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BFH Urteil v. - X R 58/91 BStBl 1994 II S. 516

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 3EStG § 22 Nr. 3

1. Das Entgelt für die regelmäßige Mitnahme eines Arbeitskollegen auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann zu Einkünften aus sonstigen Leistungen i. S. des § 22 Nr. 3 EStG führen - 2. Als Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften i. S. des § 22 Nr. 3 EStG abziehbar sind nur die durch die Mitnahme veranlaßten Mehraufwendungen

Leitsatz

1. Das Entgelt für die regelmäßige Mitnahme eines Arbeitskollegen auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann zu Einkünften aus sonstigen Leistungen i. S. des § 22 Nr. 3 EStG führen.

2. Als Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften i. S. des § 22 Nr. 3 EStG abziehbar sind nur die durch die Mitnahme veranlaßten Mehraufwendungen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 516
BFH/NV 1994 S. 55 Nr. 8
JAAAA-94889

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