Gesetze: AO 1977 § 30 Abs. 4 Nr. 5FGO §§ 41 Abs. 1 und 2 Satz 1, 100 Abs. 1 Satz 4, 110
Zur Zulässigkeit einer Leistungs- bzw. Feststellungsklage gegen Auskunft des FA an Gewerbebehörde über Steuerrückstände
Leitsatz
1. Eine Leistungsklage auf Rücknahme der einer Gewerbebehörde bereits erteilten Auskunft des FA über die Höhe der Steuerrückstände des Klägers ist unzulässig.
2. Zur Frage, ob die Feststellungsklage nach § 41 Abs. 2 Satz 1 FGO auch subsidiär ist, wenn eine Gestaltungs- oder Leistungsklage auf einem anderen als dem finanzgerichtlichen Rechtsweg möglich ist.
3. Für die Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der einer Gewerbebehörde erteilten Auskunft über die Höhe der Steuerrückstände fehlt jedenfalls dann ein berechtigtes Feststellungsinteresse, wenn für die Untersagung der Ausübung des Gewerbes die erteilte Auskunft nicht allein ausschlaggebend gewesen ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 356 BFH/NV 1994 S. 44 Nr. 6 YAAAA-94819
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