Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last (BFH)
Für die Änderbarkeit von
Versorgungsleistungen als Voraussetzung für die Annahme einer dauernden Last
nach der für bis zum abgeschlossene Verträge geltenden Rechtslage
genügt es nicht, wenn substantiell nur eine Änderbarkeit zugunsten des
Übernehmers, nicht aber auch zugunsten des Übergebers vereinbart ist
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Kläger sind Eheleute. Der Kläger erzielte unter anderem Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Optiker. 2003 hatte der Kläger den Optikerbetrieb von seinem Vater übernommen und sich im Gegenzug verpflichtet, seinem Vater auf dessen Lebenszeit zur Gewährung seines standesgemäßen Unterhalts einen monatlichen Betrag i. H. von 5.500 € als "dauernde Last" zu zahlen.
In den Jahren...