Personengesellschaften im Steuerrecht
12. Aufl. 2024
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NEU seit : Anpassungen der steuerlichen Vorschriften aufgrund der zivilrechtlichen Änderung durch das MoPeG
1. Überblick
Durch Artikel 23 des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes vom . wurden zahlreiche Steuergesetze geändert, um diese an die Rechtslage nach Inkrafttreten des MoPeG am anzupassen. Durch das MoPeG wurde
das Gesamthandsvermögen der Gesellschafter durch ein Vermögen der Gesellschaft ersetzt,
die uneingeschränkte Rechtsfähigkeit der Personengesellschaften geregelt sowie
die Registerpublizität der eGbR geschaffen.
Diese gesellschaftsrechtlichen Änderungen wirken sich auch auf die steuerliche Rechtsnatur der Personengesellschaft aus.
Aufgrund der durch das MoPeG geschaffenen uneingeschränkten Rechtsfähigkeit sowie der Registerpublizität der eGbR, die zukünftig zum Regelfall der rechtsfähigen GbR werden dürfte, sind Verfahrenserleichterungen in der Steuerveranlagung möglich, die durch die Änderungen der AO eingeführt werden.
Der Gesetzgeber hat sich in Bezug auf die Abschaffung des Gesamthandsvermögens dazu entschieden, den steuerlichen Status Quo im Ertragsteuerrecht und Erbschaftsteuerrecht (Art. 28 des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes) dauerhaft au...