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LSG Chemnitz Beschluss v. - L 4 AS 567/23 B ER

Gesetze: SGB II § 5 Abs. 3 S. 3; SGB II § 5 Abs. 3 S. 4; SGB I § 66 Abs. 3; SGB II § 86a Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. § 39 Nr. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die nach § 5 Abs. 3 Satz 4 SGB II geforderte Rechtsfolgenbelehrung unterliegt den gleichen strengen Anforderungen wie der in § 66 Abs. 3 SGB I vorgesehene schriftliche Hinweis auf die Rechtsfolgen unterlassener Mitwirkung.

2. Jedenfalls über den Umfang der Versagung oder Entziehung nach § 5 Abs. 3 Satz 3 SGB II bedarf es einer Ermessensentscheidung des Antragsgegners (wie ER - juris Rn. 31).

Fundstelle(n):
PAAAJ-57496

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