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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 9 R 2520/21

Gesetze: SGB X § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 3; SGB IV § 18a Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Wird Erwerbseinkommen trotz ordnungsgemäßer Meldung von der Rentenversicherung bei einer Rentenneuberechnung versehentlich nicht berücksichtigt, so muss der Grund der Nichtanrechnung aus dem Bescheid klar erkennbar sein. Ansonsten liegt angesichts des regelmäßigen Bescheidumfanges grundsätzlich kein über einfache Fahrlässigkeit hinausgehendes Fehlverhalten des Rentenberechtigten vor.

Fundstelle(n):
CAAAJ-57483

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