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Einkommensteuer | Besteuerung der Energiepreispauschale (DStV)
Zur Besteuerung der Energiepreispauschale (EPP) ist ein Verfahren vor dem FG Münster anhängig. Hierauf macht der DStV aufmerksam.
Hintergrund: Ab September 2022 wurde die EPP als Kompensation für die hohen Energiekosten ausgezahlt. Von der Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro profitierten Arbeitnehmer, Selbständige und schließlich auch Rentner. Aber: sie unterlag der Einkommensteuer. Beanstandet wurde die Besteuerung der EPP schon damals im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Steuerentlastungsgesetz 2022 (s. hierzu unseren ReformRadar) von vielen Seiten.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hatte bereits im April 2022 in seiner Stellungnahme S 05/22 gefordert, von einer Besteuerung der EPP abzusehen. Aus rechtssystematischen Gründen kritisierte er, da...