Beihilfe; Gleichheitsgrundsatz; Körperschaftsteuererhöhung; Rückwirkung; Verfassungswidrigkeit
Rechtsfrage
1. Verstößt § 38 Abs. 4 bis 10 (i.V.m. § 34 Abs. 16) KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008 gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz oder das Rückwirkungsverbot? Verstößt die Vorschrift darüber hinaus gegen das unionsrechtliche Beihilfeverbot?
2. Mit Beschluss vom - 2 BvR 988/16 hat das BVerfG aufgrund der Verfassungsbeschwerde das aufgehoben und die Sache an den BFH zurückverwiesen. Der Rechtsstreit wird nun unter dem neuen Az. I R 14/23 geführt.
3. Das Verfahren I R 14/23 wurde durch Beschluss vom bis zur Wirksamkeit der vom BVerfG geforderten rückwirkenden gesetzlichen Neuregelung von § 38 Abs. 5 und 6 KStG i.d.F. des JStG 2008 i.V.m. § 34 Abs. 16 Satz 1 KStG i.d.F. des JStG 2008 und i.V.m. § 34 Abs. 14 Satz 1 KStG i.d.F. des Gesetzes vom --längstens bis zum -- ausgesetzt.
4. Nach Ablauf der Verfahrensaussetzung zum wird das Verfahren unter dem neuen Az. I R 2/24 (I R 14/23) fortgesetzt.
Gesetze: KStG § 38, KStG § 34 Abs 16, GG Art 3 Abs 1, EG Art 87 Abs 1, EG Art 88 Abs 3
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.01.2024):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
JAAAJ-57271