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BPatG Urteil v. - 4 Ni 34/21 (EP)

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des europäischen Patents 2 845 115 (Streitpatent), das unter Inanspruchnahme der Priorität der dänischen Patentanmeldung DK 201270224 vom 2. Mai 2012 am 1. Mai 2013 angemeldet worden ist. Die Erteilung des europäischen Patents ist am 19. Oktober 2016 veröffentlicht worden. Das in englischer Sprache gefasste Streitpatent ist in Kraft.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2023:210623U4Ni34.21EP.0

Fundstelle(n):
XAAAJ-57813

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