Zu § 41b EStG
H 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs
Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2020;
Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2020
> (BStBl I S. 911)
Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2024
> (BStBl I S. 1653)
Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung
Der Arbeitnehmer kann nach Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung deren Berichtigung nicht mehr verlangen (> BStBl 2008 II S. 434).
Zur Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung bei Änderung der Lohnsteuer-Anmeldung zu Gunsten des Arbeitgebers >§ 41c Abs. 3 Satz 4 und 5 EStG
Bescheinigung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer
Wird von steuerfreien Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (zu Unrecht) Lohnsteuer einbehalten und an ein inländisches Finanzamt abgeführt, ist auch diese Lohnsteuer in der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen und auf die für den VZ festgesetzte Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers anzurechnen (> BStBl II S. 581).
Finanzrechtsweg
Bei einer Nettolohnvereinbarung ist für Streitigkeiten über die Höhe des in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisenden Bruttoarbeitslohns der Finanzrechtsweg nicht gegeben (> BStBl 2008 II S. 434).
Unzutreffender Steuerabzug
Ein unzutreffender Lohnsteuerabzug kann durch Einwendungen gegen die Lohnsteuerbescheinigung nicht berichtigt werden (> BStBl 2008 II S. 434).
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAJ-57198