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Bewertung | Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG (BMF)
Das BMF hat gem.
§ 190 Abs.
4 Satz 4 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur
Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II.,
BewG bekannt gegeben, die
für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024 bei Ermittlung des
Gebäudesachwerts anzuwenden sind ().
Sie lauten:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Baupreisindizes (nach
Umbasierung auf das Jahr 2010 = 100) | |
---|---|
Gebäudearten*
1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG | Gebäudearten* 5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG |
177,9 | 181,3 |
*Die Bestimmungen in der Anlage 24, Teil II., BewG zum Teileigentum und zur Auffangklausel gelten analog.
Hinweis:
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (GR)