Zu § 9 EStG
H 9.8 Reisenebenkosten
Allgemeines
> (BStBl I S. 1228), Rz. 129 ff.
Diebstahl
Wertverluste bei einem Diebstahl des für die Reise notwendigen persönlichen Gepäcks sind Reisenebenkosten (> BStBl II S. 744). Dies gilt nicht für den Verlust von >Geld oder >Schmuck.
Geld
Der Verlust einer Geldbörse führt nicht zu Reisenebenkosten (> BStBl II S. 771).
Geldbußen
LKW-Fahrer
Zu den Reisenebenkosten bei LKW-Fahrern, die in ihrer Schlafkabine übernachten, >§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5b EStG und (BStBl I S. 1228), Rz. 131 oder zur Berücksichtigung höherer Mehraufwendungen > (BStBl I S. 1249).
Ordnungsgelder
Reisegepäckversicherung
Kosten für eine Reisegepäckversicherung, soweit sich der Versicherungsschutz auf eine beruflich bedingte Abwesenheit von einer ersten Tätigkeitsstätte beschränkt, sind Reisenebenkosten; zur Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischte Reisegepäckversicherung > (BStBl II S. 519).
Schaden
Wertverluste auf Grund eines Schadens an mitgeführten Gegenständen, die der Arbeitnehmer auf seiner Reise verwenden musste, sind Reisenebenkosten, wenn der Schaden auf einer reisespezifischen Gefährdung beruht (> BStBl 1994 II S. 256).
Schmuck
Der Verlust von Schmuck führt nicht zu Reisenebenkosten (> BStBl II S. 342).
Telefonkosten
Zu den Reisenebenkosten gehören auch die tatsächlichen Aufwendungen für private Telefongespräche, soweit sie der beruflichen Sphäre zugeordnet werden können (> BStBl 2013 II S. 282).
Unfallversicherung
Beiträge zu Unfallversicherungen sind Reisenebenkosten, soweit sie Berufsunfälle außerhalb einer ersten Tätigkeitsstätte abdecken; wegen der steuerlichen Behandlung von Unfallversicherungen, die das Unfallrisiko sowohl im beruflichen als auch im außerberuflichen Bereich abdecken > (BStBl I S. 1275).
Verwarnungsgelder
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAJ-57198