Kein Teilurteil über Frage der Einkünftezurechnung an Kommanditisten eines Immobilienfonds, wenn FG Einkünfteerzielungsabsicht ausschließlich aus Gründen verneint, die alle Kommanditisten betreffen
Leitsatz
Über die Frage, ob einzelnen Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Immobilienfonds) wegen fehlender Einkünfteerzielungsabsicht negative Einkünfte zuzurechnen sind, darf das FG jedenfalls dann nicht durch Teilurteil entscheiden, wenn es das Fehlen einer solchen Absicht ausschließlich mit Umständen begründet, die alle Kommanditisten betreffen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 403 BFH/NV 1994 S. 44 Nr. 6 GAAAA-94838
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