bewertung ihrer Anwendbarkeit, den mit den besten
verfügbaren Techniken assoziierten
Emissionswerten, den mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten
Umweltleistungswerten, dem Mindestumfang eines Umweltmanagementsystems
einschließlich der mit den besten verfügbaren
Techniken assoziierten Vergleichswerte, den
dazugehörigen Überwachungsmaßnahmen, den dazugehörigen Verbrauchswerten sowie
gegebenenfalls einschlägigen Standortsanierungsmaßnahmen
[5] enthält. |
Mit den besten verfügbaren Techniken assoziierter
Emissionswert (BVT-assoziierter Emissionswert) | Die Spanne von
Emissionswerten, die unter normalen Betriebsbedingungen unter Verwendung einer
besten verfügbaren Technik oder einer Kombination von
besten verfügbaren
Techniken entsprechend der Beschreibung in den
BVT-Schlussfolgerungen
erzielt werden, ausgedrückt als Mittelwert für einen vorgegebenen Zeitraum
unter spezifischen Referenzbedingungen, d. h. das mit einer
BVT verbundene
Emissionsniveau. |
Mit den besten verfügbaren Techniken assoziierter
Umweltleistungswert (BVT-assoziierter Umweltleistungswert)
| Die Spanne von
Umweltleistungswerten, außer
Emissionswerten, die
unter normalen Betriebsbedingungen unter Verwendung einer
BVT oder einer
Kombination von BVT
erzielt werden.
[6] |
Beste verfügbare Techniken (BVT)
[7]
| Der effizienteste und
fortschrittlichste Entwicklungsstand der jeweiligen Aktivitäten und der
entsprechenden Betriebsmethoden, der bestimmte Techniken als praktisch geeignet
erscheinen lässt, als Grundlage für die Emissionsgrenzwerte und sonstige
Genehmigungsauflagen zu dienen, um
Emissionen in und
Auswirkungen auf die gesamte Umwelt zu vermeiden oder, wenn dies nicht möglich
ist, zu vermindern.
|
Verlust an biologischer Vielfalt | Die Reduzierung eines
Aspekts der biologischen
Vielfalt (d. h. Vielfalt auf genetischer Ebene,
auf Ebene der Arten und der
Ökosysteme) in einem
bestimmten Gebiet durch Tod (einschließlich Aussterben), Zerstörung oder
physisch-manuelle Entfernung; dies kann in unterschiedlichen Maßstäben
erfolgen, vom Aussterben von Populationen bis zum weltweiten Aussterben, und
führt zu einer Verringerung der Gesamtvielfalt in derselben Größenordnung. |
Biodiversität oder biologische Vielfalt
| Die Variabilität unter
lebenden Organismen jeglicher Herkunft, darunter Land-, Meeres- und sonstige
aquatische Ökosysteme
und die ökologischen Komplexe, zu denen sie gehören. Dazu gehören Unterschiede
bei genetischen, phänotypischen, phylogenetischen und funktionellen Attributen
sowie zeitliche und räumliche Veränderungen der Abundanz und der Verbreitung
innerhalb von und zwischen Arten, biologischen Gemeinschaften und
Ökosystemen. |
Gebiet mit schutzbedürftiger Biodiversität
| Natura-2000-Schutzgebiete, Unesco-Welterbestätten und
Schlüsselgebiete der biologischen
Vielfalt (Key Biodiversity Areas, KBA) sowie
andere Schutzgebiete
gemäß Anhang II Anlage D der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der
Kommission.
[8] |
Integrität der Biosphäre oder ökologische
Integrität | Die Fähigkeit eines
Ökosystems, ökologische
Prozesse und eine vielfältige Gemeinschaft von Organismen zu unterstützen und
aufrechtzuerhalten. |
Blaue Wirtschaft | Die
blaue Wirtschaft
umfasst alle Wirtschaftszweige und Sektoren im Zusammenhang mit Ozeanen, Meeren
und Küsten, unabhängig davon, ob sie in der Meeresumwelt (z. B. Schifffahrt,
Fischerei, Energieerzeugung) oder an Land (z. B. Häfen, Werften, landgestützte
Aquakultur und Algenproduktion sowie Küstentourismus) angesiedelt sind. |
BREF- oder EU-Referenzdokumente für die besten verfügbaren
Techniken | Dokumente über den
Informationsaustausch gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2010/75/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates
[9] über
Industrieemissionen,
das für bestimmte Tätigkeiten erstellt wurde und in dem insbesondere die
angewandten Techniken, die derzeitigen Emissions- und Verbrauchswerte, die für
die Bestimmung der besten verfügbaren
Techniken in Betracht gezogenen Techniken sowie
die
BVT-Schlussfolgerungen
und etwaige Zukunftstechniken beschrieben werden, wobei die in Anhang III der
Richtlinie 2010/75/EU. |
Bestechung | Unredliche Überzeugung
einer Person durch eine andere Person, zu deren Gunsten zu handeln, indem ihr
ein Geldgeschenk oder ein anderer Anreiz gegeben wird. |
Geschäftsmodell | Das System des
Unternehmens, durch seine Tätigkeiten Inputs in Outputs und Ergebnisse
umzuwandeln, mit dem Ziel, kurz-, mittel- und langfristig die strategischen
Ziele des Unternehmens zu erreichen und Werte zu schaffen. In ESRS wird der
Begriff
„Geschäftsmodell“
im Singular verwendet, wobei anerkannt wird, dass Unternehmen über mehr als ein
Geschäftsmodell verfügen können. |
Geschäftsbeziehungen | Geschäftsbeziehungen
sind die Beziehungen des Unternehmens zu Geschäftspartnern, Betrieben in seiner
Wertschöpfungskette und
anderen nichtstaatlichen oder staatlichen Stellen, die unmittelbar mit seinen
Geschäftstätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen in Zusammenhang stehen.
Geschäftsbeziehungen beschränken sich nicht auf direkte Vertragsverhältnisse.
Sie umfassen auch indirekte
Geschäftsbeziehungen
innerhalb der
Wertschöpfungskette des
Unternehmens, die über die erste Ebene hinausgehen, sowie Beteiligungen an
Gemeinschaftsunternehmen oder Investitionen. |
Nebenprodukt | Ein
Stoff oder Gegenstand,
der aus einem Herstellungsverfahren hervorgeht, dessen Hauptziel nicht die
Herstellung dieses
Stoffes oder
Gegenstands ist, gilt nicht als
Abfall, sondern als
Nebenprodukt, wenn
folgende Bedingungen erfüllt sind:
|
CO2-Zertifikat
| Ein übertragbares oder
handelbares Instrument, das eine Tonne
CO2-Äquivalent
Emissionsreduktion oder
-entnahme darstellt und nach anerkannten Qualitätsstandards ausgegeben und
überprüft wird. |
Kohlendioxidäquivalent
(CO2-Äquivalent,
CO2e) | Die universelle
Maßeinheit zur Angabe des
Erderwärmungspotenzials
(Global Warming Potential, GWP) jedes
Treibhausgases,
ausgedrückt als das GWP
einer Einheit von Kohlendioxid. Sie wird verwendet, um die Freisetzung (oder
Vermeidung der Freisetzung) verschiedener
Treibhausgase auf einer
gemeinsamen Grundlage zu bewerten. |
Kinderarbeit | Arbeit, die Kindern
ihrer Kindheit, ihres Potenzials und ihrer Würde beraubt und ihre körperliche
und geistige Entwicklung beeinträchtigt. Der Begriff bezieht sich auf Arbeit,
die
Ein Kind ist definiert als eine Person unter 18 Jahren. Ob bestimmte Formen der „Arbeit“ als „Kinderarbeit“ bezeichnet werden können, hängt vom Alter des Kindes, der Art und der Arbeitszeit der geleisteten Arbeit sowie den Bedingungen ab, unter denen sie geleistet wird. Die Antwort ist von Land zu Land sowie von Sektor zu Sektor innerhalb eines Landes unterschiedlich. Das Mindestalter für die Aufnahme einer Beschäftigung sollte nicht unter dem Mindestalter für den Abschluss der Schulpflicht liegen, in jedem Fall aber nicht unter 15 Jahren gemäß dem Übereinkommen Nr. 138 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über das Mindestalter. Ausnahmen sind in bestimmten Ländern möglich, in denen die Wirtschaft und die Bildungseinrichtungen unzureichend entwickelt sind; dort gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Diese Länder, für die Ausnahmen gelten, werden von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) auf besonderen Antrag des betreffenden Landes und in Absprache mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden festgelegt. Die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften können die Beschäftigung von Personen im Alter von 13 bis 15 Jahren bei leichter Erwerbstätigkeit zulassen, solange dies ihrer Gesundheit oder ihrer Entwicklung nicht abträglich ist und den Schulbesuch oder die Teilnahme an Berufsbildungsprogrammen nicht beeinträchtigt. Das Mindestalter für die Zulassung zur Arbeit, die aufgrund ihrer Art oder der Umstände ihrer Ausübung die Gesundheit, Sicherheit oder Moral von Jugendlichen gefährden kann, beträgt mindestens 18 Jahre. |
Kreislaufwirtschaft | Ein Wirtschaftssystem,
bei dem der Wert von Produkten, Materialien und anderen Ressourcen in der
Wirtschaft so lange wie möglich erhalten bleibt und ihre effiziente Nutzung in
Produktion und Verbrauch verbessert wird, wodurch die Auswirkungen ihrer
Nutzung auf die Umwelt reduziert und das
Abfallaufkommen sowie
die Freisetzung gefährlicher
Stoffe in allen Phasen
ihres Lebenszyklus minimiert werden, auch durch Anwendung der
Abfallhierarchie. |
Grundsätze der Kreislaufwirtschaft | Die Grundsätze der
europäischen
Kreislaufwirtschaft
sind:
|
Kreislauforientierte Materialnutzungsrate
| Rückführung von
Materialien, Bestandteilen und Produkten in der Praxis nach der ersten Nutzung
nach folgenden Strategien (in der genannten Rangfolge):
Die Verwendungsrate ist definiert als das Verhältnis der kreislauforientierten Verwendung von Materialien zur Gesamtverwendung von Materialien. |
Verschlusssachen | EU-Verschlusssachen
gemäß der Definition im Beschluss 2013/488/EU des Rates
[10]
über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von
EU-Verschlusssachen
oder als von einem Mitgliedstaat als solche eingestuft und gemäß Anlage B
dieses Beschlusses gekennzeichnet. |
Anpassung an den Klimawandel | Der Vorgang der
Anpassung an den tatsächlichen und den erwarteten Klimawandel und dessen
Auswirkungen. |
Klimaschutz | Der Prozess der
Verringerung der
Treibhausgasemissionen
und der Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 °C
über dem vorindustriellen Niveau im Einklang mit dem
Übereinkommen von
Paris. |
Klimaresilienz | Die Fähigkeit eines
Unternehmens, sich an den Klimawandel und an Entwicklungen oder Unsicherheiten
im Zusammenhang mit dem Klimawandel anzupassen.
