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DBA-Luxemburg | Konsultationsvereinbarung zur Anwendung des DBA-Luxemburg (BMF)
Das BMF hat eine Konsultationsvereinbarung zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des DBA-Luxemburg veröffentlicht ( Z IV B 3 - S 1301-LUX/23/10001 :001).
Hintergrund: Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des DBA-Luxemburg haben die zuständigen Behörden gestützt auf Artikel 24 Absatz 3 DBA-Luxemburg eine Konsultationsvereinbarung abgeschlossen.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Die Abschnitte III. und VI. der Konsultationsvereinbarung sind entsprechend Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe d) des Änderungsprotokolls vom ab dem anzuwenden. Im Übrigen ist die Konsultationsvereinbarung auf alle Fälle anzuwenden, die zum Zeitpunkt ihrer Anwendung noch nicht abgeschlossen oder die Gegenstand eines Verständigungsverf...