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Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)
1. Definition und Anwendungsbereich
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) stellt einen 2010 vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) in einem Multi-Stakeholder-Dialog entwickelten und 2011 erstmals verabschiedeten Berichtsrahmen für Unternehmen und Organisationen dar, welchen Unternehmen (bzw. Organisationen) nutzen können, um über ihre Nachhaltigkeitsleistungen transparent Bericht zu erstatten. Bei der Erstellung bzw. Entwicklung des DNK wurden insbesondere folgende Berichtsstandards berücksichtigt:
CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (siehe auch Abschnitt 2.)
UN Global Compact
OECD-Guidelines für multinationale Unternehmen
Leitfaden ISO 26000
G3 der Global Reporting Initiative (GRI)
Berichtsstandards des europäischen Analystenverbandes EFFAS.
Der DNK kann von Unternehmen und Organisationen (u. a. Stiftungen, Hochschulen, NGOs) angewendet werden, unabhängig von deren Größe und Rechtsform. Der DNK ist auch für alle Branchen anwendbar, jedoch haben mehrere Verbände branchenspezifische Ergänzungen für die Berichterstattung zum DNK entwickelt, die konkrete Orientierung wie Hinweise auf wesentliche Themen oder Beispiele für die einzelnen DNK-Kriterien bieten. Eine Übersicht über die bran...