Klimaresilienz umfasst
die Fähigkeit, klimabezogene
Risiken zu bewältigen
und klimabezogene
Chancen zu nutzen,
einschließlich der Fähigkeit, auf
Übergangsrisiken und
physische Risiken zu reagieren und sich daran anzupassen. Die
Klimaresilienz eines
Unternehmens umfasst sowohl seine strategische Resilienz als auch seine
Betriebsstabilität gegenüber klimabezogenen Veränderungen, Entwicklungen oder
Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Klimawandel. |
Klimabezogene Chancen | Potenzielle positive
Auswirkungen des Klimawandels auf das Unternehmen. Bemühungen zur Eindämmung
des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel können
Chancen für Unternehmen
eröffnen. Klimabezogene
Chancen werden je nach Region, Markt und
Industrie, in der ein Unternehmen tätig ist, unterschiedlich sein. |
Klimabedingte physische Risiken (Physische Risiken aufgrund
des Klimawandels) |
Risiken aufgrund des
Klimawandels, bei denen es sich um ereignisbedingte (akut) oder längerfristige
(chronische) Verschiebungen von Klimamustern handeln kann. Akute physische Risiken ergeben sich aus besonderen Gefahren, insbesondere Wetterereignissen wie Stürmen, Überschwemmungen, Bränden oder Hitzewellen. Chronische physische Risiken entstehen durch längerfristige Klimaveränderungen, beispielsweise Temperaturänderungen, und ihre Auswirkungen auf den Anstieg der Meeresspiegel, eine geringere Verfügbarkeit von Wasser, der Verlust an biologischer Vielfalt und Veränderungen in der Ertragsfähigkeit von Flächen und Böden. |
Klimabedingte Übergangsrisiken |
Risiken, die aufgrund
des Übergangs zu einer CO2-armen, klimaresilienten
Wirtschaft entstehen. Sie umfassen in der Regel politische
Risiken, rechtliche
Risiken, technologische
Risiken, Marktrisiken
und Reputationsrisiken. |
Tarifverhandlungen | Alle Verhandlungen,
die zwischen einem Arbeitgeber, einer Gruppe von Arbeitgebern oder einer oder
mehreren Arbeitgeberorganisationen einerseits und einer oder mehreren
Gewerkschaften oder in deren Abwesenheit den von ihnen gemäß den
einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ordnungsgemäß gewählten
und ermächtigten Arbeitnehmervertretern andererseits stattfinden,
um
|
Bestätigter Fall (von Kinder- oder Zwangsarbeit oder
Menschenhandel) |
Fall von Kinder- oder
Zwangsarbeit oder
Menschenhandel, der nachgewiesen wurde. Fälle von Kinder- oder
Zwangsarbeit oder
Menschenhandel, die im Berichtszeitraum noch untersucht werden, gelten nicht
als bestätigter
Fall. |
Bestätigter Fall von Korruption oder
Bestechung | Fall von
Korruption oder
Bestechung, der
nachgewiesen wurde. Nicht zu den bestätigten Fällen
von Korruption oder Bestechung zählen solche, die
zum Ende des Berichtszeitraums noch Gegenstand von Ermittlungen sind. Mögliche
Verstöße können entweder vom Compliance-Beauftragten des Unternehmens oder
einer Person in ähnlicher Funktion oder von einer Behörde festgestellt werden.
Die Feststellung durch ein Gericht ist nicht erforderlich. |
Verbraucher | Personen, die Waren
und Dienstleistungen für den persönlichen Gebrauch entweder für sich selbst
oder für Dritte erwerben, verbrauchen oder nutzen, nicht aber für den
Weiterverkauf, den Handel oder für gewerbliche, geschäftliche, handwerkliche
oder berufliche Zwecke. |
Unternehmenskultur | Die
Unternehmenskultur
bringt Ziele durch Werte und Überzeugungen zum Ausdruck. Durch sie werden die
Tätigkeiten des Unternehmens durch gemeinsame Annahmen und Gruppennormen wie
Werte oder Aufgabenerklärungen oder einen Verhaltenskodex geleitet. |
Korruption | Missbrauch
übertragener Befugnis aus persönlichem Gewinninteresse, der von Einzelpersonen
oder Organisationen ausgehen kann. Dazu zählen Praktiken wie Bestechungsgelder,
Betrug, Erpressung, geheime Absprachen und Geldwäsche. Außerdem umfasst
Korruption das Anbieten oder die Annahme von Geschenken, Darlehen, Gebühren,
Belohnungen oder sonstigen Vorteilen für eine oder von einer Person als Anreiz,
etwas zu tun, das unredlich, rechtswidrig oder ein Vertrauensbruch in Bezug auf
die Geschäftstätigkeit des Unternehmens ist. Dies kann Geldoder Sachleistungen
wie unentgeltliche Waren, Geschenke und Urlaub oder besondere persönliche
Dienstleistungen umfassen, die zwecks eines ungerechtfertigten Vorteils
erbracht werden oder zu einem moralischen Druck hinsichtlich der Erlangung
eines solchen Vorteils führen können. |
Glaubwürdige Stellvertretende | Personen mit
hinreichender Erfahrung bei der Einbeziehung betroffener
Interessenträger aus
einer bestimmten Region oder einem bestimmten Umfeld (z. B. weibliche
Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben,
indigene Völker oder
Wanderarbeitnehmende), denen sie dabei helfen können, ihre Anliegen wirksam
vorzubringen. In der Praxis können diese Nichtregierungsorganisationen in den
Bereichen Entwicklung und Menschenrechte, internationale Gewerkschaften und die
lokale Zivilgesellschaft, einschließlich religiöser Organisationen,
umfassen. |
Aktuelle finanzielle Effekte | Finanzielle
Effekte für die laufende Berichtsperiode, die in
den primären Abschlussbestandteilen erfasst werden. |
Dekarbonisierungshebel | Aggregierte Arten von
Klimaschutzmaßnahmen
wie Energieeffizienz, Elektrifizierung, Brennstoffwechsel, Nutzung
erneuerbarer Energien,
Produktänderung und Dekarbonisierung der Lieferkette, die zu den spezifischen
Maßnahmen des
Unternehmens passen. |
Entwaldung | Die vorübergehende
oder dauerhafte vom Menschen verursachte Umwandlung von bewaldeten in nicht
bewaldete Flächen.
[11] |
Schädigung oder geschädigtes Ökosystem | Chronische menschliche
Auswirkungen, die zum
Verlust der biologischen
Vielfalt und zur Störung der Struktur,
Zusammensetzung und Funktionalität eines
Ökosystems führen. |
Abhängigkeiten | Die Situation eines
Unternehmens, das für seine Geschäftsprozesse auf natürliche, menschliche
und/oder soziale Ressourcen angewiesen ist. |
Ablagerung in Wasser und Boden | Eine Menge eines
Stoffes, die sich in
der Umwelt, sei es im Wasser oder im
Boden, als Folge
regelmäßiger Tätigkeiten, aufgrund von
Vorfällen oder infolge
von Entsorgungen durch Unternehmen angesammelt hat, unabhängig davon, ob diese
Ansammlung am Produktionsstandort eines Unternehmens oder außerhalb
stattfindet. |
Wüstenbildung | Landdegradation
in ariden, semiariden und trockenen semihumiden Gebieten, die auf verschiedene
Faktoren wie Klimaschwankungen und menschliche Tätigkeiten zurückzuführen ist.
Der Begriff
„Wüstenbildung“
bezieht sich nicht auf die natürliche Ausdehnung bestehender Wüsten. |
Einleitungen | Einleitungen
von Abwasser beziehen
sich auf die Menge des Wassers (in m3) oder des
Stoffes (in kg BSB/Tag oder vergleichbaren Maßeinheiten), die einem
Wasserkörper aus einer Punktquelle oder diffusen Quelle zugesetzt wird bzw.
darin versickert. Abwasser (oder
Einleitungen) sind
behandelte Abwässer, die aus einer Kläranlage eingeleitet werden. |
Diskriminierung | Diskriminierung
kann unmittelbar oder mittelbar erfolgen. Eine unmittelbare
Diskriminierung liegt
vor, wenn eine Person gegenüber der Art und Weise, wie andere, die sich in
einer vergleichbaren Situation befinden, behandelt werden oder würden, eine
weniger günstige Behandlung erfährt, und der Grund dafür ein besonderes Merkmal
dieser Person ist, das unter „verbotene Gründe“ fällt. Eine
mittelbare
Diskriminierung liegt
vor, wenn eine dem Anschein nach neutrale Regelung eine Person oder eine
Gruppe, deren Angehörige gleiche Merkmale aufweisen, benachteiligt. Die
Benachteiligung einer Gruppe durch eine Entscheidung ist anhand eines
Vergleichs mit einer Vergleichsgruppe nachzuweisen. |
Doppelte Wesentlichkeit | Die
doppelte Wesentlichkeit
hat zwei Dimensionen: die Wesentlichkeit der
Auswirkungen und die
finanzielle
Wesentlichkeit. Ein Nachhaltigkeitsaspekt erfüllt
das Kriterium der doppelten
Wesentlichkeit, wenn er unter dem Gesichtspunkt
der Auswirkungen und/oder unter finanziellen Gesichtspunkten wesentlich
ist. |
Haltbarkeit eines Produkts, Bestandteils oder
Materials | Fähigkeit eines
Produkts, Bestandteils oder Materials, bei bestimmungsgemäßer Verwendung
funktionstüchtig und relevant zu bleiben. |
Ökologischer Schwellenwert | Der Punkt, an dem eine
relativ geringe Veränderung der äußeren Bedingungen zu einer raschen
Veränderung in einem
Ökosystem führt. Wenn
ein ökologischer
Schwellenwert überschritten wurde, kann das
Ökosystem
möglicherweise nicht mehr mittels seiner inhärenten Resilienz in seinen
ursprünglichen Zustand zurückkehren. |
Ausdehnung eines Ökosystems | Die Größe eines
vorhandenen Ökosystems,
wobei ein vorhandenes
Ökosystem eine
zusammenhängende Fläche eines bestimmten Ökosystemtyps ist, der durch eine
Reihe von biotischen und abiotischen Komponenten sowie deren Wechselwirkungen
gekennzeichnet ist. |
Wiederherstellung von Ökosystemen | Alle vorsätzlichen
Tätigkeiten, die die Wiederherstellung eines
Ökosystems aus einem
geschädigten Zustand auslösen oder beschleunigen. |
Ökosystemdienstleistungen | Der Beitrag von
Ökosystemen zu den
Vorteilen, die im Rahmen wirtschaftlicher und anderer menschlicher Tätigkeiten
genutzt werden, bzw. zu den Vorteilen, die den Menschen aus den
Ökosystemen erwachsen.
