ANHANG II: ABKÜRZUNGEN UND GLOSSAR
Dieser Anhang enthält alle in den ESRS vorkommenden Abkürzungen (Tabelle 1) sowie alle Begriffsbestimmungen der ESRS (Tabelle 2).
Tabelle 1
Abkürzungen
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AMS | Automatische
Messsysteme (Automated Measuring Systems) |
AQI | Luftqualitätsindex
(Air Quality Indices) |
AR | Anwendungsanforderungen (Application Requirements) |
AWS | Alliance for Water
Stewardship |
BVT | Beste verfügbare
Technik |
BVT-assoziierter Emissionswert | Mit den besten
verfügbaren Techniken assoziierte Emissionswerte |
BVT-assoziierter Umweltleistungswert | Mit den besten
verfügbaren Techniken assoziierter Umweltleistungswert |
BREF | Merkblätter zu den
besten verfügbaren Techniken (Best Available Techniques Reference
Documents) |
Btu | British Thermal
Units |
CapEx | Investitionsausgaben
(Capital Expenditure) |
CBD | Übereinkommen über
die biologische Vielfalt (Convention for Biological Diversity) |
CDDA | Gemeinsame Datenbank
für ausgewiesene Gebiete (Common Database on Designated Areas) |
CEN | European Committee
for Standardization – Europäisches Komitee für Normung |
CENELEC | Europäisches Komitee
für elektrotechnische Normung |
CH4 | Methan |
CICES | Gemeinsame
internationale Klassifikation der Ökosystemdienstleistungen (Common
International Classification of Ecosystem Services) |
CO2 | Kohlendioxid |
CRR | Verordnung (EU)
575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
[1]
(Eigenkapital-Verordnung – Capital Requirements Regulation) |
DEGURBA | Urbanisierungsgrad
(Degree of Urbanisation) |
DR
BP-1 | Angabepflicht
(Disclosure Requirement, DR) – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung
der Nachhaltigkeitserklärungen |
DR
BP-2 | Angabepflicht
-Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen |
DR
GOV-1 | Angabepflicht – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane |
DR
GOV-2 | Angabepflicht – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit
denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens
befassen |
DR
GOV-3 | Angabepflicht – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen
Leistung in Anreizsysteme |
DR
GOV-4 | Angabepflicht – Erklärung zur Sorgfaltspflicht im Bereich der
Nachhaltigkeit |
DR
GOV-5 | Angabepflicht – Risikomanagement und interne Kontrollen der
Nachhaltigkeitsberichterstattung |
DR
SBM-1 | Angabepflicht – Marktposition, Strategie, Geschäftsmodell(e)
und Wertschöpfungskette |
DR
SBM-2 | Angabepflicht – Interessen und Standpunkte der
Interessenträger |
DR
SBM-3 | Angabepflicht – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell(en) |
DR
IRO-1 | Angabepflicht – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und
Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen |
DR
IRO-2 | In ESRS enthaltene
von den Nachhaltigkeitserklärungen des Unternehmens abgedeckte
Angabepflichten |
DNSH | Vermeidung
erheblicher Beeinträchtigungen (Do No Significant Harm) |
DR | Angabepflichten
(Disclosure Requirements) |
EBA | Europäische
Bankenaufsicht |
EK | Europäische
Kommission |
EWR | Europäischer
Wirtschaftsraum |
EFRAG | Europäische
Beratergruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory
Group) |
EFRAG
SRB | Gremium für
Nachhaltigkeitsberichterstattung der Europäischen Beratergruppe für
Rechnungslegung (EFRAG Sustainability Reporting Board) |
UVP | Umweltverträglichkeitsprüfung |
EMAS | System für
Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (Eco-Management and Audit
Scheme) |
EPC | Ausweis über die
Gesamtenergieeffizienz (Energy Performance Certificate) |
E-PRTR | Europäisches
Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (European Pollutant Release
and Transfer Register) |
ESA | Europäische
Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities) |
ESMA | Europäische
Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets
Authority) |
ESRS | Europäische
Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability
Reporting Standards) |
ESRS
1 | Europäischer
Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung 1 – Allgemeine
Anforderungen |
ESRS
2 | Europäischer
Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung 2 – Allgemeine
Angaben |
ESRS
E1 | Europäischer
Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung E1 – Klimawandel |
ESRS
E2 | Europäischer
Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
E2 – Umweltverschmutzung |
ESRS
E3 | Europäischer
Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung E3 – Wasser- und
Meeresressourcen |
ESRS
E4 | Europäischer
Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung E4 – Biologische
Vielfalt und Ökosysteme |
ESRS
E5 | Europäischer
Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung E5 – Ressourcennutzung
und Kreislaufwirtschaft |
ESRS
G1 | Europäischer
Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
G1 – Unternehmenspolitik |
ESRS
S1 | Europäischer
Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung S1 – Eigene
Belegschaft |
ESRS
S2 | Europäischer
Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung S2 – Arbeitskräfte in
der Wertschöpfungskette |
ESRS
S3 | Europäischer
Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung S3 – Betroffene
Gemeinschaften |
ESRS
S4 | Europäischer
Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung S4 – Verbraucher und
Endnutzer |
EU | Europäische
Union |
EU-EHS | Emissionshandelssystem der Europäischen Union |
EBR | Europäischer
Betriebsrat |
FPIC | Freiwillige und in
Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung (Free, Prior and Informed
Consent) |
VZÄ | Vollzeitäquivalent |
GAAP | Allgemeine
Rechnungslegungsanforderungen (Generally Accepted Accounting Principles) |
THG | Treibhausgas |
GJ | Gigajoule |
GRI | Global Reporting
Initiative |
GWP | Erderwärmungspotenzial (Global Warming Potential) |
HFKW | Teilfluorierte
Kohlenwasserstoffe |
IED | Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
[2]
(Industrieemissionsrichtlinie – Industrial Emissions Directive) |
IFC | Internationale
Finanzkorporation (International Finance Corporation) |
IFRS | Internationale
Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards) |
IAO | Internationale
Arbeitsorganisation (International Labour Organisation) |
IPBES | Zwischenstaatliche
Plattform Wissenschaft-Politik für Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen
(Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem
Services) |
IPCC | Zwischenstaatlicher
Ausschuss für Klimaänderungen (Weltklimarat) (Intergovernmental Panel on
Climate Change) |
ISEAL | Internationale
Allianz für soziale und ökologische Akkreditierung und Kennzeichnung
(International Social and Environmental Accreditation and Labelling
Alliance) |
ISO | Internationale
Organisation für Normung (International Organization for Standardization) |
ISSB | International
Sustainability Standards Board |
ITS | Technische
Durchführungsstandards (Implementing Technical Standards) |
IUCN | Weltnaturschutzunion
(International Union for Conservation of Nature) |
KBA | Biodiversitäts-Schwerpunktgebiete (Key Biodiversity Areas) |
kg | Kilogramm |
lb | Pfund |
LEAP | Lokalisieren,
Evaluieren, Bewerten, Vorbereiten (Locate Evaluate Assess Prepare) |
LGBTQI | Lesbisch, schwul,
bisexuell, transsexuell, intersexuell (Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender,
Intersex) |
MDR | Mindestangabepflicht
(Minimum Disclosure Requirement) |
MWh | Megawattstunden |
N2O | Distickstoffoxid |
NACE | Statistische
Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft |
NF3 | Stickstofftrifluorid |
NRO | Nichtregierungsorganisationen |
NH3 | Ammoniak |
NOX | Stickstoffoxide |
NUTS | Klassifikation der
Gebietseinheiten für die Statistik (Nomenclature of Territorial Units of
Statistics) |
O3 | Ozon |
ODS | Ozonabbauender Stoff
(Ozone-depleting substance) |
OECD | Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic
Co-operation and Development) |
OECM | One Earth Climate
Model |
OpEX | Betriebsausgaben
(Operating Expenditure) |
PBT | Persistente,
bioakkumulierbare und toxische Stoffe |
PCAF | Partnership for
Carbon Accounting Financial |
PFC | Perfluorierte
Kohlenwasserstoffe (Perfluorocarbons) |
PM | Feinstaub
(Particulate Matter) |
PMT | Persistente, mobile
und toxische Stoffe |
POP | Persistente
organische Schadstoffe (Persistent organic pollutants) |
REACH | Registrierung,
Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Registration,
Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) |
SBTi | Science Based
Targets Initiative |
SBTN | Science Based
Targets Network |
SCE | Societas Cooperativa
Europaea |
SDA | Sektorspezifischer
Dekarbonisierungsansatz (Sectoral Decarbonisation Approach) |
SDG | Ziele für
nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) |
SDPI | Leistungsindikator
für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Performance
Indicator) |
SE | Societas
Europaea |
SEEA | System der
integrierten umweltökonomischen Gesamtrechnungen (System of
Environmental-Economic Accounting) |
SEEA
EA | System der
integrierten umweltökonomischen Gesamtrechnungen (Ökosystemrechnungslegung)
(System of Environmental-Economic Accounting Ecosystem Accounting) |
SFDR | Verordnung (EU)
2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates
[3] (Verordnung über
nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im
Finanzdienstleistungssektor – Sustainable Finance Disclosures
Regulation) |
SOX | Schwefeloxide |
SVHC-Stoffe | Besonders
besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern) |
TCFD | Task-Force
„klimabezogene Finanzinformationen” (Task Force on Climate-Related
Financial Disclosures) |
TNFD | Task-Force
„naturbezogene Finanzinformationen” (Taskforce on Nature-related
Financial Disclosures) |
UN | Vereinte Nationen
(United Nations) |
UNEP | Umweltprogramm der
Vereinten Nationen (United Nations Environment Programme) |
UNESCO | Organisation der
Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (United Nations
Educational, Scientific and Cultural Organization) |
vPvB | Sehr persistente und
sehr bioakkumulierbare Stoffe (Very persistent and very bioaccumulative
substances) |
vPvM | Sehr persistente und
sehr mobile Stoffe (Very persistent and very mobile substances) |
WDPA | Weltweite Datenbank
für Schutzgebiete (World Database of Protected Areas) |
WRI | Weltressourceninstitut |
WWF | Weltnaturfonds
(World-Wide Fund for Nature) |
Tabelle 2
Begriffsbestimmungen in den ESRS
In dieser Tabelle sind die Begriffe definiert, die für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen im Einklang mit den ESRS zu verwenden sind.
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Begriff | Begriffsbestimmung |
Maßnahmen |
Maßnahmen bezieht sich auf:
|
Akteur in der Wertschöpfungskette | Natürliche Personen
oder Wirtschaftseinheiten in der vor- oder nachgelagerten
Wertschöpfungskette. Ein
Akteur gilt als dem Unternehmen
nachgelagert, wenn er Produkte oder Dienstleistungen vom Unternehmen erhält
(z. B. Händler, Kunden); und als vorgelagert, wenn er Produkte oder
Dienstleistungen anbietet, die bei der Herstellung der eigenen Produkte oder
der Erbringung von Dienstleistungen des Unternehmens verwendet werden (z. B.
