Unterhaltsverpflichtung aus sittlichen Gründen, wenn der Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft wegen seines Zusammenlebens mit dem Steuerpflichtigen keine Arbeitslosenhilfe erhält
Leitsatz
Wird der Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft arbeitslos und erhält er aufgrund des § 137 Abs. 2a des Arbeitsförderungsgesetzes wegen seines Zusammenlebens mit dem Steuerpflichtigen keine Arbeitslosenhilfe, so ist der Steuerpflichtige dem Grunde nach dem arbeitslosen Partner gegenüber aus sittlichen Gründen zur Unterhaltsgewährung verpflichtet.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 442 BFH/NV 1994 S. 49 Nr. 7 UAAAA-94855
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