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BFH Urteil v. - V R 69/92 BStBl 1994 II S. 52

Gesetze: UStG 1980 § 4 Nr. 12 Buchst. a

Die Gestattung, eine überdachte Schießanlage zur Ausübung des Schießsports ohne Ausschluß weiterer Schützen gegen ein Eintrittsgeld und ein nach Art und Anzahl der abgegebenen Schüsse bemessenes Entgelt zu nutzen, ist nicht nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfrei

Leitsatz

Die Gestattung, eine überdachte Schießanlage zur Ausübung des Schießsports ohne Ausschluß weiterer Schützen gegen ein Eintrittsgeld und ein nach Art und Anzahl der abgegebenen Schüsse bemessenes Entgelt zu nutzen, ist nicht als Grundstücksvermietung i.S. des § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1980 steuerfrei.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

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Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 52
BFH/NV 1993 S. 78 Nr. 12
QAAAA-94891

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