Die Gestattung, eine überdachte Schießanlage zur Ausübung des Schießsports ohne Ausschluß weiterer Schützen gegen ein Eintrittsgeld und ein nach Art und Anzahl der abgegebenen Schüsse bemessenes Entgelt zu nutzen, ist nicht nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfrei
Leitsatz
Die Gestattung, eine überdachte Schießanlage zur Ausübung des Schießsports ohne Ausschluß weiterer Schützen gegen ein Eintrittsgeld und ein nach Art und Anzahl der abgegebenen Schüsse bemessenes Entgelt zu nutzen, ist nicht als Grundstücksvermietung i.S. des § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1980 steuerfrei.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 52 BFH/NV 1993 S. 78 Nr. 12 QAAAA-94891
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