1. Ein unentgeltlich eingeräumtes Nießbrauchsrecht ist ein Wirtschaftsgut i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, das einlage-
und entnahmefähig ist.
2. Der entgeltliche Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht stellt keine Veräußerung, sondern einen veräußerungsähnlichen Vorgang
dar.
3. Veräußerungsähnliche Vorgänge fallen nicht unter § 23 EStG.
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Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 25 DStRE 2024 S. 922 Nr. 15 ErbBstg 2024 S. 155 Nr. 7 ErbBstg 2024 S. 156 Nr. 7 ErbStB 2024 S. 94 Nr. 4 ErbStB 2024 S. 94 Nr. 4 GStB 2024 S. 282 Nr. 8 GStB 2024 S. 284 Nr. 8 GStB 2024 S. 286 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 13/2024 S. 840 PAAAJ-57833
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