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Reiserecht | Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung bei Flugverspätung (EuGH)
Der EuGH hat entschieden, dass ein Fluggast keinen Anspruch auf Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung hat, wenn er sich wegen eines mit großer Verspätung angekommenen Fluges nicht zum Flugsteig begeben hat oder wenn er mit einem selbst gebuchten Ersatzflug das Ziel mit weniger als drei Stunden Verspätung erreicht ( "Laudamotion" (Verzicht auf einen verspäteten Flug) sowie C-54/23 "Laudamotion und Ryanair" (Ersatzflug).
Streitfälle: Für zwei Flüge der Fluggesellschaft Laudamotion von Düsseldorf nach Palma de Mallorca wurde eine Verspätung von mehr als drei Stunden angekündigt. Zwei Fluggäste beschlossen, den Flug nicht anzutreten, da sie befürchteten, dass sie durch die Verspätung des von ihnen gebuchten Fluges einen Gesc...