Keine Grunderwerbsteuer bei der Vereinigung aller Anteile einer grundbesitzenden Gesellschaft unmittelbar in der Hand einer Person, die bereits seit Gesellschaftsgründung unmittelbar und mittelbar zu 100 v. H. an der Gesellschaft beteiligt war
Leitsatz
Auch wenn alle Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft bereits seit Gründung der Gesellschaft von einer Person teils unmittelbar, teils mittelbar über eine Gesellschaft gehalten werden, an der diese Person zu 100 v.H. beteiligt ist, löst die Vereinigung aller Anteile unmittelbar in der Hand dieser Person keine Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nrn. 1 oder 2 GrEStG 1983 aus (Anschluß an , BFHE 172, 538, BStBl II 1994, 121).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 408 BFH/NV 1994 S. 37 Nr. 5 XAAAA-94841
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