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LSG Chemnitz Urteil v. - L 7 R 414/23 ZV

Gesetze: AAÜG § 1 Abs. 1; VO-AVItech § 1

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Diplomabschluss als Ingenieur nach einem Hochschulstudium in der CSSR erfüllt die persönliche Voraussetzung für eine fingierte Zusatzversorgungsanwartschaft zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz nicht, wenn der Berechtigte zu DDR-Zeiten bis über keine Genehmigung zur Führung des Titels Ingenieur nach DDR-Recht verfügte.

Fundstelle(n):
JAAAJ-57498

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