Im Rahmen der Millenniums-Bewertung der Ökosysteme wird zwischen
unterstützenden, regulierenden, bereitstellenden und kulturellen
Ökosystemdienstleistungen
unterschieden. In der Gemeinsamen Internationalen Klassifikation der
Ökosystemdienstleistungen
(CICES) werden Arten von Ökosystemdienstleistungen klassifiziert. |
Ökosystem(e) | Ein komplexes
dynamisches Wirkungsgefüge von Pflanzen-, Tier- und
Mikroorganismengemeinschaften und ihrer abiotischen Umwelt, die eine
funktionelle Einheit bilden. Eine Typologie der
Ökosysteme bietet die
Global Ecosystem Typology 2.0 der IUCN. |
Emissionen | Die direkte oder
indirekte Freisetzung von
Stoffen,
Erschütterungen, Wärme oder Lärm aus einzelnen oder diffusen Quellen in Luft,
Wasser oder Boden.
[12] |
Arbeitnehmer | Einzelpersonen, die
mit dem Unternehmen in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, das den
nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entspricht. |
Endnutzer | Personen, die ein
bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung letztlich nutzen oder die
für die Nutzung vorgesehen sind. |
Chancengleichheit | Gleichberechtigter und
diskriminierungsfreier Zugang von Einzelpersonen zu Möglichkeiten der
allgemeinen und beruflichen Bildung, der Beschäftigung, der beruflichen
Entwicklung und der Ausübung von Befugnissen, ohne dass sie aufgrund von
Kriterien wie Geschlecht, Rasse oder ethnische Herkunft, Staatsangehörigkeit,
Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Orientierung
benachteiligt werden. |
Gleichbehandlung | Der Grundsatz der
Gleichbehandlung ist
ein allgemeiner Grundsatz des europäischen Rechts, der voraussetzt, dass
vergleichbare Sachverhalte oder Parteien, die sich in vergleichbaren
Situationen befinden, gleich behandelt werden. Im Zusammenhang mit
ESRS S1 bezieht sich der
Begriff
„Gleichbehandlung“
auch auf den Grundsatz der Nichtdiskriminierung, wonach es keine unmittelbare
oder mittelbare
Diskriminierung
aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder
sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der
Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu
einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des
Alters oder der sexuellen Orientierung geben darf. |
Finanzielle Effekte | Kurz-, mittel- oder
langfristige Auswirkungen von
Risiken und
Chancen, die die
Finanzlage, die Ertragslage und die Zahlungsströme des Unternehmens
beeinflussen. |
Finanzielle Wesentlichkeit | Nachhaltigkeitsaspekte
sind aus finanzieller Sicht wesentlich, wenn sie
Risiken oder
Chancen mit sich
bringen, die sich kurz-, mittel- oder langfristig auf die Finanzlage, die
Ertragslage, die Zahlungsströme, den Zugang zu Finanzmitteln oder die
Kapitalkosten des Unternehmens auswirken (oder nach vernünftigem Ermessen davon
ausgegangen werden kann). |
Zwangsarbeit | Jede Art von Arbeit
oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung einer Strafe verlangt
wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Der
Begriff bezieht sich auf alle Situationen, in denen Personen mit allen Mitteln
zur Ausübung einer Arbeit gezwungen werden, und umfasst sowohl traditionelle
„sklavenähnliche“ Praktiken als auch moderne Formen von Zwang, bei
denen Arbeitskräfte ausgebeutet werden, wozu auch Menschenhandel und moderne
Sklaverei gehören können. |
Fossiler Brennstoff | Nicht erneuerbare
kohlenstoffhaltige Energiequellen wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl. |
Freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige
Zustimmung (Free, Prior and Informed Consent, FPIC) | Teil des Rechts
indigener Völker, ihre
politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Prioritäten selbst zu
bestimmen. Sie stellt drei miteinander verknüpfte und sich ergänzende Rechte
indigener Völker dar:
das Recht auf Anhörung, das Recht auf Beteiligung und das Recht auf ihr Land,
ihre Gebiete und ihre Ressourcen.
FPIC bezieht sich auf
indigene Völker und ist
im Rahmen der internationalen Menschenrechtsnormen, insbesondere der Erklärung
der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen
Völker (UNDRIP), anerkannt. |
Süßwasser | Grundwasser
und Oberflächengewässer mit einer mittleren Jahressalinität von < 0,5
‰ (in Anhang II der Wasserrahmenrichtlinie genannter Grenzwert). |
Verringerung der THG-Emissionen oder
Emissionsreduktionen | Reduktion der
Treibhausgasemissionen der Kategorien Scope 1, 2,
3 oder der
THG-Gesamtemissionen
des Unternehmens am Ende des Berichtszeitraums im Verhältnis zu den
Emissionen im
Basisjahr.
Emissionsreduktionen
können unter anderem durch Energieeffizienz, Elektrifizierung, Dekarbonisierung
der Lieferanten,
Dekarbonisierung des Strommixes, der Entwicklung nachhaltiger Produkte oder
Änderungen der Berichtsgrenzen oder Tätigkeiten (z. B. Auslagerung, verringerte
Kapazitäten) erreicht werden, sofern sie innerhalb des Betriebs und der
Wertschöpfungskette des
Unternehmens. Entnahmen und vermiedene
Emissionen werden nicht
als
Emissionsreduktionen
gezählt. |
Entnahme und Speicherung von Treibhausgasen
| Die (anthropogene)
Entnahme bezieht sich auf die Entfernung von
Treibhausgasen aus der
Atmosphäre durch bewusste menschliche Aktivitäten. Dazu gehören die
Verbesserung biologischer anthropogener CO2-Senken und der Einsatz chemischer
Verfahrenstechnik für die langfristige Entfernung und die langfristige
Speicherung. Durch die CO2-Abscheidung und
-Speicherung (Carbon Capture and Storage, CCS) aus industriellen und
energiebezogenen Quellen, die allein kein CO2 aus
der Atmosphäre entfernen, kann in Kombination mit der Erzeugung von Bioenergie
atmosphärisches CO2 entfernt werden (Bioenergy
with Carbon Capture & Storage, BECCS). Die Entnahme kann sich umkehren,
wenn gespeicherte THG
aus der vorgesehenen Speicherung zurück in die Atmosphäre gelangen. Wenn
beispielsweise ein Wald, der zur Entnahme einer bestimmten Menge
CO2 angepflanzt wurde, von einem Waldbrand
betroffen ist, werden die in den Bäumen gespeicherten
Emissionen
umgekehrt. |
Erderwärmungspotenzial (Global Warming Potential,
GWP) | Ein Faktor, der die
Strahlungsantriebswirkung (Grad der Schädigung der Atmosphäre) einer Einheit
eines bestimmten Treibhausgases im Vergleich
zu einer CO2-Einheit beschreibt. |
Treibhausgase (THG) | Die in Anhang V Teil 2
der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates
[13]
aufgeführten Gase. Dazu gehören Kohlendioxid
(CO2), Methan (CH4),
Distickstoffoxid (N2O), Schwefelhexafluorid
(SF6), Stickstofftrifluorid
(NF3), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW, HFKW) und
perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC). |
Beschwerdemechanismen | Alle routinisierten,
staatlichen oder nichtstaatlichen, gerichtlichen oder außergerichtlichen
Verfahren, über die
Interessenträger
Beschwerden geltend machen und
Rechtsmittel einlegen
können. Beispiele für staatliche gerichtliche und außergerichtliche
Beschwerdemechanismen
sind Gerichte, Arbeitsgerichte, nationale Menschenrechtsinstitutionen,
nationale Kontaktstellen gemäß den OECD-Leitsätzen für multinationale
Unternehmen, Ombudsstellen, Verbraucherschutzbehörden,
Regulierungsaufsichtsbehörden und staatliche Beschwerdestellen. Zu den
nichtstaatlichen
Beschwerdemechanismen
gehören diejenigen, die von dem Unternehmen allein oder gemeinsam mit
Interessenträgern
verwaltet werden, wie
Beschwerdemechanismen
auf betrieblicher Ebene und
Tarifverhandlungen,
einschließlich der durch Tarifverträge geschaffenen Mechanismen. Dazu gehören
auch Mechanismen, die von Industrieverbänden, internationalen Organisationen,
Organisationen der Zivilgesellschaft oder Zusammenschlüssen von
Interessenträgern verwaltet werden. Beschwerdemechanismen auf operativer Ebene werden von der Organisation entweder allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Parteien verwaltet und sind für die Interessenträger der Organisation direkt zugänglich. Sie ermöglichen es, Beschwerden frühzeitig und direkt wahrzunehmen und anzugehen, wodurch eine Eskalation der Schäden und Beschwerden verhindert werden kann. Darüber hinaus bieten sie wichtige Rückmeldungen zur Wirksamkeit der von der Organisation wahrgenommenen Sorgfaltspflicht gegenüber den unmittelbar betroffenen Personen. Gemäß dem VN-Leitprinzip 31 müssen wirksame Beschwerdemechanismen legitim, zugänglich, berechenbar, gerecht, transparent, mit den Rechten vereinbar und eine Quelle für kontinuierliches Lernen sein. Zusätzlich zu diesen Kriterien beruhen wirksame Beschwerdemechanismen auf operativer Ebene auch auf Engagement und Dialog. Für die Organisation kann es schwieriger sein, die Wirksamkeit der Beschwerdemechanismen, an denen sie beteiligt ist, zu beurteilen, als die Wirksamkeit der Mechanismen, die sie selbst geschaffen hat. |
Grundwasser | Alles unterirdische
Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder
dem Untergrund.
[14] |
Lebensraum | Der Ort oder die Art
des Standorts, an dem
ein Organismus oder eine Population in der Natur vorkommt. Wird auch verwendet,
um die von einer bestimmten Art oder ihrer ökologischen Nischen erforderlichen
Umwelteigenschaften zu bezeichnen. |
Zersplitterung von Lebensräumen | Hierbei handelt es
sich um einen allgemeinen Begriff, der eine Reihe von Prozessen beschreibt,
durch die der Verlust von
Lebensräumen zur
Aufteilung zusammenhängender
Lebensräume in mehrere
kleinere Flächen führt, die durch ein Netz andersartiger
Lebensräume voneinander
isoliert sind. Zur Zersplitterung von
Lebensräumen kann es durch natürliche Prozesse
(wie Wald- und Flächenbrände oder Überschwemmungen) und durch menschliche
Aktivitäten (wie Forstwirtschaft, Landwirtschaft oder Verstädterung)
kommen. |
Belästigung | Eine Situation, in der
ein unerwünschtes Verhalten im Zusammenhang mit einem geschützten
Diskriminierungsgrund
(z. B. Geschlecht gemäß der Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates
[15] oder Religion oder Weltanschauung, Behinderung,
Alter oder sexuelle Orientierung gemäß der Richtlinie 2000/78/EG des Rates
[16]) mit dem Ziel oder der Wirkung
eintritt, die Würde einer Person zu verletzen und ein von Einschüchterungen,
Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen geprägtes
Umfeld zu schaffen. |
Gefährlicher Abfall |
Abfall, der eine oder
mehrere der in Anhang III Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates
[17] über
Abfälle aufgeführten
gefährlichen Eigenschaften aufweist. |
Klimaintensive Sektoren | |
Auswirkungen | Die Auswirkungen, die
das Unternehmen auf die Umwelt und die Menschen hat oder haben könnte,
einschließlich der Auswirkungen auf ihre Menschenrechte, die mit seinen eigenen
Tätigkeiten und seiner vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette
verbunden sind, auch durch seine Produkte und Dienstleistungen sowie durch
seine
Geschäftsbeziehungen.
