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BFH Urteil v. - II R 101/90 BStBl 1994 II S. 503

Gesetze: BewG § 11 Abs. 2BewG § 9

Veräußerungs- und Vererbungsbeschränkungen bleiben als persönliche Verhältnisse bei der Anteilsbewertung außer Betracht

Leitsatz

Die von den Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft bezüglich ihrer Geschäftsanteile vereinbarten Veräußerungs- und Vererbungsbeschränkungen beruhen auf den persönlichen Verhältnissen der Gesellschafter und müssen daher bei der Ermittlung des gemeinen Werts der Anteile an der Kapitalgesellschaft außer Betracht bleiben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 503
BFH/NV 1994 S. 54 Nr. 8
BAAAA-94883

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