1. Ermöglicht Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 DBA-Italien) eine Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG nur dann, wenn der zwischen den verbundenen Unternehmen vereinbarte Darlehenszins seiner Höhe, also seiner Angemessenheit nach, dem Fremdvergleichsmaßstab nicht standhält?
3. Mit Beschluss vom - 2 BvR 1079/20 hat das BVerfG aufgrund der Verfassungsbeschwerde das aufgehoben und die Sache an den BFH zurückverwiesen. Der Rechtsstreit wird nun unter dem neuen Az. I R 67/23 geführt.
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