Erstattungsanspruch; Kapitalertragsteuer; Verzinsung; Zinslauf
Rechtsfrage
1. Ist unionsrechtswidrig einbehaltene Kapitalertragsteuer mit 0,5 % pro Monat zu verzinsen?
2. Beginnt der Zinslauf vier Monate und zehn Arbeitstage nach Stellung des Erstattungsantrags (in entsprechender Anwendung der vom , BFHE 267, 90 für den Bereich der Energiesteuerentlastung herausgearbeiteten Grundsätze) bzw. bei Vorliegen einer Freistellungsbescheinigung, die unter Berufung auf eine rechtswidrige Vorschrift widerrufen wurde, mit dem Zeitpunkt des Steuereinbehalts?
Gesetze: AO § 233, AO § 233a, AO § 238 Abs 1, EStG § 43b, EStG § 50d Abs 3, EWGRL 435/90 Art 5
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.01.2024): ,
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
XAAAJ-57330