Lieferanten). |
Angemessene Entlohnung | Ein
Lohn, der ausreicht, um die Bedürfnisse der
Arbeitskraft und ihrer Familie unter Berücksichtigung der nationalen
wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen zu befriedigen. |
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
| Die
Governance-Organe mit der größten Entscheidungsbefugnis im Unternehmen,
einschließlich ihrer Ausschüsse. Gibt es im Unternehmen keine Mitglieder der
Verwaltungs-, Leitungs- oder
Aufsichtsorgane, sollte der Geschäftsführer (CEO) einbezogen
werden, sowie – wenn es diese Funktion gibt – auch der
stellvertretende Geschäftsführer. In einigen Rechtsordnungen bestehen die
Governance-Systeme aus zwei Ebenen, in denen Aufsicht und Management
voneinander getrennt sind. In diesen Fällen umfasst die Definition von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen
beide Ebenen. |
Betroffene Gemeinschaften | Personen oder
Gruppen, die in demselben Gebiet leben oder arbeiten, das von den Tätigkeiten
eines Bericht erstattenden Unternehmens oder seiner vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette betroffen ist oder sein
könnte. Betroffene Gemeinschaften können von
Gemeinschaften, die unmittelbar neben der Betriebsstätte des Unternehmens leben
(lokale Gemeinschaften), bis zu in weiterer Entfernung lebenden Gemeinschaften
reichen. Betroffene Gemeinschaften umfassen
tatsächlich und potenziell betroffene indigene
Völker. |
Jährliche Gesamtvergütung | Die
jährliche Gesamtvergütung für die
eigene Belegschaft umfasst Gehälter,
Bonuszahlungen, Aktienprämien, Optionsprämien, nichtaktienbasierte Vergütung im
Rahmen von Anreizplänen, Änderung des Rentenwerts und nicht qualifizierte
zurückgestellte Vergütungsgewinne, die im Laufe eines Jahres anfallen. |
Erwartete finanzielle Auswirkungen |
Finanzielle Auswirkungen, die nicht den
Erfassungskriterien für die Aufnahme in die Posten des Jahresabschlusses im
Berichtszeitraum entsprechen und die nicht von den aktuellen
finanziellen Auswirkungen erfasst werden. |
Gebiete, die von Wasserrisiken betroffen
sind | Ein
Wassereinzugsgebiet, in dem mehrere physikalische Aspekte im Zusammenhang mit
Wasser
|
Gebiete mit hohem Wasserstress | Regionen, in denen
der Prozentsatz der gesamten Wasserentnahme hoch (40–80 %) oder extrem
hoch (mehr als 80 %) ist, wie im Wasserrisiko-Atlas „Aqueduct” des
Weltressourceninstituts (WRI) angegeben. Siehe auch
Wasserknappheit. |
Zugehörige Prozessmaterialien | Materialien, die für
den Herstellungsprozess benötigt werden, jedoch nicht Teil des Endprodukts
sind, wie Schmierstoffe für die Herstellung von Maschinen. |
Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken
(BVT-Schlussfolgerungen) | Ein Dokument, das
die Teile eines BVT-Merkblatts mit den Schlussfolgerungen zu den
besten verfügbaren Techniken, ihrer
Beschreibung, Informationen zur Bewertung ihrer Anwendbarkeit, den mit den
besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerten, den mit den
besten verfügbaren Techniken assoziierten
Umweltleistungswerten, dem Mindestumfang eines Umweltmanagementsystems
einschließlich der mit den besten verfügbaren
Techniken assoziierten Vergleichswerte, den dazugehörigen
Überwachungsmaßnahmen, den dazugehörigen Verbrauchswerten sowie gegebenenfalls
einschlägigen Standortsanierungsmaßnahmen
[5] enthält. |
Mit den besten verfügbaren Techniken assoziierter
Emissionswert (BVT-assoziierter Emissionswert) | Die Spanne von
Emissionswerten, die unter normalen Betriebsbedingungen unter Verwendung einer
besten verfügbaren Technik oder einer Kombination von besten
verfügbaren Techniken entsprechend der Beschreibung in den
BVT-Schlussfolgerungen erzielt werden,
ausgedrückt als Mittelwert für einen vorgegebenen Zeitraum unter spezifischen
Referenzbedingungen, d. h. das mit einer BVT
verbundene Emissionsniveau. |
Mit den besten verfügbaren Techniken assoziierter
Umweltleistungswert (BVT-assoziierter Umweltleistungswert)
| Die Spanne von
Umweltleistungswerten, außer Emissionswerten, die unter normalen
Betriebsbedingungen unter Verwendung einer
BVT oder einer Kombination von
BVT erzielt werden.
[6] |
Beste verfügbare Techniken (BVT)
[7]
| Der effizienteste
und fortschrittlichste Entwicklungsstand der jeweiligen Aktivitäten und der
entsprechenden Betriebsmethoden, der bestimmte Techniken als praktisch geeignet
erscheinen lässt, als Grundlage für die Emissionsgrenzwerte und sonstige
Genehmigungsauflagen zu dienen, um
Emissionen in und Auswirkungen auf die
gesamte Umwelt zu vermeiden oder, wenn dies nicht möglich ist, zu
vermindern.
|
Verlust an biologischer Vielfalt | Die Reduzierung
eines Aspekts der biologischen Vielfalt
(d. h. Vielfalt auf genetischer Ebene, auf Ebene der Arten und der
Ökosysteme) in einem bestimmten Gebiet durch
Tod (einschließlich Aussterben), Zerstörung oder physisch-manuelle Entfernung;
dies kann in unterschiedlichen Maßstäben erfolgen, vom Aussterben von
Populationen bis zum weltweiten Aussterben, und führt zu einer Verringerung der
Gesamtvielfalt in derselben Größenordnung. |
Biodiversität oder biologische Vielfalt
| Die Variabilität
unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft, darunter Land-, Meeres- und
sonstige aquatische Ökosysteme und die
ökologischen Komplexe, zu denen sie gehören. Dazu gehören Unterschiede bei
genetischen, phänotypischen, phylogenetischen und funktionellen Attributen
sowie zeitliche und räumliche Veränderungen der Abundanz und der Verbreitung
innerhalb von und zwischen Arten, biologischen Gemeinschaften und
Ökosystemen. |
Gebiet mit schutzbedürftiger Biodiversität
| Natura-2000-Netz
geschützter Gebiete, UNESCO-Welterbestätten
und Biodiversitäts-Schwerpunktgebiete (Key
Biodiversity Areas, KBA) sowie andere
Schutzgebiete gemäß Anhang II Anlage D der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission
[8]. |
Integrität der Biosphäre oder ökologische
Integrität | Die Fähigkeit eines
Ökosystems, ökologische Prozesse und eine
vielfältige Gemeinschaft von Organismen zu unterstützen und
aufrechtzuerhalten. |
Blaue Wirtschaft | Die
blaue Wirtschaft umfasst alle
Wirtschaftszweige und Sektoren im Zusammenhang mit Ozeanen, Meeren und Küsten,
unabhängig davon, ob sie in der Meeresumwelt (z. B. Schifffahrt, Fischerei,
Energieerzeugung) oder an Land (z. B. Häfen, Werften, landgestützte Aquakultur
und Algenproduktion sowie Küstentourismus) angesiedelt sind. |
BREF- oder EU-Referenzdokumente für die besten verfügbaren
Techniken | Dokumente über den
Informationsaustausch gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2010/75/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates
[9] über
Industrieemissionen, das für bestimmte Tätigkeiten erstellt wurde und in dem
insbesondere die angewandten Techniken, die derzeitigen Emissions- und
Verbrauchswerte, die für die Bestimmung der besten verfügbaren
Techniken in Betracht gezogenen Techniken sowie die
BVT-Schlussfolgerungen und etwaige
Zukunftstechniken beschrieben werden, wobei die in Anhang III der
Richtlinie 2010/75/EU. |
Bestechung | Unredliche
Überzeugung einer Person durch eine andere Person, zu deren Gunsten zu handeln,
indem ihr ein Geldgeschenk oder ein anderer Anreiz gegeben wird. |
Geschäftsmodell | Das System des
Unternehmens, durch seine Tätigkeiten Inputs in Outputs und Ergebnisse
umzuwandeln, mit dem Ziel, kurz-, mittel- und langfristig die strategischen
Ziele des Unternehmens zu erreichen und Werte zu schaffen. In ESRS wird der
Begriff „Geschäftsmodell” im
Singular verwendet, wobei anerkannt wird, dass Unternehmen über mehr als ein
Geschäftsmodell verfügen können. |
Geschäftsbeziehungen | Geschäftsbeziehungen
sind die Beziehungen des Unternehmens zu Geschäftspartnern, Betrieben in seiner
Wertschöpfungskette und anderen
nichtstaatlichen oder staatlichen Stellen, die unmittelbar mit seinen
Geschäftstätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen in Zusammenhang stehen.
Geschäftsbeziehungen beschränken sich nicht auf direkte Vertragsverhältnisse.
Sie umfassen auch indirekte
Geschäftsbeziehungen innerhalb der
Wertschöpfungskette des Unternehmens, die
über die erste Ebene hinausgehen, sowie Beteiligungen an
Gemeinschaftsunternehmen oder Investitionen. |
Nebenprodukt | Ein
Stoff oder Gegenstand, der aus einem
Herstellungsverfahren hervorgeht, dessen Hauptziel nicht die Herstellung dieses
Stoffes oder Gegenstands ist, gilt nicht als
Abfall, sondern als
Nebenprodukt, wenn folgende Bedingungen
erfüllt sind:
|
CO2-Gutschrift
| Ein übertragbares
oder handelbares Instrument, das eine Tonne
CO2-Äquivalent
Emissionsreduktion oder -entnahme darstellt
und nach anerkannten Qualitätsstandards ausgegeben und überprüft wird. |
Kohlendioxidäquivalent
(CO2-Äquivalent,
CO2e) | Die universelle
Maßeinheit zur Angabe des
Erderwärmungspotenzials (Global Warming
Potential, GWP) jedes Treibhausgases,
ausgedrückt als das GWP einer Einheit von Kohlendioxid. Sie wird verwendet, um
die Freisetzung (oder Vermeidung der Freisetzung) verschiedener
Treibhausgase auf einer gemeinsamen
Grundlage zu bewerten. |
Kinderarbeit | Arbeit, die Kindern
ihrer Kindheit, ihres Potenzials und ihrer Würde beraubt und ihre körperliche
und geistige Entwicklung beeinträchtigt. Der Begriff bezieht sich auf Arbeit,
die
Ein Kind ist definiert als eine Person unter 18 Jahren. Ob bestimmte Formen der „Arbeit” als „Kinderarbeit” bezeichnet werden können, hängt vom Alter des Kindes, der Art und der Arbeitszeit der geleisteten Arbeit sowie den Bedingungen ab, unter denen sie geleistet wird. Die Antwort ist von Land zu Land sowie von Sektor zu Sektor innerhalb eines Landes unterschiedlich. Das Mindestalter für die Aufnahme einer Beschäftigung sollte nicht unter dem Mindestalter für den Abschluss der Schulpflicht liegen, in jedem Fall aber nicht unter 15 Jahren gemäß dem Übereinkommen Nr. 138 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über das Mindestalter. Ausnahmen sind in bestimmten Ländern möglich, in denen die Wirtschaft und die Bildungseinrichtungen unzureichend entwickelt sind; dort gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Diese Länder, für die Ausnahmen gelten, werden von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) auf besonderen Antrag des betreffenden Landes und in Absprache mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden festgelegt. Die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften können die Beschäftigung von Personen im Alter von 13 bis 15 Jahren bei leichter Erwerbstätigkeit zulassen, solange dies ihrer Gesundheit oder ihrer Entwicklung nicht abträglich ist und den Schulbesuch oder die Teilnahme an Berufsbildungsprogrammen nicht beeinträchtigt. Das Mindestalter für die Zulassung zur Arbeit, die aufgrund ihrer Art oder der Umstände ihrer Ausübung die Gesundheit, Sicherheit oder Moral von Jugendlichen gefährden kann, beträgt mindestens 18 Jahre. |
Kreislaufwirtschaft | Ein
Wirtschaftssystem, bei dem der Wert von Produkten, Materialien und anderen
Ressourcen in der Wirtschaft so lange wie möglich erhalten bleibt und ihre
effiziente Nutzung in Produktion und Verbrauch verbessert wird, wodurch die
Auswirkungen ihrer Nutzung auf die Umwelt reduziert und das Abfallaufkommen
sowie die Freisetzung gefährlicher Stoffe in
allen Phasen ihres Lebenszyklus minimiert werden, auch durch Anwendung der
Abfallhierarchie. |
Grundsätze der Kreislaufwirtschaft | Die Grundsätze der
europäischen Kreislaufwirtschaft
sind:
|
Kreislauforientierte Materialnutzungsrate
| Rückführung von
Materialien, Bestandteilen und Produkten in der Praxis nach der ersten Nutzung
nach folgenden Strategien (in der genannten Rangfolge):
Die Verwendungsrate ist definiert als das Verhältnis der kreislauforientierten Verwendung von Materialien zur Gesamtverwendung von Materialien. |
Verschlusssachen | EU-Verschlusssachen
gemäß der Definition im Beschluss 2013/488/EU des Rates
[10] über die
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen oder als von
einem Mitgliedstaat als solche eingestuft und gemäß Anlage B dieses Beschlusses
gekennzeichnet. |
Anpassung an den Klimawandel | Der Vorgang der
Anpassung an den tatsächlichen und den erwarteten Klimawandel und dessen
Auswirkungen. |
Klimaschutz | Der Prozess der
Verringerung der Treibhausgasemissionen und der Begrenzung des Anstiegs der
globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau im
Einklang mit dem
Übereinkommen von
Paris. |
Klimaresilienz | Die Fähigkeit eines
Unternehmens, sich an den Klimawandel und an Entwicklungen oder Unsicherheiten
im Zusammenhang mit dem Klimawandel anzupassen.
Klimaresilienz umfasst die Fähigkeit,
klimabezogene Risiken zu bewältigen und
klimabezogene Chancen zu nutzen,
einschließlich der Fähigkeit, auf
Übergangsrisiken und
physische Risiken zu reagieren und sich
daran anzupassen. Die Klimaresilienz
eines Unternehmens umfasst sowohl seine strategische Resilienz als auch seine Betriebsstabilität gegenüber klimabezogenen Veränderungen, Entwicklungen oder Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Klimawandel. |
Klimabezogene Chancen | Potenzielle positive
Auswirkungen des Klimawandels auf das Unternehmen. Bemühungen zur Eindämmung
des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel können
Chancen für Unternehmen eröffnen.
