Einlagekonto; Kapitalrücklage; Stammeinlage; Wirtschaftliche Neugründung
Rechtsfrage
Ist die erneute Leistung der Stammeinlage im Rahmen einer wirtschaftlichen Neugründung im Rahmen der Feststellung des steuerlichen Einlagekontos als nicht bestandserhöhende Leistung in das Nennkapital zu qualifizieren oder handelt es sich um eine nicht (zusätzlich) in das Nennkapital erbrachte Leistung, die den festzustellenden Bestand im Sinne des § 27 Abs. 2 Satz 1 KStG erhöht?
Gesetze: KStG § 27 Abs 1 S 1, KStG § 28 Abs 2, AktG § 23, AktG § 36a, AktG § 54, AktG § 222
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.01.2024): ,
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
HAAAJ-57318