Beschränkte Steuerpflicht; Feststellungsklage; Nichtigkeit; Prüfungsanordnung; Steuerabzug
Rechtsfrage
Prüfungsanordnung: Feststellungsinteresse für Nichtigkeitsfeststellungsklage
Zuständigkeit für die Prüfung des Steuerabzugs nach § 50a EStG im Rahmen der Außenprüfung
1. Ist die Nichtigkeitsfeststellungsklage betreffend eine Prüfungsanordnung auch dann zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Klagerhebung bereits geänderte Steuerbescheide bzw. Feststellungsbescheide ergangen sind, die auf den Prüfungsfeststellungen beruhen und die noch nicht bestandskräftig sind (anhängige Klageverfahren)?
2. Ist das Bundeszentralamt für Steuern für die Prüfung des Steuerabzugs nach § 50a EStG im Rahmen der Außenprüfung (ab dem vom Verordnungsgeber angeordneten Zeitpunkt) sachlich gemäß §§ 195, 16 AO i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 FVG zuständig?
Gesetze: AO § 195, AO § 16, AO § 125, EStG § 50a, FGO § 41 Abs 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.01.2024): ,
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
RAAAJ-57290