Witwenpensionen gehören auch dann zu den Sondervergütungen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, wenn die Witwe weder Gesellschafterin noch Erbin ihres verstorbenen Ehemannes war
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.