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BFH Urteil v. - VIII R 160/86 BStBl 1994 II S. 331

Gesetze: GewStG § 10a

Verlustabzug nach § 10a GewStG entfällt, soweit der Verlust auf einen verstorbenen Gesellschafter einer Personengesellschaft entfällt (Anschluß an bisherige Rechtsprechung)

Leitsatz

Beim Tod eines Gesellschafters einer Personengesellschaft entfällt der Verlustabzug gemäß § 10a GewStG, soweit der Fehlbetrag anteilig auf den ausgeschiedenen Gesellschafter entfällt (Anschluß an den Beschluß des Großen Senats des , BFHE 171, 246, BStBl II 1993, 616).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 331
BFH/NV 1994 S. 28 Nr. 4
LAAAA-94806

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