LStH H 3.15 (Zu § 3 EStG)

Zu § 3 EStG

H 3.15

Allgemeine Grundsätze

> (BStBl I S. 875) unter Berücksichtigung der Änderungen durch (BStBl I S. 1969)

Deutschland-Ticket

  • Sachbezüge und Geldleistungen bei Überlassung bzw. Erwerb eines Deutschland-Tickets, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, sind nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei, da das Deutschland-Ticket nur zu Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr berechtigt. Die Steuerfreiheit der zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Arbeitgeberleistungen gilt auch für ein kostenpflichtiges Upgrade des Deutschland-Tickets (z. B. für die Benutzung der 1. Klasse und/oder für die Fahrradmitnahme).

  • Zur Ermittlung des geldwerten Vorteils >H 8.1 (1-4) Deutschland-Ticket

  • Zum Vorrang der Steuerfreistellung nach § 3 Nr. 13 oder 16 EStG > (BStBl I S. 875), Rz. 14 ff.

Zusätzlichkeitsvoraussetzung

>§ 8 Abs. 4 EStG

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAJ-57198