Die Auswirkungen können
tatsächlich oder potenziell, negativ oder positiv, beabsichtigt oder
unbeabsichtigt sowie umkehrbar oder unumkehrbar sein. Sie können kurz-, mittel-
oder langfristig auftreten. Die
Auswirkungen geben den
negativen oder positiven Beitrag des Unternehmens zur nachhaltigen Entwicklung
an. |
Einflussfaktoren | Alle Faktoren, die
Veränderungen in Bezug auf die Natur, anthropogene Vermögenswerte, den Beitrag,
den die Natur für den Menschen leistet, und eine gute Lebensqualität
verursachen. Direkte Einflussfaktoren können sowohl natürlich als auch vom
Menschen verursacht sein. Sie haben direkte physische (mechanische, chemische,
Lärm, Licht usw.)
Auswirkungen auf die
Natur, die auch Verhaltensweisen beeinflussen. Dazu gehören unter anderem der
Klimawandel,
Umweltverschmutzung,
verschiedene Arten von Landnutzungsänderungen, invasive gebietsfremde Arten und
Zoonosen sowie Nutzung. Indirekte Einflussfaktoren wirken diffus, indem sie
direkte
Einflussfaktoren (durch
Einwirkung auf deren Niveau, Richtung oder Anteil) sowie andere indirekte
Faktoren verändern und beeinflussen. Wechselwirkungen zwischen indirekten und
direkten Einflussfaktoren führen zu unterschiedlichen Ketten von Beziehungen,
Zuordnungen und
Auswirkungen, die je
nach Art, Intensität, Dauer und Entfernung variieren können. Diese Beziehungen
können auch verschiedene Ausstrahlungseffekte verursachen. Globale indirekte
Einflussfaktoren stammen unter anderem aus den Bereichen Wirtschaft,
Demografie, Regierungsführung, Technologie und Kultur. Besondere Aufmerksamkeit
wird hinsichtlich der indirekten Einflussfaktoren der Rolle der (formellen und
informellen) Institutionen und den
Auswirkungen der
Produktions-, Liefer- und Verbrauchsmuster auf die Natur, dem Beitrag, den die
Natur für den Menschen leistet, und einer guten Lebensqualität gewidmet. |
Wesentlichkeit der Auswirkungen | Ein
Nachhaltigkeitsaspekt ist hinsichtlich der Auswirkungen wesentlich, wenn er
sich auf die kurz-, mittel- und langfristigen wesentlichen tatsächlichen oder
potenziellen, positiven oder negativen
Auswirkungen des
Unternehmens auf Menschen oder die Umwelt bezieht. Ein wesentlicher
Nachhaltigkeitsaspekt aus der Wirkungsperspektive umfasst
Auswirkungen im
Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit und der vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette des
Unternehmens, auch durch seine Produkte und Dienstleistungen sowie durch seine
Geschäftsbeziehungen. |
Vorfall | Eine Klage oder
Beschwerde, die im Rahmen eines förmlichen Verfahrens bei dem Unternehmen oder
den zuständigen Behörden eingegangen ist, oder ein Fall der Nichteinhaltung,
den das Unternehmen im Rahmen etablierter Verfahren festgestellt hat.
Etablierte Verfahren zur Feststellung von Nichteinhaltungen können Prüfungen
des Managementsystems, formelle Überwachungsprogramme oder
Beschwerdemechanismen
umfassen. |
Verbrennung | Die kontrollierte
Verbrennung von
Abfällen bei hoher
Temperatur mit oder ohne energetischer Verwertung. |
Unabhängiges Gremienmitglied | Gremienmitglieder, die
ein unabhängiges Urteil ohne jeglichen Einfluss von außen und ohne
Interessenkonflikte abgeben. Unabhängigkeit bedeutet in der Regel die Ausübung
eines objektiven und ungehinderten Urteils. Als Maßnahme zur Beurteilung des
Eindrucks der Unabhängigkeit oder zur Einstufung eines nicht geschäftsführenden
Mitglieds der Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane oder ihrer Ausschüsse als unabhängig gilt das
Fehlen eines Interesses, einer Stellung, eines Zusammenschlusses oder einer
Beziehung, das aus der Sicht eines vernünftigen und informierten Dritten
beurteilt geeignet ist, ungebührlich Einfluss auf die Entscheidungsfindung zu
nehmen oder Voreingenommenheit zu verursachen. |
Indigene Völker | Es gibt keine
einheitliche Definition für indigene Völker,
die auf internationaler Ebene vereinbart wurde. In der Praxis herrscht unter
den internationalen Agenturen Übereinstimmung darüber, welche Gruppen als
indigene Völker angesehen werden können und
als solche besonderen Schutz genießen sollten. Ein wichtiges Kriterium für die
Definition indigener Völker ist ihre Bindung an ein traditionelles Gebiet gemäß
Artikel 1 des IAO-Übereinkommens Nr. 169, in dem es heißt, dass das
Übereinkommen gilt für: „a) in Stämmen lebende Völker in
unabhängigen Ländern, die sich infolge ihrer sozialen, kulturellen und
wirtschaftlichen Verhältnisse von anderen Teilen der nationalen Gemeinschaft
unterscheiden und deren Stellung ganz oder teilweise durch die ihnen eigenen
Bräuche oder Überlieferungen oder durch Sonderrecht geregelt ist; b) Völker in
unabhängigen Ländern, die als Eingeborene gelten, weil sie von
Bevölkerungsgruppen abstammen, die in dem Land oder in einem geografischen
Gebiet, zu dem das Land gehört, zur Zeit der Eroberung oder Kolonisierung oder
der Festlegung der gegenwärtigen Staatsgrenzen ansässig waren und die,
unbeschadet ihrer Rechtsstellung, einige oder alle ihrer traditionellen
sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Einrichtungen
beibehalten.“ In Artikel 1 Absatz 2 des IAO-Übereinkommens Nr.
169 heißt es ferner: „Das Gefühl der Eingeborenen- oder
Stammeszugehörigkeit ist als ein grundlegendes Kriterium für die Bestimmung der
Gruppen anzusehen, auf die die Bestimmungen dieses Übereinkommens Anwendung
finden.“ |
Indirekte Treibhausgasemissionen | Treibhausgasemissionen, die infolge der Aktivitäten eines
Unternehmens entstehen, aber an Quellen verursacht werden, die sich im Eigentum
oder unter der Kontrolle eines anderen Unternehmens befinden. Indirekte
Emissionen sind eine Kombination aus Scope-2-Treibhausgasemissionen und
Scope-3-Treibhausgasemissionen. |
Anlage | Eine ortsfeste
technische Einheit, in der eine oder mehrere Tätigkeiten durchgeführt werden,
die sich auf Emissionen und
Umweltverschmutzung auswirken könnten. |
Interner
CO2-Preis | Preis, den ein
Unternehmen verwendet, um die finanziellen Effekte von Änderungen der
Investitions-, Produktions- und Verbrauchsmuster sowie möglicher
technologischer Fortschritte und künftiger Kosten für die Emissionsminderung zu
bewerten. |
Internes
CO2-Bepreisungssystem | Eine organisatorische
Regelung, die es dem Unternehmen ermöglicht, CO2-
Preise bei der strategischen und operativen Entscheidungsfindung anzuwenden.
Unternehmen verwenden in der Regel zwei Arten von internen
CO2-Preisen: Zum einen gibt es den Schattenpreis,
bei dem es sich um einen theoretischen Kosten- oder Nominalbetrag handelt, den
das Unternehmen nicht in Rechnung stellt, der aber zur Bewertung der
wirtschaftlichen Auswirkungen oder Trade-offs in Bezug auf Risikoauswirkungen,
neue Investitionen, den Kapitalwert von Projekten oder Kosten und Nutzen
verschiedener Initiativen herangezogen werden kann. Zum anderen gibt es als
CO2-Preis eine interne Steuer oder Gebühr, die im
Rahmen einer Geschäftstätigkeit, einer Produktlinie oder eines anderen
Geschäftsbereichs auf der Grundlage der Treibhausgasemissionen berechnet wird
(diese internen Steuern oder Gebühren ähneln der unternehmensinternen
Verrechnungspreisgestaltung). |
Invasive oder gebietsfremde Arten | Arten, deren durch
menschliches Handeln verursachte Einbringung und/oder Ausbreitung außerhalb
ihrer natürlichen Verbreitungsgebiete eine Bedrohung für die biologische
Vielfalt, die Ernährungssicherheit sowie die menschliche Gesundheit und das
menschliche Wohlbefinden darstellt. Der Begriff „gebietsfremd“
bezieht sich auf eine Art, die in Gebiete außerhalb ihrer natürlichen
Verbreitungsgebiete eingebracht wurde („exotisch“ und
„nicht einheimisch“ sind Synonyme für
„gebietsfremd“). „Invasiv“ beschreibt die Tendenz
eingebrachter Arten zur Ausbreitung in Ökosystemen und zu deren Veränderung.
Demnach kann eine Art gebietsfremd sein, ohne invasiv zu sein, sie kann sich
aber auch in der Region, in der sie einheimisch ist, ausbreiten und somit
invasiv sein, ohne eine gebietsfremde Art zu sein. |
Biodiversitäts-Schwerpunktgebiet (Key Biodiversity Area,
KBA) | Gebiet, das erheblich
zur weltweiten Persistenz der biologischen Vielfalt in Land-, Süßwasser- und
Meeresökosystemen beiträgt. Gebiete gelten als globale Schlüsselgebiete der
biologischen Vielfalt, wenn sie eines oder mehrere von elf Kriterien erfüllen,
die in fünf Kategorien unterteilt sind: bedrohte biologische Vielfalt,
geografisch begrenzte biologische Vielfalt, ökologische Integrität, biologische
Prozesse und Unersetzbarkeit. Die World Database of Key Biodiversity Areas wird
von BirdLife International im Namen der Partnerschaft für Schlüsselgebiete der
biologischen Vielfalt verwaltet. |
Landdegradation | Die vielen Prozesse,
die den Rückgang oder Verlust der biologischen Vielfalt, der
Ökosystemfunktionen oder ihres Nutzens für die Menschen vorantreiben und die
Schädigung aller terrestrischen Ökosysteme umfassen. |
Deponie | Eine
Abfallbeseitigungsanlage für die Ablagerung von Abfällen oberhalb oder
unterhalb der Erdoberfläche.
