Prüfungsklassiker Rechnungswesen für Steuerfachangestellte
10. Aufl. 2024
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7. Privateinlagen
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Steuerberaterkammern | Anzahl ausgewerteter Klausuren | Prüfungswahrscheinlichkeit | Erreichbare Punktzahl |
Verbund | 23 | 13,04 % | 2,0 - 5,0 |
NRW | 33 | 27,27 % | 2,5 - 16,0 |
Vorstellbar ist, dass
die Einlage eines abnutzbaren oder nicht abnutzbaren Wirtschaftsgutes außerhalb der Dreijahresfrist oder
die Einlage eines abnutzbaren oder nicht abnutzbaren Wirtschaftsgutes innerhalb der Dreijahresfrist
nach Ermittlung des Einlagewertes gebucht werden muss.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahres zugeführt hat.
Daher muss der für die Einlage erforderliche Buchungssatz von der Struktur her lauten:
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Sollkonto (SKR 04/SKR 03) | Habenkonto (SKR 04/SKR 03) | |
Aktives Bestandskonto | 2180/1890 | Privateinlagen |
Die Schwierigkeit dieses Themengebiets liegt nicht in der Bildung des Buchungssatz, sondern in der Bewertung der Einlage; d. h. in der Wahl des richtigen Einlagewertes.
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG sind Einlagen mit dem Teilwert für den Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen; sie sind jedoch höchstens mit den Anschaffungs- (AK) oder Herstellungskosten (HK) anzusetzen, wenn das zugeführte Wirtschaftsgut innerhalb der letzten d...