Klimabezogene Chancen werden je nach Region,
Markt und Industrie, in der ein Unternehmen tätig ist, unterschiedlich
sein. |
Klimabedingte physische Risiken (Physische Risiken aufgrund
des Klimawandels) |
Risiken aufgrund des Klimawandels, bei denen
es sich um ereignisbedingte (akut) oder längerfristige (chronische)
Verschiebungen von Klimamustern handeln kann. Akute physische Risiken ergeben sich aus besonderen Gefahren, insbesondere Wetterereignissen wie Stürmen, Überschwemmungen, Bränden oder Hitzewellen. Chronische physische Risiken entstehen durch längerfristige Klimaveränderungen, beispielsweise Temperaturänderungen, und ihre Auswirkungen auf den Anstieg der Meeresspiegel, eine geringere Verfügbarkeit von Wasser, der Verlust an biologischer Vielfalt und Veränderungen in der Ertragsfähigkeit von Flächen und Böden. |
Klimabedingte Übergangsrisiken |
Risiken, die aufgrund des Übergangs zu einer
CO2-armen, klimaresilienten Wirtschaft entstehen.
Sie umfassen in der Regel politische
Risiken, rechtliche
Risiken, technologische
Risiken, Marktrisiken und
Reputationsrisiken. |
Tarifverhandlungen | Alle Verhandlungen,
die zwischen einem Arbeitgeber, einer Gruppe von Arbeitgebern oder einer oder
mehreren Arbeitgeberorganisationen einerseits und einer oder mehreren
Gewerkschaften oder in deren Abwesenheit den von ihnen gemäß den
einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ordnungsgemäß gewählten
und ermächtigten Arbeitnehmervertretern andererseits stattfinden,
um
|
Bestätigter Vorfall (Kinder- oder Zwangsarbeit oder
Menschenhandel) |
Vorfall von Kinder- oder Zwangsarbeit oder
Menschenhandel, der nachgewiesen wurde. Zu den bestätigten
Vorfällen zählen keine Fälle von Kinder- oder
Zwangsarbeit oder Menschenhandel, die im
Berichtszeitraum noch untersucht werden. |
Bestätigter Korruptions- oder
Bestechungsfall | Ein
Vorfall von
Korruption oder
Bestechung, der nachgewiesen wurde. Nicht zu
den bestätigten Korruptions- oder
Bestechungsfällen zählen Korruptions- oder Bestechungsfälle,
die zum Ende des Berichtszeitraums noch Gegenstand von Ermittlungen sind.
Mögliche Verstöße können entweder vom Compliance-Beauftragten des Unternehmens
oder einer Person in ähnlicher Funktion oder von einer Behörde festgestellt
werden. Die Feststellung durch ein Gericht ist nicht erforderlich. |
Verbraucher | Personen, die Waren
und Dienstleistungen für den persönlichen Gebrauch entweder für sich selbst
oder für Dritte erwerben, verbrauchen oder nutzen, nicht aber für den
Weiterverkauf, den Handel oder für gewerbliche, geschäftliche, handwerkliche
oder berufliche Zwecke. |
Unternehmenskultur | Die
Unternehmenskultur bringt Ziele durch Werte
und Überzeugungen zum Ausdruck. Durch sie werden die Tätigkeiten des
Unternehmens durch gemeinsame Annahmen und Gruppennormen wie Werte oder
Aufgabenerklärungen oder einen Verhaltenskodex geleitet. |
Korruption | Missbrauch
übertragener Befugnis aus persönlichem Gewinninteresse, der von Einzelpersonen
oder Organisationen ausgehen kann. Dazu zählen Praktiken wie Bestechungsgelder,
Betrug, Erpressung, geheime Absprachen und Geldwäsche. Außerdem umfasst
Korruption das Anbieten oder die Annahme von Geschenken, Darlehen, Gebühren,
Belohnungen oder sonstigen Vorteilen für eine oder von einer Person als Anreiz,
etwas zu tun, das unredlich, rechtswidrig oder ein Vertrauensbruch in Bezug auf
die Geschäftstätigkeit des Unternehmens ist. Dies kann Geld- oder
Sachleistungen wie unentgeltliche Waren, Geschenke und Urlaub oder besondere
persönliche Dienstleistungen umfassen, die zwecks eines ungerechtfertigten
Vorteils erbracht werden oder zu einem moralischen Druck hinsichtlich der
Erlangung eines solchen Vorteils führen können. |
Glaubwürdige Stellvertretende | Personen mit
hinreichender Erfahrung bei der Einbeziehung betroffener
Interessenträger aus einer bestimmten Region
oder einem bestimmten Umfeld (z. B. weibliche Arbeitskräfte in
landwirtschaftlichen Betrieben, indigene
Völker oder Wanderarbeitnehmende), denen sie dabei helfen
können, ihre Anliegen wirksam vorzubringen. In der Praxis können diese
Nichtregierungsorganisationen in den Bereichen Entwicklung und Menschenrechte,
internationale Gewerkschaften und die lokale Zivilgesellschaft, einschließlich
religiöser Organisationen, umfassen. |
Aktuelle finanzielle Auswirkungen |
Finanzielle Auswirkungen für die laufende
Berichtsperiode, die in den primären Abschlussbestandteilen erfasst
werden. |
Dekarbonisierungshebel | Aggregierte Arten
von Klimaschutzmaßnahmen wie Energieeffizienz, Elektrifizierung,
Brennstoffwechsel, Nutzung erneuerbarer
Energien, Produktänderung und Dekarbonisierung der
Lieferkette, die zu den spezifischen
Maßnahmen des Unternehmens passen. |
Entwaldung | Die vorübergehende
oder dauerhafte vom Menschen verursachte Umwandlung von bewaldeten in nicht
bewaldete Flächen.
[11] |
Schädigung oder geschädigtes Ökosystem | Chronische
menschliche Auswirkungen, die zum Verlust
der biologischen Vielfalt und zur Störung der Struktur, Zusammensetzung und
Funktionalität eines Ökosystems führen. |
Abhängigkeiten | Die Situation eines
Unternehmens, das für seine Geschäftsprozesse auf natürliche, menschliche
und/oder soziale Ressourcen angewiesen ist. |
Ablagerung in Wasser und Boden | Eine Menge eines
Stoffes, die sich in der Umwelt, sei es im
Wasser oder im Boden, als Folge regelmäßiger
Tätigkeiten, aufgrund von Vorfällen oder
infolge von Entsorgungen durch Unternehmen angesammelt hat, unabhängig davon,
ob diese Ansammlung am Produktionsstandort eines Unternehmens oder außerhalb
stattfindet. |
Wüstenbildung |
Landdegradation in ariden, semiariden und
trockenen semihumiden Gebieten, die auf verschiedene Faktoren wie
Klimaschwankungen und menschliche Tätigkeiten zurückzuführen ist. Der Begriff
„Wüstenbildung” bezieht sich
nicht auf die natürliche Ausdehnung bestehender Wüsten. |
Einleitungen |
Einleitungen von
Abwasser beziehen sich auf die Menge des
Wassers (in m3) oder des
Stoffes (in kg BSB/Tag oder vergleichbaren
Maßeinheiten), die einem Wasserkörper aus einer Punktquelle oder diffusen
Quelle zugesetzt wird bzw. darin versickert. Abwasser (oder
Einleitungen) sind behandelte Abwässer, die
aus einer Kläranlage eingeleitet werden. |
Diskriminierung |
Diskriminierung kann unmittelbar oder
mittelbar erfolgen. Eine unmittelbare
Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person
gegenüber der Art und Weise, wie andere, die sich in einer vergleichbaren
Situation befinden, behandelt werden oder würden, eine weniger günstige
Behandlung erfährt, und der Grund dafür ein besonderes Merkmal dieser Person
ist, das unter „verbotene Gründe” fällt. Eine mittelbare
Diskriminierung liegt vor, wenn eine dem
Anschein nach neutrale Regelung eine Person oder eine Gruppe, deren Angehörige
gleiche Merkmale aufweisen, benachteiligt. Die Benachteiligung einer Gruppe
durch eine Entscheidung ist anhand eines Vergleichs mit einer Vergleichsgruppe
nachzuweisen. |
Doppelte Wesentlichkeit | Die
doppelte Wesentlichkeit hat zwei
Dimensionen: die Wesentlichkeit der
Auswirkungen und die finanzielle
Wesentlichkeit. Ein Nachhaltigkeitsaspekt erfüllt das
Kriterium der doppelten Wesentlichkeit, wenn
er unter dem Gesichtspunkt der Auswirkungen und/oder unter finanziellen
Gesichtspunkten wesentlich ist. |
Haltbarkeit eines Produkts, Bestandteils oder
Materials | Fähigkeit eines
Produkts, Bestandteils oder Materials, bei bestimmungsgemäßer Verwendung
funktionstüchtig und relevant zu bleiben. |
Ökologischer Schwellenwert | Der Punkt, an dem
eine relativ geringe Veränderung der äußeren Bedingungen zu einer raschen
Veränderung in einem Ökosystem führt. Wenn
ein ökologischer Schwellenwert überschritten
wurde, kann das Ökosystem möglicherweise
nicht mehr mittels seiner inhärenten Resilienz in seinen ursprünglichen Zustand
zurückkehren. |
Ausdehnung eines Ökosystems | Die Größe eines
vorhandenen Ökosystems, wobei ein
vorhandenes Ökosystem eine zusammenhängende
Fläche eines bestimmten Ökosystemtyps ist, der durch eine Reihe von biotischen
und abiotischen Komponenten sowie deren Wechselwirkungen gekennzeichnet
ist. |
Wiederherstellung von Ökosystemen | Alle vorsätzlichen
Tätigkeiten, die die Wiederherstellung eines
Ökosystems aus einem geschädigten Zustand
auslösen oder beschleunigen. |
Ökosystemdienstleistungen | Der Beitrag von
Ökosystemen zu den Vorteilen, die im Rahmen
wirtschaftlicher und anderer menschlicher Tätigkeiten genutzt werden, bzw. zu
den Vorteilen, die den Menschen aus den
Ökosystemen erwachsen. Im Rahmen der
Millenniums-Bewertung der Ökosysteme wird zwischen unterstützenden,
regulierenden, bereitstellenden und kulturellen
Ökosystemdienstleistungen unterschieden. In
der Gemeinsamen Internationalen Klassifikation der Ökosystemdienstleistungen
(CICES) werden Arten von
Ökosystemdienstleistungen
klassifiziert. |
Ökosystem(e) | Ein komplexes
dynamisches Wirkungsgefüge von Pflanzen-, Tier- und
Mikroorganismengemeinschaften und ihrer abiotischen Umwelt, die eine
funktionelle Einheit bilden. Eine Typologie der
Ökosysteme bietet die Global Ecosystem
Typology 2.0 der IUCN. |
Emissionen | Die direkte oder
indirekte Freisetzung von Stoffen,
Erschütterungen, Wärme oder Lärm aus einzelnen oder diffusen Quellen in Luft,
Wasser oder Boden.
