Ordnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs:
Dokumentation nachträglicher Änderungen - Zeitnahe Erfassung der
Fahrten
Leitsatz
Ein elektronisches Fahrtenbuch erfüllt nicht die Anforderungen an den ordnungsgemäßen Nachweis des tatsächlichen Umfangs
der Privatnutzung eines betrieblichen Kfz, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen
Daten nicht in der Datei selbst, sondern in externen Protokolldateien dokumentiert werden.
Dem Erfordernis der zeitnahen Führung eines solchen Fahrtenbuchs wird nicht genügt, wenn die – zwischenzeitlich auf Notizzetteln
festgehaltenen - Eintragungen erst mehrere Tage oder Wochen nach Abschluss der betreffenden Fahrten vorgenommen werden.
Fundstelle(n): BB 2024 S. 22 Nr. 1 BBK-Kurznachricht Nr. 5/2024 S. 196 BBK-Kurznachricht Nr. 5/2024 S. 196 EAAAJ-57828
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