Abgeltungsteuer; Kapitalvermögen; Tarif; Verlust; Wertpapier; Zuzahlung
Rechtsfrage
Kommt § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG nicht zur Anwendung, wenn der Steuerpflichtige eine Barzuzahlung erhält, die den Wert der übertragenen Wertpapiere um ein Vielfaches übersteigt? Ist der Tatbestand des § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG nur dann erfüllt, wenn der Emittent im Zeitpunkt der Fälligkeit der Teilschuldverschreibung ein freies Wahlrecht zur Einlösung in Geld oder/und in Wertpapieren innehat?
Gesetze: EStG § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst b S 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 20 Abs 4a S 3, EStG § 20 Abs 4a S 2
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.01.2024):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
SAAAJ-57323