[20] |
Landsysteme und Landsystemwandel | Die terrestrische
Komponente des Erdsystems, die alle Prozesse und Aktivitäten im Zusammenhang
mit der menschlichen Bodennutzung umfasst. Dazu gehören sozioökonomische,
technologische und organisatorische Inputs und Vorkehrungen sowie der Nutzen
von Land und die unbeabsichtigten sozialen und ökologischen Ergebnisse
gesellschaftlicher Tätigkeiten. Das Konzept der Landsysteme kombiniert die
Landnutzung (die Tätigkeiten, Vorkehrungen und Inputs im Zusammenhang mit der
Landnutzung) mit der Bodenbedeckung (die Kombination der physischen Merkmale
von Land, das durch die Beobachtung der Erde erfassbar ist). |
Landnutzung und Landnutzungsänderungen | Der Begriff
„Landnutzung“ bezieht sich auf die menschliche Nutzung einer
spezifischen Fläche für einen bestimmten Zweck (beispielsweise als Wohngebiet,
für die Landwirtschaft, zur Erholung, zu industriellen Zwecken usw.). Sie wird
von der Landbedeckung beeinflusst, ist aber nicht gleichbedeutend mit ihr. Der
Begriff „Landnutzungsänderung“ bezieht sich auf eine veränderte
Nutzung oder Bewirtschaftung von Land durch Menschen, wodurch sich auch die
Landbedeckung ändern kann. |
Rechtmäßige Vertreter | Personen, die
gesetzlich oder in der Praxis als rechtmäßige Vertreter anerkannt sind, wie z.
B. gewählte Gewerkschaftsvertreter im Falle von Arbeitskräften oder andere
ähnlich frei gewählte Vertreter betroffener Interessenträger. |
Hebelwirkung | Die Fähigkeit des
Unternehmens, eine Änderung der missbräuchlichen Praktiken einer anderen Partei
vorzunehmen, die mit negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit verbunden
ist. |
Lobbytätigkeiten | Tätigkeiten, die mit
dem Ziel durchgeführt werden, die Formulierung oder Umsetzung von Politik oder
Rechtsvorschriften oder die Entscheidungsprozesse von Regierungen,
Regierungseinrichtungen, Regulierungsbehörden, Organen, Einrichtungen, Ämtern
und Agenturen der Europäischen Union oder Normungsgremien zu beeinflussen. Zu
diesen Tätigkeiten gehören unter anderem folgende:
|
Gebundene Treibhausgasemissionen | Schätzungen künftiger
Treibhausgasemissionen, die voraussichtlich durch die wichtigsten
Vermögenswerte oder Produkte eines Unternehmens, die innerhalb ihrer Einsatz-
bzw. Lebensdauer verkauft werden, verursacht werden. |
Langlebigkeit | Konzeption mit
Schwerpunkt auf Instandhaltung und Haltbarkeit, sodass in der Praxis und im
jeweiligen Maßstab eine längere Nutzung als standardmäßig vorgesehen gefördert
wird und sodass die kreislaufbezogene Behandlung am Ende der Lebensdauer nicht
beeinträchtigt wird. |
Meeresressourcen | Biologische und nicht
biologische Ressourcen in den Meeren und Ozeanen. Beispiele sind unter anderem
Tiefseemineralien, Kies und Meeresfrüchte. |
Wesentliche Chancen | Nachhaltigkeitsbezogene Chancen mit positiven finanziellen
Effekten, die sich kurz-, mittel- oder langfristig wesentlich auf die die
Zahlungsströme, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten des
Unternehmens auswirken (oder bei denen nach vernünftigem Ermessen davon
ausgegangen werden kann). |
Wesentliche Risiken | Nachhaltigkeitsbezogene Risiken mit negativen finanziellen
Effekten, die sich kurz-, mittel- oder langfristig wesentlich auf die die
Zahlungsströme, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten des
Unternehmens auswirken (oder bei denen nach vernünftigem Ermessen davon
ausgegangen werden kann). |
Wesentlichkeit | Nachhaltigkeitsaspekte
sind wesentlich, wenn sie der Definition der Wesentlichkeit der Auswirkungen,
der finanziellen Wesentlichkeit oder beider Kriterien entsprechen. |
Parameter | Kennzahlen sind
qualitative und quantitative Indikatoren, die das Unternehmen verwendet, um die
Wirksamkeit der Durchführung seiner nachhaltigkeitsbezogenen Konzepte und die
Erfüllung seiner Ziele im Zeitverlauf zu messen und darüber Bericht zu
erstatten. Durch Kennzahlen wird auch die Messung der Ergebnisse des
Unternehmens in Bezug auf die Auswirkungen auf Personen, die Umwelt und das
Unternehmen unterstützt. |
Mikroplastik | Kleine
Kunststoffteile, in der Regel kleiner als 5 mm. Eine wachsende Menge an
Mikroplastik findet sich in der Umwelt, einschließlich im Meer, sowie in
Lebensmitteln und Trinkwasser. Einmal in die Umwelt gelangt, ist Mikroplastik
nicht biologisch abbaubar und neigt dazu, sich anzusammeln – es sei denn,
es ist speziell für den biologischen Abbau in der freien Natur konzipiert. Die
biologische Abbaubarkeit ist ein komplexes Phänomen, insbesondere in der
Meeresumwelt. Es gibt zunehmend Bedenken hinsichtlich des Vorhandenseins von
Mikroplastik in verschiedenen Umweltbereichen (z. B. Wasser), seiner
Auswirkungen auf die Umwelt und möglicherweise die menschliche Gesundheit. |
Mindestangabepflicht | In einer
Mindestangabepflicht wird der erforderliche Inhalt der Informationen
festgelegt, die das Unternehmen bei der Berichterstattung über Konzepte,
Maßnahmen, Kennzahlen oder Ziele entweder gemäß einer Angabepflicht in einem
ESRS oder auf einer unternehmensspezifischen Basis angibt. |
Natürliche Ressourcen | Naturgüter
(Rohstoffe), die für die wirtschaftliche Produktion oder zum Verbrauch genutzt
werden können. |
Naturbasierte Lösungen | Maßnahmen zum Schutz,
zur Erhaltung, zur Wiederherstellung bzw. zur nachhaltigen Nutzung und
Bewirtschaftung natürlicher oder veränderter Land-, Süßwasser-, Küsten- und
Meeresökosysteme mit denen soziale, wirtschaftliche und ökologische
Herausforderungen wirksam und adaptiv angegangen werden und gleichzeitig das
Wohlergehen der Menschen, Ökosystemdienstleistungen, Resilienz und biologische
Vielfalt gefördert werden. |
Netto-Null-Ziel | Die Festlegung eines
Netto-Null-Ziels auf Unternehmensebene im Einklang mit den gesellschaftlichen
Klimazielen bedeutet,
|
Fremdarbeitskräfte | Zu den
Fremdarbeitskräften des Unternehmens gehören Auftragnehmer, die mit dem
Unternehmen einen Vertrag über die Erbringung von Arbeitsleistungen geschlossen
haben („Selbstständige“), oder Personen, die von Unternehmen
bereitgestellt werden, die in erster Linie im Bereich der „Vermittlung
und Überlassung von Arbeitskräften“ (NACE-Code N78) tätig sind. |
Nicht erneuerbare Energie | Energie, bei der nicht
festgestellt werden kann, dass sie aus erneuerbaren Quellen stammt. |
Operative Kontrolle | Die operative
Kontrolle (über ein Unternehmen, einen Standort, einen Betrieb oder einen
Vermögenswert) ist eine Situation, in der das Unternehmen in der Lage ist, die
operativen Tätigkeiten und Beziehungen des Unternehmens, Standorts, Betriebs
oder Vermögenswerts zu leiten. |
Chancen | Nachhaltigkeitsbezogene Chancen mit positiven finanziellen
Effekten. |
Überstunden | Die Zahl der
tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, die von einer Arbeitskraft über ihre
vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten hinaus geleistet wurden. |
Arbeitskräfte des Unternehmens/eigene
Arbeitskräfte | Arbeitskräfte, die in
einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen stehen
(„Arbeitnehmer“) und Fremdarbeitskräfte, bei denen es sich
entweder um Einzelunternehmer handelt, die dem Unternehmen Arbeitskräfte zur
Verfügung stellen („Selbständige“), oder Personen, die von
Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, die in erster Linie Tätigkeiten im
Bereich der „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“
ausüben (NACE-Code N78). |
Ozonabbauende Stoffe | Stoffe, die im
Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen,
aufgeführt sind. |
Verpackungen | Aus beliebigen
Materialien hergestellte Produkte zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur
Lieferung, zur Lagerung, zum Transport und zur Darbietung von Waren, die vom
Rohstoff bis zum Verarbeitungserzeugnis reichen können und vom Hersteller an
den Benutzer oder Verbraucher weitergegeben werden.
[21] |
Entlohnung | Die üblichen Grund-
oder Mindestlöhne und -gehälter sowie alle sonstigen Vergütungen, die der
Arbeitgeber aufgrund des Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer mittelbar oder
unmittelbar als Geld- oder Sachleistung zahlt („ergänzende oder variable
Bestandteile“). „Einkommen“ bezeichnet das
Bruttojahresentgelt und den entsprechenden Bruttostundenlohn.
„Medianeinkommen“ bezeichnet die Einkommenshöhe, von der aus die
Zahl der Arbeitnehmer mit niedrigeren Einkommen gleich groß ist wie die der
Arbeitnehmer mit höheren Einkommen. |
Menschen mit Behinderungen | Menschen, die
langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen
haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen,
wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern
können. |
Physische Risiken | Alle globalen
Wirtschaftstätigkeiten hängen von der Funktionsweise von Geosystemen ab, z. B.
von einem stabilen Klima und Ökosystemdienstleistungen wie der Versorgung mit
Biomasse (Rohstoffen). Naturbezogene physische Risiken sind eine unmittelbare
Folge der Abhängigkeit einer Organisation von der Natur. Physische Risiken
entstehen, wenn natürliche Systeme durch die Auswirkungen von Klimaereignissen
(z. B. extreme Wetterereignisse wie Dürren), geologischen Ereignissen (z. B.
seismische Ereignisse wie Erdbeben) oder Veränderungen des Gleichgewichts von
Ökosystemen, beispielsweise hinsichtlich der Bodenqualität oder der
Meeresökologie, beeinträchtigt werden, was sich auf die
Ökosystemdienstleistungen auswirkt, auf die die Organisationen angewiesen sind.
