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BFH Urteil v. - III R 117/93 BStBl 1994 II S. 380

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1AO 1977 §§ 165, 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2GKG § 13 Abs. 1 Satz 2

Bestandskräftige Steuerbescheide können nicht im Hinblick auf anhängige Musterprozesse vor dem BVerfG oder dem BFH nachträglich für vorläufig erklärt werden

Leitsatz

Erklärt die Finanzverwaltung noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide für vorläufig, weil vor dem BVerfG oder dem BFH Musterverfahren anhängig sind, so besteht kein Anspruch darauf, daß auch bestandskräftige Bescheide wegen dieser Musterprozesse für vorläufig erklärt werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:






Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 380
BFH/NV 1994 S. 41 Nr. 6
HAAAA-94829

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