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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 10 U 2477/20

Gesetze: SGB VII § 8

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Versicherungsschutz unter dem Gesichtspunkt einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung (hier Weihnachtsfeier) besteht nicht (mehr), wenn das Unfallereignis nach Veranstaltungsende und an einem anderen Ort stattfindet. Ein Wegeunfall liegt nicht vor, wenn sich der Versicherte auf einem unversicherten, auf Alkoholkonsum beruhenden Abweg befindet.

Fundstelle(n):
EAAAJ-57948

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