Diese können akut, chronisch oder beides sein. Naturbezogene physische Risiken
ergeben sich aus Veränderungen der biotischen (mit Lebewesen zusammenhängenden)
und abiotischen (nicht mit Lebewesen zusammenhängenden) Bedingungen, die
gesunde und funktionierende Ökosysteme unterstützen. Physische Risiken sind in
der Regel standortspezifisch. Naturbezogene physische Risiken sind häufig mit
klimabedingten physischen Risiken verbunden. |
Belastbarkeitsgrenzen des Planeten | Dieses Konzept
ermöglicht es den Menschen, einen sicheren Handlungsraum im Hinblick auf das
Funktionieren der Erde abzuschätzen. Dabei werden die Belastbarkeitsgrenzen für
jeden wichtigen Prozess des Geosystems quantifiziert, die nicht überschritten
werden sollten, um untragbare weltweite Umweltveränderungen zu vermeiden. |
Konzept | Eine Reihe oder ein
Rahmen von allgemeinen Zielen und Managementprinzipien, die das Unternehmen für
die Entscheidungsfindung nutzt. Die Planung oder die Managemententscheidungen
des Unternehmens in Bezug auf einen wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekt werden
im Rahmen eines Konzepts umgesetzt. Jedes Konzept unterliegt der Verantwortung
einer oder mehrerer definierter Personen, hat einen festgelegten
Anwendungsbereich und umfasst ein oder mehrere Ziele (gegebenenfalls in
Verbindung mit messbaren Zielen). Ein Konzept wird gemäß den geltenden
Governance-Vorschriften des Unternehmens validiert und überprüft. Ein Konzept
wird mittels Maßnahmen oder Aktionsplänen umgesetzt. |
Schadstoff | Stoffe,
Erschütterungen, Wärme, Lärm, Licht oder andere Kontaminanten in Luft, Wasser
oder Boden, die der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt schaden, die zu
einer Schädigung von Sachwerten oder zu einer Beeinträchtigung oder Störung von
Annehmlichkeiten und anderen legitimen Nutzungen der Umwelt führen können.
[22] |
Umweltverschmutzung | Die durch menschliche
Tätigkeiten direkt oder indirekt bewirkte Freisetzung von Schadstoffen in Luft,
Wasser oder Boden, die der menschlichen Gesundheit und/oder der Umwelt schaden
oder zu einer Schädigung von Sachwerten bzw. zu einer Beeinträchtigung oder
Störung von Annehmlichkeiten und anderen legitimen Nutzungen führen können.
[23] |
Bodenverschmutzung | Das Einbringen in den
Boden – unabhängig davon, ob diese Einbringung auf der Produktionsstätte
eines Unternehmens oder außerhalb oder durch die Verwendung der Produkte
und/oder Dienstleistungen des Unternehmens erfolgt – als Folge von
menschlichem Handeln, von Stoffen, Erschütterungen, Hitze oder Lärm, die für
die menschliche Gesundheit oder die Umwelt schädlich sein können und eine
Schädigung von Sachwerten oder eine Beeinträchtigung von Annehmlichkeiten und
sonstigen legitimen Nutzungen der Umwelt zur Folge haben können.
[24] Zu den
Bodenschadstoffen gehören anorganische Schadstoffe, persistente organische
Schadstoffe (POP), Pestizide, Stickstoff- und Phosphorverbindungen usw. |
Schutzgebiet | Ein klar definierter
geografischer Raum, der anerkannt, ausgewiesen und durch rechtliche oder andere
wirksame Mittel verwaltet wird, um die langfristige Erhaltung der Natur und der
damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen und kulturellen Werte
sicherzustellen. |
Erworbene(r) oder erhaltene(r) Elektrizität, Wärme, Dampf oder
Kühlung | Elektrizität, Wärme,
Dampf oder Kühlung, die/den das Unternehmen von einem Dritten bezogen hat. Der
Begriff „erhalten“ bezieht sich auf Umstände, unter denen ein
Unternehmen Strom nicht direkt erwirbt (z. B. als Mieter in einem Gebäude),
sondern die Energie zur Nutzung in den Betriebsanlagen erhält. |
Rohstoff | Primäres oder
sekundäres Material, das zur Herstellung eines Produkts verwendet wird. |
Anerkannte Qualitätsstandards für
CO2-Gutschriften | Qualitätsstandards für
CO2-Zertifikate, die von unabhängigen Dritten
überprüfbar sind, über öffentlich zugängliche Anforderungen und Projektberichte
verfügen, mindestens Zusätzlichkeit, Dauerhaftigkeit, Vermeidung von
Doppelzählungen sicherstellen und Regeln für die Berechnung, Überwachung und
Überprüfung der Treibhausgasemissionen des Projekts umfassen. |
Meldepflichtige arbeitsbedingte Verletzungen oder
Erkrankungen | Arbeitsbedingte
Verletzungen oder Erkrankungen, die zu Folgendem führen:
|
Verwertung | Jedes Verfahren, als
dessen Hauptergebnis Abfälle innerhalb der Anlage oder in der weiteren
Wirtschaft einem sinnvollen Zweck zugeführt werden, indem sie andere
Materialien ersetzen, die ansonsten zur Erfüllung einer bestimmte Funktion
verwendet worden wären, oder die Abfälle so vorbereitet werden, dass sie diese
Funktion erfüllen.
[25] |
Recycling | Ein
Verwertungsverfahren, durch das Abfallmaterialien zu Erzeugnissen, Materialien
oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke
aufbereitet werden. Es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein,
aber nicht die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die
für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind. |
Ressourcenregeneration | Förderung der
Fähigkeit natürlicher Systeme zur Selbsterneuerung mit dem Ziel, ökologische
Prozesse, die durch menschliches Handeln geschädigt oder ausgebeutet werden, zu
reaktivieren. |
Abhilfe(maßnahmen)/Verbesserung/Sanierung
| Mittel, mit denen
negativen Auswirkungen entgegengewirkt werden kann oder mit denen solche
Auswirkungen rückgängig gemacht werden können. Beispiele: Entschuldigungen,
finanzielle oder nicht finanzielle Entschädigung, Vermeidung von Schäden durch
gerichtliche Verfügungen oder Garantien für die Nichtwiederholung,
Strafsanktionen (straf- oder verwaltungsrechtliche Sanktionen wie Geldstrafen),
Rückgabe, Wiederherstellung, Rehabilitation. |
Erneuerbare Energie | Energie aus
erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne (Solarthermie
und Fotovoltaik), geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen-
und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas,
Klär- und Biogas.
[26] |
Erneuerbare Materialien | Materialien, die aus
Ressourcen stammen, die rasch durch ökologische Zyklen oder landwirtschaftliche
Verfahren erneuert werden, sodass die von diesen und anderen damit verbundenen
Ressourcen erbrachten Dienstleistungen nicht gefährdet sind und für die nächste
Generation erhalten bleiben. |
Ressourcenzuflüsse | Ressourcen, die in die
Einrichtungen des Unternehmens gelangen. |
Ressourcenabflüsse | Ressourcen, die die
Einrichtungen des Unternehmens verlassen. |
Optimierung der Ressourcennutzung | Die Konzeption, die
Herstellung und der Vertrieb von Materialien und Produkten mit dem Ziel, sie zu
ihrem höchstmöglichen Wert weiter zu verwenden. Ökodesign und Gestaltung im
Hinblick auf die Langlebigkeit, Reparatur, Wiederverwendung, Umnutzung,
Demontage und Wiederaufarbeitung sind Beispiele für Möglichkeiten, mit denen
die Nutzung von Ressourcen optimiert wird. |
Wiederverwendung | Jeder Vorgang, bei dem
Produkte und Komponenten, die kein Abfall sind, erneut für den gleichen Zweck
verwendet werden, für den sie ursprünglich vorgesehen waren. Dies kann eine
Reinigung oder kleine Anpassungen umfassen, sodass sie ohne wesentliche
Änderungen bereit für die nächste Verwendung sind. |
Flussgebiet | Das Gebiet, aus
welchem über Ströme, Flüsse und möglicherweise Seen der gesamte
Oberflächenabfluss an einer einzigen Flussmündung, einem Ästuar oder Delta ins
Meer gelangt. |
Risiken | Nachhaltigkeitsbezogene Risiken mit negativen finanziellen
Effekten, die im Zusammenhang mit Umwelt-, Sozial- oder Governance-Themen
entstehen und sich kurz-, mittel- oder langfristig negativ auf die Finanzlage,
die Ertragslage, die Zahlungsströme, den Zugang zu Finanzmitteln oder die
Kapitalkosten des Unternehmens auswirken können. |
Szenario | Eine plausible
Beschreibung zukünftiger Entwicklungen auf der Grundlage einer Reihe kohärenter
und in sich schlüssiger Annahmen über die wichtigsten Triebkräfte (z. B.
technologischer Wandel, Preise) und Beziehungen. Es sei darauf hingewiesen,
dass es sich bei Szenarien nicht um Vorhersagen oder Prognosen handelt, sondern
dass sie verwendet werden, um einen Überblick über die Auswirkungen der
Entwicklungen und Maßnahmen zu gewinnen. |
Szenarioanalyse | Ein Verfahren zur
Ermittlung und Bewertung möglicher Folgen zukünftiger Ereignisse unter
unsicheren Bedingungen. |
Scope-1-Treibhausgasemissionen | Direkte
Treibhausgasemissionen aus Quellen, die sich im Eigentum oder unter der
Kontrolle des Unternehmens befinden. |
Scope-2-Treibhausgasemissionen | Indirekte Emissionen
aus der Erzeugung von erworbener/m oder erhaltener/m Elektrizität, Dampf, Wärme
oder Kühlung, die/den das Unternehmen verbraucht. |
Scope-3-Treibhausgasemissionen | Alle (nicht unter
Scope 2 fallenden) indirekten Treibhausgasemissionen, die in der
Wertschöpfungskette des berichtenden Unternehmens auftreten, und zwar sowohl
vor- als auch nachgelagerte Emissionen. Die Scope-3-Treibhausgasemissionen
lassen sich in Scope-3-Kategorien aufschlüsseln. |
Scope-3-Kategorie | Eine der 15 Arten von
Scope-3-Treibhausgasemissionen, die vom Unternehmensstandard des THG-Protokolls
identifiziert und vom Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandard des
THG-Protokolls für die Wertschöpfungskette von Unternehmen (Scope 3) (angepasst
an den Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandard des THG-Protokolls für
die Wertschöpfungskette von Unternehmen (Scope 3), Glossar (Version 2011))
detailliert beschrieben werden. Unternehmen, die sich dafür entscheiden, ihre
Scope-3-Emissionen auf der Grundlage der Kategorien für indirekte
Treibhausgasemissionen der ISO 14064-1:2018 zu bilanzieren, können sich auch
auf die in Abschnitt 5.2.4 definierte Kategorie (ohne indirekte
Treibhausgasemissionen aus importierter Energie) der ISO 14064-1:2018
beziehen. |
Vertrauliche Informationen | Vertrauliche
Informationen im Sinne der Verordnung (EU) 2021/697 des Europäischen Parlaments
und des Rates
[27] zur Einrichtung des
Europäischen Verteidigungsfonds. |
Standort | Ein Ort, an dem sich
eine oder mehrere physische Anlagen befinden. Gibt es mehr als eine physische
Anlage desselben oder verschiedener Eigentümer oder Betreiber und werden
bestimmte Infrastrukturen und Einrichtungen gemeinsam genutzt, kann das gesamte
Gebiet, in dem sich die physische Anlage befindet, einen Standort
darstellen. |
Sozialer Dialog | Alle Arten von
Verhandlungen, Konsultationen oder Informationsaustausch zwischen Vertretern
von Regierungen, Arbeitgebern, ihren Organisationen und Arbeitnehmervertretern
über Fragen von gemeinsamem Interesse im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und
Sozialpolitik. Er kann in einem Prozess zwischen drei Parteien erfolgen, mit
der Regierung als offizielle Partei des Dialogs, oder nur zwischen
Arbeitnehmervertretern und Führungskräften (oder Gewerkschaften und
Arbeitgeberverbänden). |
Soziale Absicherung | Die Reihe von
Maßnahmen zur Verringerung und Vermeidung von Armut und Schutzbedürftigkeit
während des gesamten Lebenszyklus. |
Boden | Die oberste Schicht
der Erdkruste, die sich zwischen dem Grundgestein und der Oberfläche befindet.
