Zur Außenprüfung und Datenträgerüberlassung bei
Freiberuflern mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Leitsatz
Die Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO gilt auch für Freiberufler, die keine Bücher führen
müssen.
Eine mit der Prüfungsanordnung verbundene Aufforderung an einen den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelnden Freiberufler,
dem Außenprüfer maschinell verwertbare Datenträger zur Verfügung zu stellen, soweit steuerlich relevante Daten verarbeitet
worden sind, betrifft auch Informationen, für die keine Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht besteht, und ist deshalb wegen
Verstoß gegen das nach § 147 Abs. 6 AO beschränkte Zugriffsrecht insgesamt rechtswidrig.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): YAAAJ-57386
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