[12] |
Beschäftigte | Einzelpersonen, die
mit dem Unternehmen in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, das den
nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entspricht. |
Endnutzer | Personen, die ein
bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung letztlich nutzen oder die
für die Nutzung vorgesehen sind. |
Chancengleichheit | Gleichberechtigter
und diskriminierungsfreier Zugang von Einzelpersonen zu Möglichkeiten der
allgemeinen und beruflichen Bildung, der Beschäftigung, der beruflichen
Entwicklung und der Ausübung von Befugnissen, ohne dass sie aufgrund von
Kriterien wie Geschlecht, Rasse oder ethnische Herkunft, Staatsangehörigkeit,
Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Ausrichtung
benachteiligt werden. |
Gleichbehandlung | Der Grundsatz der
Gleichbehandlung ist ein allgemeiner
Grundsatz des europäischen Rechts, der voraussetzt, dass vergleichbare
Sachverhalte oder Parteien, die sich in vergleichbaren Situationen befinden,
gleich behandelt werden. Im Zusammenhang mit ESRS S1 bezieht sich der Begriff
„Gleichbehandlung” auch auf den
Grundsatz der Nichtdiskriminierung, wonach es keine unmittelbare oder
mittelbare Diskriminierung aufgrund des
Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft,
der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung,
der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer
nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters
oder der sexuellen Ausrichtung geben darf. |
Finanzielle Auswirkungen | Kurz-, mittel- oder
langfristige Auswirkungen von Risiken und
Chancen, die die Finanzlage, die finanzielle
Leistungsfähigkeit und die Cashflows des Unternehmens beeinflussen. |
Finanzielle Wesentlichkeit | Nachhaltigkeitsaspekte sind aus finanzieller Sicht wesentlich, wenn
sie Risiken oder
Chancen mit sich bringen, die sich kurz-,
mittel- oder langfristig auf die Finanzlage, die finanzielle
Leistungsfähigkeit, die Cashflows, den Zugang zu Finanzmitteln oder die
Kapitalkosten des Unternehmens auswirken (oder nach vernünftigem Ermessen davon
ausgegangen werden kann). |
Zwangsarbeit | Jede Art von Arbeit
oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung einer Strafe verlangt
wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Der
Begriff bezieht sich auf alle Situationen, in denen Personen mit allen Mitteln
zur Ausübung einer Arbeit gezwungen werden, und umfasst sowohl traditionelle
„sklavenähnliche” Praktiken als auch moderne Formen von Zwang, bei
denen Arbeitskräfte ausgebeutet werden, wozu auch Menschenhandel und moderne
Sklaverei gehören können. |
Fossiler Brennstoff | Nicht erneuerbare
kohlenstoffhaltige Energiequellen wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl. |
Freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige
Zustimmung (Free, Prior and Informed Consent, FPIC) | Teil des Rechts
indigener Völker, ihre politischen,
sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Prioritäten selbst zu bestimmen. Sie
stellt drei miteinander verknüpfte und sich ergänzende Rechte
indigener Völker dar: das Recht auf
Anhörung, das Recht auf Beteiligung und das Recht auf ihr Land, ihre Gebiete
und ihre Ressourcen. FPIC bezieht sich auf indigene
Völker und ist im Rahmen der internationalen
Menschenrechtsnormen, insbesondere der Erklärung der Vereinten Nationen über
die Rechte der indigenen Völker (UNDRIP),
anerkannt. |
Süßwasser |
Grundwasser und Oberflächengewässer mit
einer mittleren Jahressalinität von < 0,5 ‰ ‰ (in Anhang II
der Wasserrahmenrichtlinie genannter Grenzwert). |
Verringerung der THG-Emissionen oder
Emissionsreduktionen | Reduktion der
Treibhausgasemissionen der Kategorien Scope 1, 2,
3 oder der THG-Gesamtemissionen des Unternehmens am Ende des
Berichtszeitraums im Verhältnis zu den
Emissionen im Basisjahr.
Emissionsreduktionen können unter anderem
durch Energieeffizienz, Elektrifizierung, Dekarbonisierung der
Lieferanten, Dekarbonisierung des
Strommixes, der Entwicklung nachhaltiger Produkte oder Änderungen der
Berichtsgrenzen oder Tätigkeiten (z. B. Auslagerung, verringerte Kapazitäten)
erreicht werden, sofern sie innerhalb des Betriebs und der
Wertschöpfungskette des Unternehmens. Abbau
und vermiedene Emissionen werden nicht als
Emissionsreduktionen gezählt. |
Abbau und Speicherung von Treibhausgasen
| Der (anthropogene)
Abbau bezieht sich auf die Entfernung von
Treibhausgasen aus der Atmosphäre durch
bewusste menschliche Aktivitäten. Dazu gehören die Verbesserung biologischer
anthropogener CO2-Senken und der Einsatz
chemischer Verfahrenstechnik für den langfristigen Abbau und die langfristige
Speicherung. Durch die CO2-Abscheidung und
-Speicherung (Carbon Capture and Storage, CCS) aus industriellen und
energiebezogenen Quellen, die allein kein CO2 aus
der Atmosphäre entfernen, kann in Kombination mit der Erzeugung von Bioenergie
atmosphärisches CO2 abgebaut werden (Bioenergy
with Carbon Capture & Storage, BECCS). Der Abbau kann sich umkehren, wenn
gespeicherte GHG aus der vorgesehenen Speicherung zurück in die Atmosphäre
gelangen. Wenn beispielsweise ein Wald, der zum Abbau einer bestimmten Menge
CO2 angepflanzt wurde, von einem Waldbrand
betroffen ist, werden die in den Bäumen gespeicherten
Emissionen umgekehrt. |
Erderwärmungspotenzial (Global Warming Potential,
GWP) | Ein Faktor, der die
Strahlungsantriebswirkung (Grad der Schädigung der Atmosphäre) einer Einheit
eines bestimmten Treibhausgases im Vergleich
zu einer CO2-Einheit beschreibt. |
Treibhausgase (THG) | Die in Anhang V
Teil 2 der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates
[13] aufgeführten Gase. Dazu
gehören Kohlendioxid (CO2), Methan
(CH4), Distickstoffoxid
(N2O), Schwefelhexafluorid
(SF6), Stickstofftrifluorid
(NF3), teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW)
und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC). |
Beschwerdemechanismen | Alle routinisierten,
staatlichen oder nichtstaatlichen, gerichtlichen oder außergerichtlichen
Verfahren, über die Interessenträger
Beschwerden geltend machen und Rechtsmittel einlegen können. Beispiele für
staatliche gerichtliche und außergerichtliche
Beschwerdemechanismen sind Gerichte,
Arbeitsgerichte, nationale Menschenrechtsinstitutionen, nationale
Kontaktstellen gemäß den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen,
Ombudsstellen, Verbraucherschutzbehörden, Regulierungsaufsichtsbehörden und
staatliche Beschwerdestellen. Zu den nichtstaatlichen
Beschwerdemechanismen gehören diejenigen,
die von dem Unternehmen allein oder gemeinsam mit
Interessenträgern verwaltet werden, wie
Beschwerdemechanismen auf betrieblicher
Ebene und Tarifverhandlungen, einschließlich
der durch Tarifverträge geschaffenen Mechanismen. Dazu gehören auch
Mechanismen, die von Industrieverbänden, internationalen Organisationen,
Organisationen der Zivilgesellschaft oder Zusammenschlüssen von
Interessenträgern verwaltet werden. Beschwerdemechanismen auf operativer Ebene werden von der Organisation entweder allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Parteien verwaltet und sind für die Interessenträger der Organisation direkt zugänglich. Sie ermöglichen es, Beschwerden frühzeitig und direkt wahrzunehmen und anzugehen, wodurch eine Eskalation der Schäden und Beschwerden verhindert werden kann. Darüber hinaus bieten sie wichtige Rückmeldungen zur Wirksamkeit der von der Organisation wahrgenommenen Sorgfaltspflicht gegenüber den unmittelbar betroffenen Personen. Gemäß dem VN-Leitprinzip 31 müssen wirksame Beschwerdemechanismen legitim, zugänglich, berechenbar, gerecht, transparent, mit den Rechten vereinbar und eine Quelle für kontinuierliches Lernen sein. Zusätzlich zu diesen Kriterien beruhen wirksame Beschwerdemechanismen auf operativer Ebene auch auf Engagement und Dialog. Für die Organisation kann es schwieriger sein, die Wirksamkeit der Beschwerdemechanismen, an denen sie beteiligt ist, zu beurteilen, als die Wirksamkeit der Mechanismen, die sie selbst geschaffen hat. |
Grundwasser | Alles unterirdische
Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder
dem Untergrund.
[14] |
Lebensraum | Der Ort oder die Art
des Standorts, an dem ein Organismus oder
eine Population in der Natur vorkommt. Wird auch verwendet, um die von einer
bestimmten Art oder ihrer ökologischen Nischen erforderlichen
Umwelteigenschaften zu bezeichnen. |
Zersplitterung von Lebensräumen | Hierbei handelt es
sich um einen allgemeinen Begriff, der eine Reihe von Prozessen beschreibt,
durch die der Verlust von Lebensräumen zur
Aufteilung zusammenhängender Lebensräume in
mehrere kleinere Flächen führt, die durch ein Netz andersartiger
Lebensräume voneinander isoliert sind. Zur
Zersplitterung von Lebensräumen kann es
durch natürliche Prozesse (wie Wald- und Flächenbrände oder Überschwemmungen)
und durch menschliche Aktivitäten (wie Forstwirtschaft, Landwirtschaft oder
Verstädterung) kommen. |
Belästigung | Eine Situation,
„in der ein unerwünschtes Verhalten im Zusammenhang mit einem
geschützten Diskriminierungsgrund (z. B. Geschlecht gemäß der
Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
[15] oder Religion oder
Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Ausrichtung gemäß der
Richtlinie 2000/78/EG des Rates
[16]) mit dem Ziel oder der
Wirkung eintritt, die Würde einer Person zu verletzen und ein von
Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder
Beleidigungen geprägtes Umfeld zu schaffen. |
Gefährlicher Abfall |
Abfall, der eine oder mehrere der in
Anhang III Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
[17] über
Abfälle aufgeführten gefährlichen
Eigenschaften aufweist. |
Klimaintensive Sektoren | |
Auswirkungen | Die Auswirkungen,
die das Unternehmen auf die Umwelt und die Menschen hat oder haben könnte,
einschließlich der Auswirkungen auf ihre Menschenrechte, die mit seinen eigenen
Tätigkeiten und seiner vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette verbunden sind, auch
durch seine Produkte und Dienstleistungen sowie durch seine
Geschäftsbeziehungen. Die
Auswirkungen können tatsächlich oder
potenziell, negativ oder positiv, beabsichtigt oder unbeabsichtigt sowie
umkehrbar oder unumkehrbar sein. Sie können kurz-, mittel- oder langfristig
auftreten. Die Auswirkungen geben den
negativen oder positiven Beitrag des Unternehmens zur nachhaltigen Entwicklung
an. |
Einflussfaktoren | Alle Faktoren, die
Veränderungen in Bezug auf die Natur, anthropogene Vermögenswerte, den Beitrag,
den die Natur für den Menschen leistet, und eine gute Lebensqualität
verursachen. Direkte Einflussfaktoren können sowohl natürlich als auch vom
Menschen verursacht sein. Sie haben direkte physische (mechanische, chemische,
Lärm, Licht usw.) Auswirkungen auf die
Natur, die auch Verhaltensweisen beeinflussen. Dazu gehören unter anderem der
Klimawandel, Umweltverschmutzung,
verschiedene Arten von Landnutzungsänderungen, invasive gebietsfremde Arten und
Zoonosen sowie Ausbeutung. Indirekte
Einflussfaktoren wirken diffus, indem sie
direkte Einflussfaktoren (durch Einwirkung auf deren Niveau, Richtung oder
Anteil) sowie andere indirekte Faktoren verändern und beeinflussen.
Wechselwirkungen zwischen indirekten und direkten Einflussfaktoren führen zu
unterschiedlichen Ketten von Beziehungen, Zuordnungen und
Auswirkungen, die je nach Art, Intensität,
Dauer und Entfernung variieren können. Diese Beziehungen können auch
verschiedene Ausstrahlungseffekte verursachen. Globale indirekte
Einflussfaktoren stammen unter anderem aus den Bereichen Wirtschaft,
Demografie, Regierungsführung, Technologie und Kultur. Besondere Aufmerksamkeit
wird hinsichtlich der indirekten Einflussfaktoren der Rolle der (formellen und
informellen) Institutionen und den
Auswirkungen der Produktions-, Liefer- und
Verbrauchsmuster auf die Natur, dem Beitrag, den die Natur für den Menschen
leistet, und einer guten Lebensqualität gewidmet. |
Wesentlichkeit der Auswirkungen | Ein
Nachhaltigkeitsaspekt ist hinsichtlich der Auswirkungen wesentlich, wenn er
sich auf die kurz-, mittel- und langfristigen wesentlichen tatsächlichen oder
potenziellen, positiven oder negativen
Auswirkungen des Unternehmens auf Menschen
oder die Umwelt bezieht. Ein wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekt aus der
Wirkungsperspektive umfasst Auswirkungen im
Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit und der vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette des Unternehmens, auch
durch seine Produkte und Dienstleistungen sowie durch seine
Geschäftsbeziehungen. |
Vorfall | Eine Klage oder
Beschwerde, die im Rahmen eines förmlichen Verfahrens bei dem Unternehmen oder
den zuständigen Behörden eingegangen ist, oder ein Fall der Nichteinhaltung,
den das Unternehmen im Rahmen etablierter Verfahren festgestellt hat.