Der Boden besteht aus Mineralpartikeln, organischem Material, Wasser, Luft und
lebenden Organismen.
[28]
|
Bodendegradation | Die abnehmende
Fähigkeit des Bodens, Ökosystemgüter und -leistungen nach den Wünschen seiner
Interessenträger zu liefern. |
Bodenversiegelung | Die Bedeckung des
Bodens in einer Weise, dass die bedeckte Fläche undurchlässig ist (z. B.
Straßen). Diese Nichtdurchlässigkeit kann Auswirkungen auf die Umwelt haben,
wie in der Verordnung (EU) 2018/2026 der Kommission
[29] beschrieben wird. |
Spezifische Frachtwerte | Masse emittierten
Schadstoffs pro Masse hergestellten Produkts. Spezifische Frachtwerte
ermöglichen einen durch Vermischung oder Verdünnung unbeeinflussten Vergleich
der Umweltleistung von Anlagen unabhängig von ihren Produktionsmengen.
[30]
|
Einbeziehung der Interessenträger | Ein kontinuierlicher
Prozess der Interaktion und des Dialogs zwischen dem Unternehmen und seinen
Interessenträgern, der es dem Unternehmen ermöglicht, ihre Interessen und
Anliegen zu hören, zu verstehen und darauf zu reagieren. |
Interessenträger | Personen oder Gruppen,
die das Unternehmen beeinflussen oder von ihm beeinflusst werden können. Es
gibt zwei Hauptgruppen von Interessenträgern:
Einige Interessenträger können zu beiden Gruppen gehören. |
Stoffe | Alle chemischen
Elemente und ihre Verbindungen mit Ausnahme der folgenden
Stoffe:
|
Besorgniserregende Stoffe | Stoffe,
die
|
Besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High
Concern, SVHC) | Stoffe, die die
Kriterien des Artikels 57 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) erfüllen
und gemäß Artikel 59 Absatz 1 der genannten Verordnung ermittelt wurden. |
Lieferant | Der Organisation
vorgelagertes Unternehmen (d. h. innerhalb der Lieferkette der Organisation),
das ein Produkt oder eine Dienstleistung anbietet, das bzw. die zur Entwicklung
der eigenen Produkte oder Dienstleistungen der Organisation verwendet wird. Ein
Lieferant kann eine direkte (häufig als erstrangiger Lieferant bezeichnet) oder
eine indirekte Geschäftsbeziehung zu der Organisation unterhalten. |
Lieferkette | Das gesamte Spektrum
der Tätigkeiten oder Prozesse, die von dem Unternehmen vorgelagerten Betrieben
durchgeführt werden, die Produkte oder Dienstleistungen bereitstellen, die bei
der Entwicklung und der Erzeugung der eigenen Produkte oder Dienstleistungen
des Unternehmens verwendet werden. Dazu gehören vorgelagerte Unternehmen, mit
denen das Unternehmen in einer direkten Beziehung steht (häufig als
erstrangiger Lieferant bezeichnet), und Einrichtungen, mit denen das
Unternehmen eine indirekte Geschäftsbeziehung unterhält. |
Oberflächengewässer | Binnengewässer,
ausgenommen Grundwasser, sowie die Übergangsgewässer und Küstengewässer, wobei
im Hinblick auf den chemischen Zustand ausnahmsweise auch die Hoheitsgewässer
eingeschlossen sind.
[37]
|
Nachhaltigkeitsaspekte | Umwelt-, Sozial- und
Menschenrechte sowie Governance-Faktoren, einschließlich
Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne von Artikel 2 Nummer 24 der Verordnung (EU)
2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates.
[38] |
Nachhaltigkeitserklärung | Der spezielle
Abschnitt des Managementberichts des Unternehmens, in dem die im Einklang mit
der
Richtlinie 2013/34/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates
[39] und den ESRS erstellten
Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten dargestellt werden. |
Nachhaltigkeitsbezogene Chancen | Ungewisse Ereignisse
oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Governance, die, falls
sie eintreten, möglicherweise wesentliche positive Auswirkungen auf das
Geschäftsmodell des Unternehmens oder seine Strategie, seine Fähigkeit zur
Erreichung seiner Ziele und zur Schaffung von Werten haben können und daher
seine Entscheidungen und die Entscheidungen seiner Geschäftspartner im Hinblick
auf Nachhaltigkeitsaspekte beeinflussen können. Wie jede andere Chance werden
auch nachhaltigkeitsbezogene Chancen als Kombination aus dem Ausmaß der
Auswirkungen und der Eintrittswahrscheinlichkeit gemessen. |
Nachhaltigkeitsbezogene Risiken | Ungewisse Ereignisse
oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Governance, die, falls
sie eintreten, möglicherweise wesentliche negative Auswirkungen auf das
Geschäftsmodell des Unternehmens und seine Strategie, seine Fähigkeit zur
Erreichung seiner Ziele und zur Schaffung von Werten haben können und daher
seine Entscheidungen und die Entscheidungen seiner Geschäftsbeziehungen im
Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte beeinflussen können. Wie jedes andere
Risiko sind nachhaltigkeitsbezogene Risiken eine Kombination aus dem Ausmaß der
Auswirkungen und der Eintrittswahrscheinlichkeit. |
Nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen | Die Auswirkungen, die
das Unternehmen aufgrund seiner Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen auf die
Umwelt und die Menschen hat oder haben könnte, einschließlich der Auswirkungen
auf ihre Menschenrechte. Die Auswirkungen können tatsächlich oder potenziell,
negativ oder positiv, kurz-, mittel- oder langfristig, beabsichtigt oder
unbeabsichtigt sowie umkehrbar oder unumkehrbar sein. Die Auswirkungen geben
den negativen oder positiven Beitrag des Unternehmens zur nachhaltigen
Entwicklung an. |
Systemische Risiken | Risiken, die sich aus
dem Ausfall eines gesamten Systems und nicht aus dem Ausfall einzelner Teile
davon ergeben. Sie sind durch niederschwellige Kipp-Punkte gekennzeichnet, die
in Kombination indirekt zu großen Ausfällen führen, durch kaskadierende
Wechselwirkungen von physischen Risiken und Übergangsrisiken (Ansteckung),
indem ein Verlust eine Kette weiterer Verluste auslöst, was dazu führt, dass
die Systeme nach einem Schock ihr Gleichgewicht nicht wiedererlangen können.
Ein Beispiel hierfür ist der Verlust einer wichtigen Art (beispielsweise
Seeotter), die eine entscheidende Rolle in der Gemeinschaftsstruktur der
Ökosysteme einnehmen. Als Seeotter in den 1900er-Jahren so stark gejagt wurden,
dass sie kurz vor dem Aussterben standen, kippten die Küstenökosysteme und die
Produktion von Biomasse ging erheblich zurück. |
Ziele | Messbare,
ergebnisorientierte und terminierte Zielvorgaben, die das Unternehmen in Bezug
auf wesentliche Auswirkungen, Risiken oder Chancen erreichen will. Sie können
vom Unternehmen freiwillig festgelegt werden oder sich aus rechtlichen
Anforderungen an das Unternehmen ergeben. |
Bedrohte Arten | Gefährdete Arten,
einschließlich Flora und Fauna, die in der Roten Liste der Europäischen Union
oder der Roten Liste der IUCN aufgeführt sind, wie in Anhang II Abschnitt 7 der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission genannt. |
Weiterbildung | Initiativen, die das
Unternehmen zur Erhaltung und/oder Verbesserung der Fähigkeiten und Kenntnisse
seiner eigenen Arbeitskräfte ergreift. Dies kann verschiedene Methoden
umfassen, z. B. Schulungen vor Ort und Online-Schulungen. |
Übergangsplan | Ein spezieller
Aktionsplan, der von dem Unternehmen im Zusammenhang mit einer strategischen
Entscheidung angenommen wird und Folgendes zum Gegenstand hat:
|
Übergangsplan für den Klimaschutz | Ein Aspekt der
Gesamtstrategie eines Unternehmens, in dem die Ziele, Maßnahmen und Mittel des
Unternehmens für seinen Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft festgelegt sind,
einschließlich Maßnahmen wie der Reduktion seiner Treibhausgasemissionen im
Hinblick auf das Ziel der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C und der
Klimaneutralität. |
Übergangsrisiken | Risiken, die sich aus
einer Diskrepanz zwischen der Strategie und dem Management einer Organisation
oder eines Investors und dem sich wandelnden regulatorischen, politischen oder
gesellschaftlichen Umfeld, in dem sie tätig ist, ergeben. Entwicklungen, die
darauf abzielen, Schäden am Klima oder an der Natur zu beenden oder umzukehren,
wie z. B. staatliche Maßnahmen, technologische Durchbrüche, Marktveränderungen,
Rechtsstreitigkeiten und sich ändernde Verbraucherpräferenzen, können allesamt
Übergangsrisiken bewirken oder verändern. |
Nutzer | Nutzer von
Nachhaltigkeitserklärungen sind Hauptnutzer der allgemeinen
Finanzberichterstattung (bestehende und potenzielle Investoren, Kreditgeber und
andere Gläubiger, einschließlich Vermögensverwalter, Kreditinstitute,
Versicherungsunternehmen) sowie andere Nutzer, einschließlich der
Geschäftspartner, Gewerkschaften und Sozialpartner des Unternehmens, der
Zivilgesellschaft sowie Nichtregierungsorganisationen, Regierungen, Analysten
und Wissenschaftler. |
Wertschöpfungskette | Das gesamte Spektrum
der Tätigkeiten, Ressourcen und Beziehungen im Zusammenhang mit dem
Geschäftsmodell des Unternehmens und dem externen Umfeld, in dem es tätig
ist. Eine Wertschöpfungskette umfasst die Tätigkeiten, Ressourcen und Beziehungen, die das Unternehmen nutzt und auf die es angewiesen ist, um seine Produkte oder Dienstleistungen von der Konzeption über die Lieferung und den Verbrauch bis zum Ende der Lebensdauer zu gestalten. Zu den einschlägigen Tätigkeiten, Ressourcen und Beziehungen gehören Folgende:
Die Wertschöpfungskette umfasst Akteure, die dem Unternehmen vor- und nachgelagert sind. Ein vorgelagerter Akteur bietet Produkte oder Dienstleistungen an, die bei der Entwicklung der eigenen Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens verwendet werden (z. B. Lieferanten). Betriebe, die dem Unternehmen nachgelagert sind, erhalten Produkte oder Dienstleistungen von dem Unternehmen (z. B. Vertreiber, Kunden). In ESRS wird der Begriff „Wertschöpfungskette“ im Singular verwendet, auch wenn anerkannt wird, dass Unternehmen über mehrere Wertschöpfungsketten verfügen können. |
Arbeitskraft in der Wertschöpfungskette
| Eine Person, die in
der Wertschöpfungskette des Unternehmens tätig ist, unabhängig vom Bestehen
oder der Art einer vertraglichen Beziehung zu dem Unternehmen. Die ESRS decken
alle Arbeitskräfte in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des
Unternehmens ab, auf die das Unternehmen wesentliche Auswirkungen hat oder
haben kann. Dies schließt Auswirkungen ein, die mit den eigenen Tätigkeiten und
der Wertschöpfungskette des Unternehmens verbunden sind, auch durch seine
Produkte oder Dienstleistungen sowie durch seine Geschäftsbeziehungen. Dazu
gehören alle Arbeitskräfte, die nicht zu den „eigenen
Arbeitskräften“ gehören (die „eigenen Arbeitskräfte“
umfassen sowohl Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen
stehen („Arbeitnehmer“), als auch Fremdarbeitskräfte, bei denen es
sich entweder um Personen handelt, die mit dem Unternehmen einen Vertrag über
die Erbringung von Arbeitsleistungen geschlossen haben
(„Selbständige“), oder Personen, die von Unternehmen
bereitgestellt werden, die in erster Linie im Bereich der Vermittlung und
Überlassung von Arbeitskräften tätig sind (NACE-Code N78). |
Lohn | Bruttolohn ohne
variable Komponenten wie Überstunden und Anreizvergütung und ohne Zulagen,
sofern sie nicht garantiert sind. |
Abfall | Jeder Stoff oder
Gegenstand, dessen sich sein Besitzer entledigt, entledigen will oder
entledigen muss.
