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BFH Urteil v. - VII R 44/93 BStBl 1994 II S. 438

Gesetze: AO 1977 §§ 235, 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1 und 3UStG § 15 Abs. 1 Nr. 2UStG § 21

Hinterzogene Einfuhrumsatzsteuer ist auch dann zu verzinsen, wenn bei zutreffender Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer ein Vorsteuerabzug möglich gewesen wäre; der Zinslauf endet erst mit Zahlung der hinterzogenen Einfuhrumsatzsteuer

Leitsatz

Hinterzogene Einfuhrumsatzsteuer ist nach § 235 AO 1977 auch zu verzinsen, wenn bei zutreffender Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug bestanden hätte. Der Zinslauf endet erst mit der Zahlung der hinterzogenen Einfuhrumsatzsteuer.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 438
QAAAA-94852

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