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Vorschenkungen und deren Berücksichtigung nach § 14 ErbStG
Das hat zuletzt die Bedeutung von Vorschenkungen für nachfolgende Übertragungen aufgezeigt. Matthias Borgmeier zeigt die Fallstricke des § 14 ErbStG auf, um die nächste Übertragung rechtssicher planen zu können.
Kernaussagen
Unzutreffende Feststellungsbescheide sollten angefochten werden, auch wenn diese keine unmittelbare Schenkungsteuer begründen, da es zu negativen Implikationen mit nachfolgenden Übertragungen kommen kann.
Durch das Finanzamt unzutreffend festgesetzte Schenkungsteuerbescheide können bei innerhalb von zehn Jahren nachfolgenden Übertragungen zu Problemen führen.
Sinn und Zweck des § 14 ErbStG
Mit der Einführung von § 14 ErbStG wurde in erster Linie die ungerechtfertigte Ausnutzung von Progressionsvorteilen und die mehrfache Gewährung von Freibeträgen nach § 16 ErbStG durch Aufteilung der Zuwendungen auf mehrere Stichtage unterbunden.
Der Gesetzgeber berücksichtigt nunmehr grundsätzlich einen Zehnjahreszeitraum und führt sämtliche Erwerbe innerhalb dieses Zeitraumes einer Gesamtbetrachtung zu. Dies ändert keineswegs etwas an der Selbständigkeit der Erwerbe. Es handelt sich vielmehr in erster Linie ...