Etablierte Verfahren zur Feststellung von Nichteinhaltungen können Prüfungen
des Managementsystems, formelle Überwachungsprogramme oder
Beschwerdemechanismen umfassen. |
Verbrennung | Die kontrollierte
Verbrennung von Abfällen bei hoher
Temperatur mit oder ohne energetischer Verwertung. |
Unabhängiges Gremienmitglied | Gremienmitglieder,
die ein unabhängiges Urteil ohne jeglichen Einfluss von außen und ohne
Interessenkonflikte abgeben. Unabhängigkeit bedeutet in der Regel die Ausübung
eines objektiven und ungehinderten Urteils. Als Maßnahme zur Beurteilung des
Eindrucks der Unabhängigkeit oder zur Einstufung eines nicht geschäftsführenden
Mitglieds der Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane oder ihrer Ausschüsse als unabhängig gilt das
Fehlen eines Interesses, einer Stellung, eines Zusammenschlusses oder einer
Beziehung, das aus der Sicht eines vernünftigen und informierten Dritten
beurteilt geeignet ist, ungebührlich Einfluss auf die Entscheidungsfindung zu
nehmen oder Voreingenommenheit zu verursachen. |
Indigene Völker | Es gibt keine
einheitliche Definition für indigene Völker,
die auf internationaler Ebene vereinbart wurde. In der Praxis herrscht unter
den internationalen Agenturen Übereinstimmung darüber, welche Gruppen als
indigene Völker angesehen werden können und
als solche besonderen Schutz genießen sollten. Ein wichtiges Kriterium für die
Definition indigener Völker ist ihre Bindung
an ein traditionelles Gebiet gemäß Artikel 1 des IAO-Übereinkommens Nr. 169, in
dem es heißt, dass das Übereinkommen gilt für: „a) in Stämmen
lebende Völker in unabhängigen Ländern, die sich infolge ihrer sozialen,
kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnisse von anderen Teilen der nationalen
Gemeinschaft unterscheiden und deren Stellung ganz oder teilweise durch die
ihnen eigenen Bräuche oder Überlieferungen oder durch Sonderrecht geregelt ist;
b) Völker in unabhängigen Ländern, die als Eingeborene gelten, weil sie von
Bevölkerungsgruppen abstammen, die in dem Land oder in einem geografischen
Gebiet, zu dem das Land gehört, zur Zeit der Eroberung oder Kolonisierung oder
der Festlegung der gegenwärtigen Staatsgrenzen ansässig waren und die,
unbeschadet ihrer Rechtsstellung, einige oder alle ihrer traditionellen
sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Einrichtungen
beibehalten.” In Artikel 1 Absatz 2 des IAO-Übereinkommens
Nr. 169 heißt es ferner: „Das Gefühl der Eingeborenen- oder
Stammeszugehörigkeit ist als ein grundlegendes Kriterium für die Bestimmung der
Gruppen anzusehen, auf die die Bestimmungen dieses Übereinkommens Anwendung
finden.” |
Indirekte Treibhausgasemissionen | Treibhausgasemissionen, die infolge der Aktivitäten eines
Unternehmens entstehen, aber an Quellen verursacht werden, die sich im Eigentum
oder unter der Kontrolle eines anderen Unternehmens befinden. Indirekte
Emissionen sind eine Kombination aus
Scope-2-Treibhausgasemissionen und
Scope-3-Treibhausgasemissionen. |
Anlage | Eine ortsfeste
technische Einheit, in der eine oder mehrere Tätigkeiten durchgeführt werden,
die sich auf Emissionen und
Umweltverschmutzung auswirken könnten. |
Interner
CO2-Preis | Preis, den ein
Unternehmen verwendet, um die finanziellen Auswirkungen von Änderungen der
Investitions-, Produktions- und Verbrauchsmuster sowie möglicher
technologischer Fortschritte und künftiger Kosten für die Emissionsminderung zu
bewerten. |
Internes
CO2-Bepreisungssystem | Eine
organisatorische Regelung, die es dem Unternehmen ermöglicht,
CO2-Preise bei der strategischen und operativen
Entscheidungsfindung anzuwenden. Unternehmen verwenden in der Regel zwei Arten
von internen
CO2-Preisen: Zum einen gibt es
den Schattenpreis, bei dem es sich um einen theoretischen Kosten- oder
Nominalbetrag handelt, den das Unternehmen nicht in Rechnung stellt, der aber
zur Bewertung der wirtschaftlichen
Auswirkungen oder Trade-offs in Bezug auf
Risikoauswirkungen, neue Investitionen, den Kapitalwert von Projekten oder
Kosten und Nutzen verschiedener Initiativen herangezogen werden kann. Zum
anderen gibt es als CO2-Preis eine interne Steuer
oder Gebühr, die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit, einer Produktlinie oder
eines anderen Geschäftsbereichs auf der Grundlage der Treibhausgasemissionen
berechnet wird (diese internen Steuern oder Gebühren ähneln der
unternehmensinternen Verrechnungspreisgestaltung). |
Invasive oder gebietsfremde Arten | Arten, deren durch
menschliches Handeln verursachte Einbringung und/oder Ausbreitung außerhalb
ihrer natürlichen Verbreitungsgebiete eine Bedrohung für die
biologische Vielfalt, die
Ernährungssicherheit sowie die menschliche Gesundheit und das menschliche
Wohlbefinden darstellt. Der Begriff „gebietsfremd” bezieht sich
auf eine Art, die in Gebiete außerhalb ihrer natürlichen Verbreitungsgebiete
eingebracht wurde („exotisch” und „nicht einheimisch”
sind Synonyme für „gebietsfremd”). „Invasiv”
beschreibt die Tendenz eingebrachter Arten zur Ausbreitung in
Ökosystemen und zu deren Veränderung.
Demnach kann eine Art gebietsfremd sein, ohne invasiv zu sein, sie kann sich
aber auch in der Region, in der sie einheimisch ist, ausbreiten und somit
invasiv sein, ohne eine gebietsfremde Art zu sein. |
Biodiversitäts-Schwerpunktgebiet (Key Biodiversity Area,
KBA) | Gebiet, das
erheblich zur weltweiten Persistenz der biologischen Vielfalt in Land-,
Süßwasser- und Meeresökosystemen beiträgt. Gebiete gelten als globale
Biodiversitäts-Schwerpunktgebiete, wenn sie
eines oder mehrere von elf Kriterien erfüllen, die in fünf Kategorien
unterteilt sind: bedrohte biologische
Vielfalt, geografisch begrenzte biologische
Vielfalt, ökologische Integrität, biologische Prozesse und
Unersetzbarkeit. Die World Database of Key Biodiversity Areas wird von BirdLife
International im Namen der Partnerschaft für
Biodiversitäts-Schwerpunktgebiete
verwaltet. |
Landdegradation | Die vielen Prozesse,
die den Rückgang oder Verlust der biologischen
Vielfalt, der Ökosystemfunktionen oder ihres Nutzens für die
Menschen vorantreiben und die Schädigung aller terrestrischen
Ökosysteme umfassen. |
Deponie | Eine
Abfallbeseitigungsanlage für die Ablagerung von
Abfällen oberhalb oder unterhalb der
Erdoberfläche.
[20] |
Landsysteme und Landsystemwandel | Die terrestrische
Komponente des Erdsystems, die alle Prozesse und Aktivitäten im Zusammenhang
mit der menschlichen Bodennutzung umfasst. Dazu gehören sozioökonomische,
technologische und organisatorische Inputs und Vorkehrungen sowie der Nutzen
von Land und die unbeabsichtigten sozialen und ökologischen Ergebnisse
gesellschaftlicher Tätigkeiten. Das Konzept der
Landsysteme kombiniert die Landnutzung (die
Tätigkeiten, Vorkehrungen und Inputs im Zusammenhang mit der Landnutzung) mit
der Bodenbedeckung (die Kombination der physischen Merkmale von
Land, das durch die Beobachtung der Erde
erfassbar ist). |
Landnutzung und Landnutzungsänderungen | Der Begriff
„Landnutzung” bezieht sich auf die menschliche Nutzung einer
spezifischen Fläche für einen bestimmten Zweck (beispielsweise als Wohngebiet,
für die Landwirtschaft, zur Erholung, zu industriellen Zwecken usw.). Sie wird
von der Landbedeckung beeinflusst, ist aber nicht gleichbedeutend mit ihr. Der
Begriff „Landnutzungsänderung”
bezieht sich auf eine veränderte Nutzung oder Bewirtschaftung von Land durch
Menschen, wodurch sich auch die Landbedeckung ändern kann. |
Rechtmäßige Vertreter | Personen, die
gesetzlich oder in der Praxis als rechtmäßige Vertreter anerkannt sind, wie
z. B. gewählte Gewerkschaftsvertreter im Falle von Arbeitskräften oder andere
ähnlich frei gewählte Vertreter betroffener
Interessenträger. |
Hebelwirkung | Die Fähigkeit des
Unternehmens, eine Änderung der missbräuchlichen Praktiken einer anderen Partei
vorzunehmen, die mit negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit verbunden
ist. |
Lobbytätigkeiten | Tätigkeiten, die mit
dem Ziel durchgeführt werden, die Formulierung oder Umsetzung von Politik oder
Rechtsvorschriften oder die Entscheidungsprozesse von Regierungen,
Regierungseinrichtungen, Regulierungsbehörden, Organen, Einrichtungen, Ämtern
und Agenturen der Europäischen Union oder Normungsgremien zu beeinflussen. Zu
diesen Tätigkeiten gehören unter anderem folgende:
|
Eingeschlossene Treibhausgasemissionen | Schätzungen
künftiger Treibhausgasemissionen, die voraussichtlich durch die wichtigsten
Vermögenswerte oder Produkte eines Unternehmens, die innerhalb ihrer Einsatz-
bzw. Lebensdauer verkauft werden, verursacht werden. |
Langlebigkeit | Konzeption mit
Schwerpunkt auf Instandhaltung und
Haltbarkeit, sodass in der Praxis und im
jeweiligen Maßstab eine längere Nutzung als standardmäßig vorgesehen gefördert
wird und sodass die kreislaufbezogene Behandlung am Ende der Lebensdauer nicht
beeinträchtigt wird. |
Meeresressourcen | Biologische und
nicht biologische Ressourcen in den Meeren und Ozeanen. Beispiele sind unter
anderem Tiefseemineralien, Kies und Meeresfrüchte. |
Wesentliche Chancen |
Nachhaltigkeitsbezogene Chancen mit
positiven finanziellen Auswirkungen, die
sich kurz-, mittel- oder langfristig wesentlich auf die die Cashflows, den
Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten des Unternehmens auswirken (oder
bei denen nach vernünftigem Ermessen davon ausgegangen werden kann). |
Wesentliche Risiken |
Nachhaltigkeitsbezogene Risiken mit
negativen finanziellen Auswirkungen, die
sich kurz-, mittel- oder langfristig wesentlich auf die die Cashflows, den
Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten des Unternehmens auswirken (oder
bei denen nach vernünftigem Ermessen davon ausgegangen werden kann). |
Wesentlichkeit | Nachhaltigkeitsaspekte sind wesentlich, wenn sie der Definition der
Wesentlichkeit der Auswirkungen, der
finanziellen Wesentlichkeit oder beider
Kriterien entsprechen. |
Parameter | Parameter sind
qualitative und quantitative Indikatoren, die das Unternehmen verwendet, um die
Wirksamkeit der Durchführung seiner nachhaltigkeitsbezogenen Strategien und die
Erfüllung seiner Ziele im Zeitverlauf zu
messen und darüber Bericht zu erstatten. Durch
Parameter wird auch die Messung der
Ergebnisse des Unternehmens in Bezug auf die Auswirkungen auf Personen, die
Umwelt und das Unternehmen unterstützt. |
Mikroplastik | Kleine
Kunststoffteile, in der Regel kleiner als 5 mm. Eine wachsende Menge an
Mikroplastik findet sich in der Umwelt,
einschließlich im Meer, sowie in Lebensmitteln und Trinkwasser. Einmal in die
Umwelt gelangt, ist Mikroplastik nicht
biologisch abbaubar und neigt dazu, sich anzusammeln – es sei denn, es
ist speziell für den biologischen Abbau in der freien Natur konzipiert. Die
biologische Abbaubarkeit ist ein komplexes Phänomen, insbesondere in der
Meeresumwelt. Es gibt zunehmend Bedenken hinsichtlich des Vorhandenseins von
Mikroplastik in verschiedenen
Umweltbereichen (z. B. Wasser), seiner Auswirkungen auf die Umwelt und
möglicherweise die menschliche Gesundheit. |
Mindestangabepflicht | In einer
Mindestangabepflicht wird der erforderliche
Inhalt der Informationen festgelegt, die das Unternehmen bei der
Berichterstattung über Strategien, Maßnahmen,
Parameter oder Ziele
entweder gemäß einer Angabepflicht in einem ESRS oder auf einer
unternehmensspezifischen Basis angibt. |
Natürliche Ressourcen | Natürlich
vorkommendes Naturvermögen (Rohstoffe), das
für die wirtschaftliche Produktion oder zum Verbrauch genutzt werden kann. |
Naturbasierte Lösungen |
Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur
Wiederherstellung bzw. zur nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung natürlicher
oder veränderter Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeresökosysteme mit denen
soziale, wirtschaftliche und ökologische Herausforderungen wirksam und adaptiv
angegangen werden und gleichzeitig das Wohlergehen der Menschen,
Ökosystemdienstleistungen, Resilienz und
biologische Vielfalt gefördert werden. |
Netto-Null-Ziel | Die Festlegung eines
Netto-Null-Ziels auf Unternehmensebene im
Einklang mit den gesellschaftlichen Klimazielen bedeutet,
|
Nicht angestellte Beschäftigte | Zu den
nicht angestellten Beschäftigten innerhalb
der eigenen Belegschaft des Unternehmens
gehören Auftragnehmer, die mit dem Unternehmen einen Vertrag über die
Erbringung von Arbeitsleistungen geschlossen haben
(„Selbstständige”), oder Personen, die von Unternehmen
bereitgestellt werden, die in erster Linie im Bereich der „Vermittlung
und Überlassung von Arbeitskräften” (NACE-Code N78) tätig sind. |
Nicht erneuerbare Energie | Energie, bei der
nicht festgestellt werden kann, dass sie aus erneuerbaren Quellen stammt. |
Operative Kontrolle | Die operative
Kontrolle (über ein Unternehmen, einen
Standort, einen Betrieb oder einen
Vermögenswert) ist eine Situation, in der das Unternehmen in der Lage ist, die
operativen Tätigkeiten und Beziehungen des Unternehmens,
Standorts, Betriebs oder Vermögenswerts zu
leiten. |
Chancen |
Nachhaltigkeitsbezogene Chancen mit
positiven finanziellen Auswirkungen. |
Überstunden | Die Zahl der
tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, die von einer Arbeitskraft über ihre
vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten hinaus geleistet wurden. |
Eigene Belegschaft/eigene Arbeitskräfte
| Arbeitskräfte, die
in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen stehen
(„Beschäftigte”) und
nicht angestellte Beschäftigte, bei denen es
sich entweder um Einzelunternehmer handelt, die dem Unternehmen Arbeitskräfte
zur Verfügung stellen („Selbständige”), oder Personen, die von
Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, die in erster Linie Tätigkeiten im
Bereich der „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften”
ausüben (NACE-Code N78). |
Ozonabbauende Stoffe |
Stoffe, die im Montrealer Protokoll über
Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht
führen, aufgeführt sind. |
Verpackungen | Aus beliebigen
Materialien hergestellte Produkte zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur
Lieferung, zur Lagerung, zum Transport und zur Darbietung von Waren, die vom
Rohstoff bis zum Verarbeitungserzeugnis
reichen können und vom Hersteller an den Benutzer oder
Verbraucher weitergegeben werden.
[21] |
Entlohnung | Die üblichen Grund-
oder Mindestlöhne und -gehälter sowie alle sonstigen Vergütungen, die der
Arbeitgeber aufgrund des Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer mittelbar oder
unmittelbar als Geld- oder Sachleistung zahlt („ergänzende oder variable
Bestandteile”). „Einkommen” bezeichnet das
Bruttojahresentgelt und den entsprechenden Bruttostundenlohn.
„Medianeinkommen” bezeichnet die Einkommenshöhe, von der aus die
Zahl der Beschäftigten mit niedrigeren
Einkommen gleich groß ist wie die der
Beschäftigte mit höheren Einkommen. |
Menschen mit Behinderungen | Menschen, die
langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen
haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen,
wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern
können. |
Physische Risiken | Alle globalen
Wirtschaftstätigkeiten hängen von der Funktionsweise von Geosystemen ab, z. B.
von einem stabilen Klima und
Ökosystemdienstleistungen wie der Versorgung
mit Biomasse (Rohstoffen). Naturbezogene
physische Risiken sind eine unmittelbare
Folge der Abhängigkeit einer Organisation von der Natur.
Physische Risiken entstehen, wenn natürliche
Systeme durch die Auswirkungen von Klimaereignissen (z. B. extreme
Wetterereignisse wie Dürren), geologischen Ereignissen (z. B. seismische
Ereignisse wie Erdbeben) oder Veränderungen des Gleichgewichts von
Ökosystemen, beispielsweise hinsichtlich der
Bodenqualität oder der Meeresökologie, beeinträchtigt werden, was sich auf die
Ökosystemdienstleistungen auswirkt, auf die
die Organisationen angewiesen sind. Diese können akut, chronisch oder beides
sein. Naturbezogene physische Risiken
ergeben sich aus Veränderungen der biotischen (mit Lebewesen zusammenhängenden)
und abiotischen (nicht mit Lebewesen zusammenhängenden) Bedingungen, die
gesunde und funktionierende Ökosysteme
unterstützen. Physische Risiken sind in der
Regel standortspezifisch. Naturbezogene physische
Risiken sind häufig mit klimabedingten
physischen Risiken verbunden. |
Belastbarkeitsgrenzen des Planeten | Dieses Konzept
ermöglicht es den Menschen, einen sicheren Handlungsraum im Hinblick auf das
Funktionieren der Erde abzuschätzen. Dabei werden die Belastbarkeitsgrenzen für
jeden wichtigen Prozess des Geosystems quantifiziert, die nicht überschritten
werden sollten, um untragbare weltweite Umweltveränderungen zu vermeiden. |
Strategie | Eine Reihe oder ein
Rahmen von allgemeinen Zielen und Managementprinzipien, die das Unternehmen für
die Entscheidungsfindung nutzt. Die Planung oder die Managemententscheidungen
des Unternehmens in Bezug auf einen wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekt werden
im Rahmen einer Strategie umgesetzt. Jede
Strategie unterliegt der Verantwortung einer
oder mehrerer definierter Personen, hat einen festgelegten Anwendungsbereich
und umfasst ein oder mehrere Ziele
(gegebenenfalls in Verbindung mit messbaren Zielen). Eine
Strategie wird gemäß den geltenden
Governance-Vorschriften des Unternehmens validiert und überprüft. Eine
Strategie wird mittels
Maßnahmen oder Aktionsplänen umgesetzt. |
Schadstoff |
Stoffe, Erschütterungen, Wärme, Lärm, Licht
oder andere Kontaminanten in Luft, Wasser oder
Boden, die der menschlichen Gesundheit oder
der Umwelt schaden, die zu einer Schädigung von Sachwerten oder zu einer
Beeinträchtigung oder Störung von Annehmlichkeiten und anderen legitimen
Nutzungen der Umwelt führen können.
[22] |
Umweltverschmutzung | Die durch
menschliche Tätigkeiten direkt oder indirekt bewirkte Freisetzung von
Schadstoffen in Luft, Wasser oder
Boden, die der menschlichen Gesundheit
und/oder der Umwelt schaden oder zu einer Schädigung von Sachwerten bzw. zu
einer Beeinträchtigung oder Störung von Annehmlichkeiten und anderen legitimen
Nutzungen führen können.
[23] |
Bodenverschmutzung | Das Einbringen in
den Boden – unabhängig davon, ob diese
Einbringung auf der Produktionsstätte eines Unternehmens oder außerhalb oder
durch die Verwendung der Produkte und/oder Dienstleistungen des Unternehmens
erfolgt – als Folge von menschlichem Handeln, von
Stoffen, Erschütterungen, Hitze oder Lärm,
die für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt schädlich sein können und
eine Schädigung von Sachwerten oder eine Beeinträchtigung von Annehmlichkeiten
und sonstigen legitimen Nutzungen der Umwelt zur Folge haben können.
[24] Zu den
Bodenschadstoffen gehören anorganische
Schadstoffe, persistente organische
Schadstoffe (POP), Pestizide, Stickstoff-
und Phosphorverbindungen usw. |
Schutzgebiet | Ein klar definierter
geografischer Raum, der anerkannt, ausgewiesen und durch rechtliche oder andere
wirksame Mittel verwaltet wird, um die langfristige Erhaltung der Natur und der
damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen
und kulturellen Werte sicherzustellen. |
Erworbene(r) oder erhaltene(r) Elektrizität, Wärme, Dampf oder
Kühlung | Elektrizität, Wärme,
Dampf oder Kühlung, die/den das Unternehmen von einem Dritten bezogen hat. Der
Begriff „erhalten” bezieht sich auf Umstände, unter denen ein
Unternehmen Strom nicht direkt erwirbt (z. B. als Mieter in einem Gebäude),
sondern die Energie zur Nutzung in den Betriebsanlagen erhält. |
Rohstoff | Primäres oder
sekundäres Material, das zur Herstellung eines Produkts verwendet wird. |
Anerkannte Qualitätsstandards für
CO2-Gutschriften | Qualitätsstandards
für
CO2-Gutschriften,
die von unabhängigen Dritten überprüfbar sind, über öffentlich zugängliche
Anforderungen und Projektberichte verfügen, mindestens Zusätzlichkeit,
Dauerhaftigkeit, Vermeidung von Doppelzählungen sicherstellen und Regeln für
die Berechnung, Überwachung und Überprüfung der Treibhausgasemissionen des
Projekts umfassen. |
Meldepflichtige arbeitsbedingte Verletzungen oder
Erkrankungen | Arbeitsbedingte
Verletzungen oder Erkrankungen, die zu Folgendem führen:
|
Verwertung | Jedes Verfahren, als
dessen Hauptergebnis Abfälle innerhalb der
Anlage oder in der weiteren Wirtschaft einem sinnvollen Zweck zugeführt werden,
indem sie andere Materialien ersetzen, die ansonsten zur Erfüllung einer
bestimmte Funktion verwendet worden wären, oder die
Abfälle so vorbereitet werden, dass sie
diese Funktion erfüllen.
[25] |
Recycling | Ein
Verwertungsverfahren, durch das Abfallmaterialien zu Erzeugnissen, Materialien
oder Stoffen entweder für den ursprünglichen
Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden. Es schließt die Aufbereitung
organischer Materialien ein, aber nicht die energetische Verwertung und die
Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur
Verfüllung bestimmt sind. |
Ressourcenregeneration | Förderung der
Fähigkeit natürlicher Systeme zur Selbsterneuerung mit dem Ziel, ökologische
Prozesse, die durch menschliches Handeln geschädigt oder ausgebeutet werden, zu
reaktivieren. |
Abhilfe(maßnahmen) | Mittel, mit denen
negative Auswirkungen ausgeglichen oder bekämpft werden können. Beispiele:
Entschuldigungen, finanzielle oder nicht finanzielle Entschädigung, Vermeidung
von Schäden durch gerichtliche Verfügungen oder Garantien für die
Nichtwiederholung, Strafsanktionen (straf- oder verwaltungsrechtliche
Sanktionen wie Geldstrafen), Rückgabe, Wiederherstellung, Rehabilitation. |
Erneuerbare Energie | Energie aus
erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne (Solarthermie
und Fotovoltaik), geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen-
und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas,
Klär- und Biogas.
[26] |
Erneuerbare Materialien | Materialien, die aus
Ressourcen stammen, die rasch durch ökologische Zyklen oder landwirtschaftliche
Verfahren erneuert werden, sodass die von diesen und anderen damit verbundenen
Ressourcen erbrachten Dienstleistungen nicht gefährdet sind und für die nächste
Generation erhalten bleiben. |
Ressourcenzuflüsse | Ressourcen, die in
die Einrichtungen des Unternehmens gelangen. |
Ressourcenabflüsse | Ressourcen, die die
Einrichtungen des Unternehmens verlassen. |
Optimierung der Ressourcennutzung | Die Konzeption, die
Herstellung und der Vertrieb von Materialien und Produkten mit dem Ziel, sie zu
ihrem höchstmöglichen Wert weiter zu verwenden. Ökodesign und Gestaltung im
Hinblick auf die Langlebigkeit, Reparatur,
Wiederverwendung, Umnutzung, Demontage und
Wiederaufarbeitung sind Beispiele für Möglichkeiten, mit denen die Nutzung von
Ressourcen optimiert wird. |
Wiederverwendung | Jeder Vorgang, bei
dem Produkte und Komponenten, die kein
Abfall sind, erneut für den gleichen Zweck
verwendet werden, für den sie ursprünglich vorgesehen waren. Dies kann eine
Reinigung oder kleine Anpassungen umfassen, sodass sie ohne wesentliche
Änderungen bereit für die nächste Verwendung sind. |
Flussgebiet | Das Gebiet, aus
welchem über Ströme, Flüsse und möglicherweise Seen der gesamte
Oberflächenabfluss an einer einzigen Flussmündung, einem Ästuar oder Delta ins
Meer gelangt. |
Risiken |
Nachhaltigkeitsbezogene Risiken mit
negativen finanziellen Auswirkungen, die im
Zusammenhang mit Umwelt-, Sozial- oder Governance-Themen entstehen und sich
kurz-, mittel- oder langfristig negativ auf die Finanzlage, die finanzielle
Leistungsfähigkeit, die Cashflows, den Zugang zu Finanzmitteln oder die
Kapitalkosten des Unternehmens auswirken können. |
Szenario | Eine plausible
Beschreibung zukünftiger Entwicklungen auf der Grundlage einer Reihe kohärenter
und in sich schlüssiger Annahmen über die wichtigsten Triebkräfte (z. B.
technologischer Wandel, Preise) und Beziehungen. Es sei darauf hingewiesen,
dass es sich bei Szenarien nicht um
Vorhersagen oder Prognosen handelt, sondern dass sie verwendet werden, um einen
Überblick über die Auswirkungen der Entwicklungen und
Maßnahmen zu gewinnen. |
Szenarioanalyse | Ein Verfahren zur
Ermittlung und Bewertung möglicher Folgen zukünftiger Ereignisse unter
unsicheren Bedingungen. |
Scope-1-Treibhausgasemissionen | Direkte
Treibhausgasemissionen aus Quellen, die sich im Eigentum oder unter der
Kontrolle des Unternehmens befinden. |
Scope-2-Treibhausgasemissionen | Indirekte
Emissionen aus der Erzeugung von
erworbener/m oder erhaltener/m Elektrizität, Dampf, Wärme oder
Kühlung, die/den das Unternehmen verbraucht. |
Scope-3-Treibhausgasemissionen | Alle (nicht unter
Scope 2 fallenden) indirekten
Treibhausgasemissionen, die in der
Wertschöpfungskette des Bericht erstattenden
Unternehmens auftreten, und zwar sowohl vor- als auch nachgelagerte
Emissionen. Die
Scope-3-Treibhausgasemissionen lassen sich
in Scope-3-Kategorien aufschlüsseln. |
Scope-3-Kategorie | Eine der 15 Arten
von Scope-3-Treibhausgasemissionen, die vom
Unternehmensstandard des THG-Protokolls identifiziert und vom Rechnungslegungs-
und Berichterstattungsstandard des THG-Protokolls für die Wertschöpfungskette
von Unternehmen (Scope 3) (angepasst an den Rechnungslegungs- und
Berichterstattungsstandard des THG-Protokolls für die Wertschöpfungskette von
Unternehmen (Scope 3), Glossar (Version 2011)) detailliert beschrieben werden.
Unternehmen, die sich dafür entscheiden, ihre
Scope-3-Emissionen auf der Grundlage der
Kategorien für indirekte
Treibhausgasemissionen der ISO 14064-1:2018 zu bilanzieren,
können sich auch auf die in Abschnitt 5.2.4 definierte Kategorie (ohne
indirekte Treibhausgasemissionen aus
importierter Energie) der ISO 14064-1:2018 beziehen. |
Vertrauliche Informationen |
Vertrauliche Informationen im Sinne der
Verordnung (EU) 2021/697 des Europäischen Parlaments und des Rates
[27] zur Einrichtung des
Europäischen Verteidigungsfonds. |
Standort | Ein Ort, an dem sich
eine oder mehrere physische Anlagen
befinden. Gibt es mehr als eine physische
Anlage desselben oder verschiedener
Eigentümer oder Betreiber und werden bestimmte Infrastrukturen und
Einrichtungen gemeinsam genutzt, kann das gesamte Gebiet, in dem sich die
physische Anlage befindet, einen
Standort darstellen. |
Sozialer Dialog | Alle Arten von
Verhandlungen, Konsultationen oder Informationsaustausch zwischen Vertretern
von Regierungen, Arbeitgebern, ihren Organisationen und
Arbeitnehmervertretern über Fragen von
gemeinsamem Interesse im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Sozialpolitik.
Er kann in einem Prozess zwischen drei Parteien erfolgen, mit der Regierung als
offizielle Partei des Dialogs, oder nur zwischen
Arbeitnehmervertretern und Führungskräften
(oder Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden). |
Sozialschutz | Die Reihe von
Maßnahmen zur Verringerung und Vermeidung von Armut und Schutzbedürftigkeit
während des gesamten Lebenszyklus. |
Boden | Die oberste Schicht
der Erdkruste, die sich zwischen dem Grundgestein und der Oberfläche befindet.
Der Boden besteht aus Mineralpartikeln,
organischem Material, Wasser, Luft und lebenden.
[28]
|
Bodendegradation | Die abnehmende
Fähigkeit des Bodens, Ökosystemgüter und
-leistungen nach den Wünschen seiner
Interessenträger zu liefern. |
Bodenversiegelung | Die Bedeckung des
Bodens in einer Weise, dass die bedeckte
Fläche undurchlässig ist (z. B. Straßen). Diese Nichtdurchlässigkeit kann
Auswirkungen auf die Umwelt haben, wie in
der Verordnung (EU) 2018/2026 der Kommission
[29] beschrieben wird. |
Spezifische Frachtwerte | Masse emittierten
Schadstoffs pro Masse hergestellten
Produkts. Spezifische Frachtwerte
ermöglichen einen durch Vermischung oder Verdünnung unbeeinflussten Vergleich
der Umweltleistung von Anlagen unabhängig
von ihren Produktionsmengen.
[30]
|
Einbeziehung der Interessenträger | Ein kontinuierlicher
Prozess der Interaktion und des Dialogs zwischen dem Unternehmen und seinen
Interessenträgern, der es dem Unternehmen
ermöglicht, ihre Interessen und Anliegen zu hören, zu verstehen und darauf zu
reagieren. |
Interessenträger | Personen oder
Gruppen, die das Unternehmen beeinflussen oder von ihm beeinflusst werden
können. Es gibt zwei Hauptgruppen von
Interessenträgern:
Einige Interessenträger können zu beiden Gruppen gehören. |
Stoffe | Alle chemischen
Elemente und ihre Verbindungen mit Ausnahme der folgenden
Stoffe:
|
Besorgniserregende Stoffe |
Stoffe, die
|
Besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High
Concern, SVHC) |
Stoffe, die die Kriterien des Artikels 57
der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) erfüllen und gemäß Artikel 59
Absatz 1 der genannten Verordnung ermittelt wurden. |
Lieferant | Der Organisation
vorgelagertes Unternehmen (d. h. innerhalb der
Lieferkette der Organisation), das ein
Produkt oder eine Dienstleistung anbietet, das bzw. die zur Entwicklung der
eigenen Produkte oder Dienstleistungen der Organisation verwendet wird. Ein
Lieferant kann eine direkte (häufig als
erstrangiger Lieferant bezeichnet) oder eine
indirekte Geschäftsbeziehung zu der Organisation unterhalten. |
Lieferkette | Das gesamte Spektrum
der Tätigkeiten oder Prozesse, die von dem Unternehmen vorgelagerten Betrieben
durchgeführt werden, die Produkte oder Dienstleistungen bereitstellen, die bei
der Entwicklung und der Erzeugung der eigenen Produkte oder Dienstleistungen
des Unternehmens verwendet werden. Dazu gehören vorgelagerte Unternehmen, mit
denen das Unternehmen in einer direkten Beziehung steht (häufig als
erstrangiger Lieferant bezeichnet), und
Einrichtungen, mit denen das Unternehmen eine indirekte Geschäftsbeziehung
unterhält. |
Oberflächengewässer | Binnengewässer,
ausgenommen Grundwasser, sowie die
Übergangsgewässer und Küstengewässer, wobei im Hinblick auf den chemischen
Zustand ausnahmsweise auch die Hoheitsgewässer eingeschlossen sind.
[37] |
Nachhaltigkeitsaspekte | Umwelt-, Sozial- und
Menschenrechte sowie Governance-Faktoren, einschließlich
Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne von Artikel 2 Nummer 24 der Verordnung (EU)
2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates
[38]. |
Nachhaltigkeitserklärung | Der spezielle
Abschnitt des Managementberichts des Unternehmens, in dem die im Einklang mit
der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
[39] und den ESRS erstellten
Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten
dargestellt werden. |
Nachhaltigkeitsbezogene Chancen | Ungewisse Ereignisse
oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Governance, die, falls
sie eintreten, möglicherweise wesentliche positive Auswirkungen auf das
Geschäftsmodell des Unternehmens oder seine
Strategie, seine Fähigkeit zur Erreichung seiner
Ziele und zur Schaffung von Werten haben
können und daher seine Entscheidungen und die Entscheidungen seiner
Geschäftspartner im Hinblick auf
Nachhaltigkeitsaspekte beeinflussen können.
Wie jede andere Chance werden auch
nachhaltigkeitsbezogene Chancen als
Kombination aus dem Ausmaß der Auswirkungen und der Eintrittswahrscheinlichkeit
gemessen. |
Nachhaltigkeitsbezogene Risiken | Ungewisse Ereignisse
oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Governance, die, falls
sie eintreten, möglicherweise wesentliche negative Auswirkungen auf das
Geschäftsmodell des Unternehmens und seine
Strategie, seine Fähigkeit zur Erreichung seiner
Ziele und zur Schaffung von Werten haben
können und daher seine Entscheidungen und die Entscheidungen seiner
Geschäftsbeziehungen im Hinblick auf
Nachhaltigkeitsaspekte beeinflussen können.
Wie jedes andere Risiko sind
nachhaltigkeitsbezogene Risiken eine
Kombination aus dem Ausmaß der Auswirkungen und der
Eintrittswahrscheinlichkeit. |
Nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen | Die Auswirkungen,
die das Unternehmen aufgrund seiner Tätigkeiten oder
Geschäftsbeziehungen auf die Umwelt und die
Menschen hat oder haben könnte, einschließlich der Auswirkungen auf ihre
Menschenrechte. Die Auswirkungen können
tatsächlich oder potenziell, negativ oder positiv, kurz-, mittel- oder
langfristig, beabsichtigt oder unbeabsichtigt sowie umkehrbar oder unumkehrbar
sein. Die Auswirkungen geben den negativen
oder positiven Beitrag des Unternehmens zur nachhaltigen Entwicklung an. |
Systemische Risiken |
Risiken, die sich aus dem Ausfall eines
gesamten Systems und nicht aus dem Ausfall einzelner Teile davon ergeben. Sie
sind durch bescheidene Kipp-Punkte gekennzeichnet, die in Kombination indirekt
zu großen Ausfällen führen, durch kaskadierende Wechselwirkungen von physischen
Risiken und Übergangsrisiken (Ansteckung),
indem ein Verlust eine Kette weiterer Verluste auslöst, was dazu führt, dass
die Systeme nach einem Schock ihr Gleichgewicht nicht wiedererlangen können.
Ein Beispiel hierfür ist der Verlust einer wichtigen Art (beispielsweise
Seeotter), die eine entscheidende Rolle in der Gemeinschaftsstruktur der
Ökosysteme einnehmen. Als Seeotter in den
1900er-Jahren so stark gejagt wurden, dass sie kurz vor dem Aussterben standen,
kippten die Küstenökosysteme und die Produktion von Biomasse ging erheblich
zurück. |
Ziele | Messbare,
ergebnisorientierte und terminierte Zielsetzungen, die das Unternehmen in Bezug
auf wesentliche Auswirkungen, Risiken oder
Chancen erreichen will. Sie können vom
Unternehmen freiwillig festgelegt werden oder sich aus rechtlichen
Anforderungen an das Unternehmen ergeben. |
Bedrohte Arten | Gefährdete Arten,
einschließlich Flora und Fauna, die in der Roten Liste der Europäischen Union
oder der Roten Liste der IUCN aufgeführt sind, wie in Anhang II Abschnitt 7 der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission genannt. |
Schulung | Initiativen, die das
Unternehmen zur Erhaltung und/oder Verbesserung der Fähigkeiten und Kenntnisse
seiner eigenen Arbeitskräfte ergreift. Dies
kann verschiedene Methoden umfassen, z. B. Schulungen vor Ort und
Online-Schulungen. |
Übergangsplan | Ein spezieller
Aktionsplan, der von dem Unternehmen im Zusammenhang mit einer strategischen
Entscheidung angenommen wird und Folgendes zum Gegenstand hat:
|
Übergangsplan für den Klimaschutz | Ein Aspekt der
Gesamtstrategie eines Unternehmens, in dem die Ziele,
Maßnahmen und Mittel des Unternehmens für seinen Übergang zu
einer CO2-armen Wirtschaft festgelegt sind,
einschließlich Maßnahmen wie der Reduktion
seiner Treibhausgasemissionen im Hinblick auf das Ziel der Begrenzung der
globalen Erwärmung auf 1,5 °C und der Klimaneutralität. |
Übergangsrisiken |
Risiken, die sich aus einer Diskrepanz
zwischen der Strategie und dem Management einer Organisation oder eines
Investors und dem sich wandelnden regulatorischen, politischen oder
gesellschaftlichen Umfeld, in dem sie tätig ist, ergeben. Entwicklungen, die
darauf abzielen, Schäden am Klima oder an der Natur zu beenden oder umzukehren,
wie z. B. staatliche Maßnahmen, technologische Durchbrüche, Marktveränderungen,
Rechtsstreitigkeiten und sich ändernde Verbraucherpräferenzen, können allesamt
Übergangsrisiken bewirken oder
verändern. |
Nutzer |
Nutzer von
Nachhaltigkeitserklärungen sind Hauptnutzer
der allgemeinen Finanzberichterstattung (bestehende und potenzielle Investoren,
Kreditgeber und andere Gläubiger, einschließlich Vermögensverwalter,
Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen) sowie andere
Nutzer, einschließlich der Geschäftspartner,
Gewerkschaften und Sozialpartner des Unternehmens, der Zivilgesellschaft sowie
Nichtregierungsorganisationen, Regierungen, Analysten und Wissenschaftler. |
Wertschöpfungskette | Das gesamte Spektrum
der Tätigkeiten, Ressourcen und Beziehungen im Zusammenhang mit dem
Geschäftsmodell des Unternehmens und dem
externen Umfeld, in dem es tätig ist. Eine Wertschöpfungskette umfasst die Tätigkeiten, Ressourcen und Beziehungen, die das Unternehmen nutzt und auf die es angewiesen ist, um seine Produkte oder Dienstleistungen von der Konzeption über die Lieferung und den Verbrauch bis zum Ende der Lebensdauer zu gestalten. Zu den einschlägigen Tätigkeiten, Ressourcen und Beziehungen gehören Folgende:
Die Wertschöpfungskette umfasst Akteure, die dem Unternehmen vor- und nachgelagert sind. Ein vorgelagerter Akteur bietet Produkte oder Dienstleistungen an, die bei der Entwicklung der eigenen Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens verwendet werden (z. B. Lieferanten). Betriebe, die dem Unternehmen nachgelagert sind, erhalten Produkte oder Dienstleistungen von dem Unternehmen (z. B. Vertreiber, Kunden). In ESRS wird der Begriff „Wertschöpfungskette” im Singular verwendet, auch wenn anerkannt wird, dass Unternehmen über mehrere Wertschöpfungsketten verfügen können. |
Arbeitskraft in der Wertschöpfungskette
| Eine Person, die in
der Wertschöpfungskette des Unternehmens
tätig ist, unabhängig vom Bestehen oder der Art einer vertraglichen Beziehung
zu dem Unternehmen. Die ESRS decken alle Arbeitskräfte in der vor- und
nachgelagerten Wertschöpfungskette des
Unternehmens ab, auf die das Unternehmen wesentliche Auswirkungen hat oder
haben kann. Dies schließt Auswirkungen ein,
die mit den eigenen Tätigkeiten und der
Wertschöpfungskette des Unternehmens
verbunden sind, auch durch seine Produkte oder Dienstleistungen sowie durch
seine Geschäftsbeziehungen. Dazu gehören
alle Arbeitskräfte, die nicht der „eigenen
Belegschaft” angehören (die
„eigene Belegschaft” umfasst
sowohl Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen stehen
(„Beschäftigte”), als auch
nicht angestellte Beschäftigte, bei denen es
sich entweder um Personen handelt, die mit dem Unternehmen einen Vertrag über
die Erbringung von Arbeitsleistungen geschlossen haben
(„Selbständige”), oder Personen, die von Unternehmen
bereitgestellt werden, die in erster Linie im Bereich der Vermittlung und
Überlassung von Arbeitskräften tätig sind (NACE-Code N78). |
Lohn | Bruttolohn ohne
variable Komponenten wie Überstunden und
Anreizvergütung und ohne Zulagen, sofern sie nicht garantiert sind. |
Abfall | Jeder
Stoff oder Gegenstand, dessen sich sein
Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.
[40] |
Abfallhierarchie | Rangfolge bei der
Abfallvermeidung und -bewirtschaftung
[41]:
|
Abfallbewirtschaftung | Die Sammlung, der
Transport, die Verwertung und die Beseitigung von
Abfällen, einschließlich der Überwachung
dieser Verfahren sowie der Nachsorge von Beseitigungsanlagen und einschließlich
der Handlungen, die von Händlern oder Maklern vorgenommen werden
[42]. |
Abwasser | Wasser, das aufgrund
seiner Qualität, seiner Menge oder des Zeitpunkts seines Auftretens für den
Zweck, für den es verwendet wurde oder zu dessen Erfüllung es erzeugt wurde,
keinen unmittelbaren Wert mehr hat. Abwasser
eines Nutzers kann eine potenzielle Versorgung eines Nutzers an einem anderen
Ort darstellen. Kühlwasser gilt nicht als
Abwasser. |
Wasserverbrauch | Die Wassermenge, die
im Laufe des Berichtszeitraums in die Grenzen des Unternehmens (oder der
Anlage) verbracht und nicht in Gewässer eingeleitet oder an Dritte
weitergeleitet wird. |
Ableitung von Wasser | Die Summe der
Abwässer und sonstigem Wasser, die die Grenzen der Organisation verlässt und
während des Berichtszeitraums in Oberflächengewässer oder
Grundwasser eingeleitet oder an Dritte
weitergeleitet wird. |
Wasserintensität | Ein Parameter, der
das Verhältnis zwischen einem volumetrischen Aspekt des Wassers und einer
gebildeten Aktivitätseinheit (Produkte, Verkäufe usw.) angibt. |
Aufbereitetes und wiederverwendetes Wasser
| Wasser und
Abwasser (behandelt oder unbehandelt), das
vor der Ableitung aus dem Bereich des Unternehmens oder der gemeinsam genutzten
Anlagen mehr als einmal verwendet wurde, um den Wasserbedarf zu verringern.
Dies kann im selben Prozess (aufbereitet) oder in einem anderen Verfahren
innerhalb derselben (gemeinsamen oder eigenen) Anlage oder in einer anderen
Anlage des Unternehmens erfolgen (wiederverwendet). |
Wasserknappheit | Die volumetrische
Abundanz oder der Mangel an Süßwasserressourcen.
Wasserknappheit ist durch den Menschen
bedingt und ist eine Funktion des Volumens des menschlichen
Wasserverbrauchs im Verhältnis zum Volumen
der Wasserressourcen in einem bestimmten Gebiet. Bei einer trockenen Region mit
sehr wenig Wasser, aber ohne menschlichen
Wasserverbrauch würde man nicht von
Wasserknappheit, sondern eher von einer
ariden Region sprechen. Wasserknappheit ist
eine physische, objektive Realität, die in allen Regionen und im Zeitverlauf
einheitlich gemessen werden kann. Die
Wasserknappheit spiegelt die physische
Abundanz von Süßwasser wider und nicht die
Frage, ob dieses Wasser für die Nutzung geeignet ist. So kann beispielsweise
eine Region über reichliche Wasserressourcen verfügen (und somit nicht als von
Wasserknappheit betroffen gelten), aber eine so starke Verschmutzung aufweisen,
dass ihre Wasserressourcen nicht für die Verwendung durch Menschen oder eine
ökologische Nutzung geeignet sind. |
Wasserentnahme | Die Summe des
Wassers, das während des Berichtszeitraums aus allen Quellen und für alle
Verwendungszwecke in die Grenzen des Unternehmens geleitet wurde. |
Arbeitnehmervertreter | Der Begriff
„Arbeitnehmervertreter” bezieht
sich auf
|
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
| Zufriedenstellendes
Gleichgewicht zwischen Arbeit und Privatleben. Die
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben im
weiteren Sinne umfasst nicht nur die Vereinbarkeit mit familiären oder
Betreuungspflichten, sondern auch die Aufteilung zwischen der am Arbeitsplatz
und im Privatleben verbrachten Zeit, die über familiäre Verpflichtungen
hinausgeht. |
Arbeitsbedingte Gefahren |
Arbeitsbedingte Gefahren können folgende
sein:
|
Arbeitsbezogene Vorfälle | Ereignisse, die sich
aus oder während der Arbeit ergeben und zu Verletzungen oder Gesundheitsschäden
führen oder führen könnten. Vorfälle können z. B. auf Folgendes zurückzuführen
sein: elektrische Probleme, Explosionen, Brände, Überlauf, Überschlag,
Leckagen, Durchfluss, Bruch, Bersten, Zersplitterung, Kontrollverlust,
Rutschen, Stolpern und Sturz, Körperbewegungen ohne Stress, Körperbewegungen
unter/mit Stress, Schock, Schreck, Gewalt oder
Belästigung am Arbeitsplatz (z. B. sexuelle
Belästigung). Ein Vorfall, der zu Verletzungen oder Gesundheitsschäden führt, wird häufig als Unfall bezeichnet. Ein Vorfall, der zu Verletzungen oder Erkrankungen führen könnte, bei dem aber keine Verletzung oder Erkrankung eintritt, kann als „Beinahe-Vorfall” bezeichnet werden. |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
CAAAJ-58293
1Amtl. Anm.: Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl L 176 vom 27.6.2013, S. 1).
2Amtl. Anm.: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (ABl L 334 vom , S. 17).
3Amtl. Anm.: Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (ABl L 317 vom , S. 1).
4Amtl. Anm.: Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl L 327 vom 22. 12. 2000, S. 1).
5Amtl. Anm.: Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED).
6Amtl. Anm.: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 10. Februar 2012 mit Leitlinien für die Erhebung von Daten sowie für die Ausarbeitung der BVT-Merkblätter und die entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (ABl L 63 vom , S. 1).
7Amtl. Anm.: Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED).
8Amtl. Anm.: Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission vom 4. Juni 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der technischen Bewertungskriterien, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet, und anhand deren bestimmt wird, ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet (ABl L 442 vom , S. 1).
9Amtl. Anm.: Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED).
10Amtl. Anm.: 2013/488/EU: Beschluss des Rates vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (ABl L 274 vom , S. 1).
11Amtl. Anm.: Anhang I Nummer 21 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission vom 6. April 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Einzelheiten des Inhalts und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, des Inhalts, der Methoden und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsindikatoren und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie des Inhalts und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und nachhaltiger Investitionsziele in vorvertraglichen Dokumenten, auf Internetseiten und in regelmäßigen Berichten (ABl L 196 vom , S. 1).
12Amtl. Anm.: Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED).
13Amtl. Anm.: Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 663/2009 und (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 94/22/EG, 98/70/EG, 2009/31/EG, 2009/73/EG, 2010/31/EU, 2012/27/EU und 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2009/119/EG und (EU) 2015/652 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl L 328 vom , S. 1).
14Amtl. Anm.: Artikel 2 Nummer 20 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (ABl L 198 vom , S. 13).
15Amtl. Anm.: Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (ABl L 204 vom , S. 23).
16Amtl. Anm.: Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl L 303 vom , S. 16).
17Amtl. Anm.: Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl L 312 vom , S. 3).
18Amtl. Anm.: Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl L 393 vom , S. 1).
19Amtl. Anm.: Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission vom 6. April 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Einzelheiten des Inhalts und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, des Inhalts, der Methoden und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsindikatoren und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie des Inhalts und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und nachhaltiger Investitionsziele in vorvertraglichen Dokumenten, auf Internetseiten und in regelmäßigen Berichten (ABl L 196 vom , S. 1).
20Amtl. Anm.: Artikel 2 Buchstabe g der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien (ABl L 182 vom , S. 1).
21Amtl. Anm.: Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl L 365 vom , S. 10).
22Amtl. Anm.: Artikel 2 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen.
23Amtl. Anm.: Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED).
24Amtl. Anm.: Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED).
25Amtl. Anm.: Artikel 3 Absatz 15 der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle.
26Amtl. Anm.: Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ABl L 328 vom 21. 12. 2018, S. 82).)
27Amtl. Anm.: Verordnung (EU) 2021/697 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1092 (ABl L 170 vom , S. 149).
28Amtl. Anm.: Artikel 3 Nummer 21 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED).
29Amtl. Anm.: Verordnung (EU) 2018/2026 der Kommission vom 19. Dezember 2018 zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (ABl L 325 vom , S. 18).
30Amtl. Anm.: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 10. Februar 2012 mit Leitlinien für die Erhebung von Daten sowie für die Ausarbeitung der BVT-Merkblätter und die entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen.
31Amtl. Anm.: Richtlinie 96/29/Euratom des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen (ABl L 159 vom , S. 1).
32Amtl. Anm.: Richtlinie 2009/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen (ABl L 125 vom , S. 75).
33Amtl. Anm.: Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates (ABl L 106 vom , S. 1).
34Amtl. Anm.: Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED).
35Amtl. Anm.: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (ABl L 396 vom , S. 1).
36Amtl. Anm.: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (ABl L 353 vom 31. 12. 2008, S. 1.
37Amtl. Anm.: Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie).
38Amtl. Anm.: Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
39Amtl. Anm.: Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (ABl L 182 vom , S. 19).
40Amtl. Anm.: Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle.
41Amtl. Anm.: Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle.
42Amtl. Anm.: Artikel 3 Absatz 9 der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle.