1. Ist unionsrechtswidrig einbehaltene Kapitalertragsteuer mit 0,5 % pro Monat zu verzinsen?
2. Beginnt der Zinslauf vier Monate und zehn Arbeitstage nach Stellung des Erstattungsantrags (in entsprechender Anwendung der vom , BFHE 267, 90 für den Bereich der Energiesteuerentlastung herausgearbeiteten Grundsätze) bzw. bei Vorliegen einer Freistellungsbescheinigung, die unter Berufung auf eine rechtswidrige Vorschrift widerrufen wurde, mit dem Zeitpunkt des Steuereinbehalts?
Fundstelle(n): BFH/PR 2025 S. 224 Nr. 8 DStR 2025 S. 1146 Nr. 21 EStB 2025 S. 236 Nr. 7 IStR 2025 S. 485 Nr. 13 IWB-Kurznachricht Nr. 13/2025 S. 474 StuB-Bilanzreport Nr. 11/2025 S. 434 XAAAJ-57330
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