[40] |
Abfallhierarchie | Rangfolge bei der
Abfallvermeidung und -bewirtschaftung
[41]:
|
Abfallbewirtschaftung | Die Sammlung, der
Transport, die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen, einschließlich der
Überwachung dieser Verfahren sowie der Nachsorge von Beseitigungsanlagen und
einschließlich der Handlungen, die von Händlern oder Maklern vorgenommen
werden.
[42] |
Abwasser | Wasser, das aufgrund
seiner Qualität, seiner Menge oder des Zeitpunkts seines Auftretens für den
Zweck, für den es verwendet wurde oder zu dessen Erfüllung es erzeugt wurde,
keinen unmittelbaren Wert mehr hat. Abwasser eines Nutzers kann eine potenzielle Versorgung eines Nutzers an einem anderen Ort darstellen. Kühlwasser gilt nicht als Abwasser. |
Wasserverbrauch | Die Wassermenge, die
im Laufe des Berichtszeitraums in die Grenzen des Unternehmens (oder der
Anlage) verbracht und nicht in Gewässer eingeleitet oder an Dritte
weitergeleitet wird. |
Ableitung von Wasser | Die Summe der Abwässer
und sonstigem Wasser, die die Grenzen der Organisation verlässt und während des
Berichtszeitraums in Oberflächengewässer oder Grundwasser eingeleitet oder an
Dritte weitergeleitet wird. |
Wasserintensität | Eine Kennzahl, die das
Verhältnis zwischen einem volumetrischen Aspekt des Wassers und einer
gebildeten Aktivitätseinheit (Produkte, Verkäufe usw.) angibt. |
Aufbereitetes und wiederverwendetes Wasser
| Wasser und Abwasser
(behandelt oder unbehandelt), das vor der Ableitung aus dem Bereich des
Unternehmens oder der gemeinsam genutzten Anlagen mehr als einmal verwendet
wurde, um den Wasserbedarf zu verringern. Dies kann im selben Prozess
(aufbereitet) oder in einem anderen Verfahren innerhalb derselben (gemeinsamen
oder eigenen) Anlage oder in einer anderen Anlage des Unternehmens erfolgen
(wiederverwendet). |
Wasserknappheit | Die volumetrische
Abundanz oder der Mangel an Süßwasserressourcen. Wasserknappheit ist durch den
Menschen bedingt und ist eine Funktion des Volumens des menschlichen
Wasserverbrauchs im Verhältnis zum Volumen der Wasserressourcen in einem
bestimmten Gebiet. Bei einer trockenen Region mit sehr wenig Wasser, aber ohne
menschlichen Wasserverbrauch würde man nicht von Wasserknappheit, sondern eher
von einer ariden Region sprechen. Wasserknappheit ist eine physische, objektive
Realität, die in allen Regionen und im Zeitverlauf einheitlich gemessen werden
kann. Die Wasserknappheit spiegelt die physische Abundanz von Süßwasser wider
und nicht die Frage, ob dieses Wasser für die Nutzung geeignet ist. So kann
beispielsweise eine Region über reichliche Wasserressourcen verfügen (und somit
nicht als von Wasserknappheit betroffen gelten), aber eine so starke
Verschmutzung aufweisen, dass ihre Wasserressourcen nicht für die Verwendung
durch Menschen oder eine ökologische Nutzung geeignet sind. |
Wasserentnahme | Die Summe des Wassers,
das während des Berichtszeitraums aus allen Quellen und für alle
Verwendungszwecke in die Grenzen des Unternehmens geleitet wurde. |
Arbeitnehmervertreter | Der Begriff
„Arbeitnehmervertreter“ bezieht sich auf
|
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
| Zufriedenstellendes
Gleichgewicht zwischen Arbeit und Privatleben. Die Vereinbarkeit von Berufs-
und Privatleben im weiteren Sinne umfasst nicht nur die Vereinbarkeit mit
familiären oder Betreuungspflichten, sondern auch die Aufteilung zwischen der
am Arbeitsplatz und im Privatleben verbrachten Zeit, die über familiäre
Verpflichtungen hinausgeht. |
Arbeitsbedingte Gefahren | Arbeitsbedingte
Gefahren können folgende sein:
|
Arbeitsbezogene Vorfälle | Ereignisse, die sich
aus oder während der Arbeit ergeben und zu Verletzungen oder Gesundheitsschäden
führen oder führen könnten. Vorfälle können z. B. auf Folgendes zurückzuführen
sein: elektrische Probleme, Explosionen, Brände, Überlauf, Überschlag,
Leckagen, Durchfluss, Bruch, Bersten, Zersplitterung, Kontrollverlust,
Rutschen, Stolpern und Sturz, Körperbewegungen ohne Stress, Körperbewegungen
unter/mit Stress, Schock, Schreck, Gewalt oder Belästigung am Arbeitsplatz (z.
B. sexuelle Belästigung). Ein Vorfall, der zu Verletzungen oder Gesundheitsschäden führt, wird häufig als Unfall bezeichnet. Ein Vorfall, der zu Verletzungen oder Erkrankungen führen könnte, bei dem aber keine Verletzung oder Erkrankung eintritt, kann als „Beinahe-Vorfall“ bezeichnet werden. |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
CAAAJ-58293
1Amtl. Anm.: Verordnung (EU) 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) 648/2012 (ABl L 176 vom , S. 1).
2Amtl. Anm.: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (ABl L 334 vom , S. 17).
3Amtl. Anm.: Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (ABl L 317 vom , S. 1).
4Amtl. Anm.: Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl L 327 vom , S. 1).
5Amtl. Anm.: Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED).
6Amtl. Anm.: Durchführungsbeschluss der Kommission vom mit Leitlinien für die Erhebung von Daten sowie für die Ausarbeitung der BVT-Merkblätter und die entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (ABl L 63 vom , S. 1).
7Amtl. Anm.: Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED).
8Amtl. Anm.: Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission vom zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der technischen Bewertungskriterien, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet, und anhand deren bestimmt wird, ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet (ABl L 442 vom , S. 1).
9Amtl. Anm.: Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED).
10Amtl. Anm.: 2013/488/EU: Beschluss des Rates vom über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (ABl L 274 vom , S. 1).
11Amtl. Anm.: Anhang I Nummer 21 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission vom zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Einzelheiten des Inhalts und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, des Inhalts, der Methoden und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsindikatoren und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie des Inhalts und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und nachhaltiger Investitionsziele in vorvertraglichen Dokumenten, auf Internetseiten und in regelmäßigen Berichten (ABl L 196 vom , S. 1).
12Amtl. Anm.: Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED).
13Amtl. Anm.: Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 663/2009 und (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 94/22/EG, 98/70/EG, 2009/31/EG, 2009/73/EG, 2010/31/EU, 2012/27/EU und 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2009/119/EG und (EU) 2015/652 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl L 328 vom , S. 1).
14Amtl. Anm.: Artikel 2 Nummer 20 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (ABl L 198 vom , S. 13).
15Amtl. Anm.: Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (ABl L 204 vom , S. 23).
16Amtl. Anm.: Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl L 303 vom , S. 16).
17Amtl. Anm.: Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl L 312 vom , S. 3).
18Amtl. Anm.: Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl L 393 vom , S. 1).
19Amtl. Anm.: Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission vom zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Einzelheiten des Inhalts und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, des Inhalts, der Methoden und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsindikatoren und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie des Inhalts und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und nachhaltiger Investitionsziele in vorvertraglichen Dokumenten, auf Internetseiten und in regelmäßigen Berichten (ABl L 196 vom , S. 1).
20Amtl. Anm.: Artikel 2 Buchstabe g der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom über Abfalldeponien (ABl L 182 vom , S. 1).
21Amtl. Anm.: Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl L 365 vom , S. 10).
22Amtl. Anm.: Artikel 2 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen.
23Amtl. Anm.: Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED).
24Amtl. Anm.: Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED).
25Amtl. Anm.: Artikel 3 Absatz 15 der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle.
26Amtl. Anm.: Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ABl L 328 vom , S. 82).
27Amtl. Anm.: Verordnung (EU) 2021/697 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1092 (ABl L 170 vom , S. 149).
28Amtl. Anm.: Artikel 3 Nummer 21 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED).
29Amtl. Anm.: Verordnung (EU) 2018/2026 der Kommission vom 19. Dezember 2018 zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (ABl L 325 vom , S. 18).
30Amtl. Anm.: Durchführungsbeschluss der Kommission vom mit Leitlinien für die Erhebung von Daten sowie für die Ausarbeitung der BVT-Merkblätter und die entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen.
31Amtl. Anm.: Richtlinie 96/29/Euratom des Rates vom zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen (ABl L 159 vom , S. 1).
32Amtl. Anm.: Richtlinie 2009/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen (ABl L 125 vom , S. 75).
33Amtl. Anm.: Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates (ABl L 106 vom , S. 1).
34Amtl. Anm.: Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED).
35Amtl. Anm.: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (ABl L 396 vom , S. 1).
36Amtl. Anm.: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (ABl L 353 vom , S. 1).
37Amtl. Anm.: Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie).
38Amtl. Anm.: Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
39Amtl. Anm.: Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (ABl L 182 vom , S. 19).
40Amtl. Anm.: Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle.
41Amtl. Anm.: Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle.
42Amtl. Anm.: Artikel 3 Absatz 9 der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle.