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Umsatzsteuer | Unentgeltliche Zuwendungen und Vorsteuerabzug (BMF)
Das BMF bezieht Stellung zu
unentgeltlichen Zuwendungen und Vorsteuerabzug und deren Folgen aus dem
. Der
UStAE wird geändert ().
Hintergrund: Ein Unternehmer, der für Zwecke des Vorsteuerabzugs als Leistungsempfänger anzusehen ist, ist zum Vorsteuerabzug berechtigt, soweit er Leistungen für sein Unternehmen i. S. des § 2 Abs. 1 UStG und damit für seine unternehmerischen Tätigkeiten zur Erbringung entgeltlicher Leistungen zu verwenden beabsichtigt (vgl. ). Nach der bisherigen BFH-Rechtsprechung musste zwingend nach dem objektiven Inhalt der bezogenen Leistung ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgan...