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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 10 K 403/20

Gesetze: AO § 147 Abs. 6; AO § 193 Abs. 1

Zur Außenprüfung und Datenträgerüberlassung bei Freiberuflern mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Leitsatz

  1. Die Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO gilt auch für Freiberufler, die keine Bücher führen müssen.

  2. Eine mit der Prüfungsanordnung verbundene Aufforderung an einen den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelnden Freiberufler, dem Außenprüfer maschinell verwertbare Datenträger zur Verfügung zu stellen, soweit steuerlich relevante Daten verarbeitet worden sind, betrifft auch Informationen, für die keine Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht besteht, und ist deshalb wegen Verstoß gegen das nach § 147 Abs. 6 AO beschränkte Zugriffsrecht insgesamt rechtswidrig.

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Fundstelle(n):
YAAAJ-57386

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