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BFH  - IX R 37/21 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AStG § 2 Abs 1 S 1, AStG § 2 Abs 2 Nr 2, EStG § 34c Abs 1, EStG § 34d Nr 6, EStG § 49 Abs 1 Nr 5 Buchst c, GG Art 2, GG Art 3 Abs 1, GG Art 20 Abs 3, GG Art 100 Abs 1 S 1, DBA GBR Art II, DBA GBR Art VI, DBA GBR Art VII, EG Art 56, AEUV Art 63, AEUV Art 267

Rechtsfrage

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht gemäß § 2 des Außensteuergesetzes (AStG) für im Wegzugsstaat (hier: Großbritannien) niedrig beziehungsweise gar nicht besteuerte Einkünfte (hier: Kapitalerträge von einer deutschen Bank)

Niedrige Besteuerung (Vorzugsbesteuerung) in Großbritannien wegen dortiger Versteuerung von Kapitaleinkünften (aus Deutschland) auf "remittance basis" (Versteuerung nur bei Transfer der Kapitalerträge nach Großbritannien)?

Verletzung des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots wegen unklarer tatbestandlicher Voraussetzungen in § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG? Was heißt "Vorzugsbesteuerung"? Was heißt "erhebliche Minderung"? Was heißt "allgemeine Besteuerung"?

Verletzung des verfassungsrechtlichen Gebots der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des Folgerichtigkeitsgebots?

Vereinbarkeit von § 2 AStG mit der Kapitalverkehrsfreiheit, der Niederlassungsfreiheit und der Arbeitnehmerfreizügigkeit? Vorabentscheidungsersuchen?

Außensteuerrecht; Beschränkte Steuerpflicht; Doppelbesteuerung; Unionsrecht

Fundstelle(n):
DStR 2025 S. 694 Nr. 13
ZAAAJ-57296

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