Aufwandsentschädigung; Aufwendungen; Ehrenamtliche Tätigkeit; Einheitliche und gesonderte Feststellung; Nachweis; Sonderbetriebseinnahme
Rechtsfrage
Ist eine Aufwandsentschädigung ausnahmsweise nicht steuerfrei, wenn ihr keine entsprechenden Aufwendungen (Werbungskosten oder Betriebsausgaben) gegenüberstehen? Ist die Höhe der anteiligen betrieblichen Fixkosten einer Freiberuflerpraxis, in der ein Steuerpflichtiger während seiner ehrenamtlichen Tätigkeit nicht tätig sein kann, zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige einen gegenüber der (steuerfreien) Aufwandsentschädigung höheren steuerlich anzuerkennenden Aufwand nachweisen will?
Gesetze: EStG § 3 Nr 12 S 2, AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.01.2024):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
RAAAJ-57319