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LSG Chemnitz Urteil v. - L 3 AS 458/22

Gesetze: SGB II § 16i Abs. 2 S.; SGB II § 16i Abs. 2 S. 2; SGB II (in der vom bis zum geltenden Fassung) § 16i; TVG § 3 Abs. 1; TVG § 5

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Zuweisung einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person durch das Jobcenter ist Voraussetzung für die Zuschussgewährung nach § 16i Abs. 1 SGB II an den Arbeitgeber.

2. Der Zuweisungsbescheid nach § 16i Abs. 3 SGB II ist ein Verwaltungsakt.

3. Die Zuweisung führt zu keinem Rechtsverhältnis zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Arbeitgeber. Es handelt sich um eine besondere Form der Arbeitsvermittlung, um ein konkretes Vermittlungsangebot des SGB II-Leistungsträgers.

Fundstelle(n):
RAAAJ-57491

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