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BFH Urteil v. - IV R 104/92 BStBl 1994 II S. 512

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1EStG § 7HGB § 255 Abs. 2 Satz 1

Zu den Herstellkosten eines Gebäudes oder einer Außenanlage rechnen auch die beim Bau des Gebäudes oder der Außenanlage anfallenden üblichen Erdarbeiten

Leitsatz

Werden in Hanglage ein Betriebsgebäude und eine Außenanlage höhengleich mit bereits vorhandenem betrieblichen Gebäudebestand errichtet, können die Kosten der Hangabtragung zu den Herstellungskosten des Neubaus bzw. der Außenanlage gehören.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 512
BFH/NV 1994 S. 54 Nr. 8
PAAAA-94887

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