Zu § 3 EStG
H 3.15
Allgemeine Grundsätze
> (BStBl I S. 875) unter Berücksichtigung der Änderungen durch (BStBl I S. 1969)
Deutschland-Ticket
Sachbezüge und Geldleistungen bei Überlassung bzw. Erwerb eines Deutschland-Tickets, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, sind nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei, da das Deutschland-Ticket nur zu Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr berechtigt. Die Steuerfreiheit der zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Arbeitgeberleistungen gilt auch für ein kostenpflichtiges Upgrade des Deutschland-Tickets (z. B. für die Benutzung der 1. Klasse und/oder für die Fahrradmitnahme).
Zur Ermittlung des geldwerten Vorteils >H 8.1 (1-4) Deutschland-Ticket
Zum Vorrang der Steuerfreistellung nach § 3 Nr. 13 oder 16 EStG > (BStBl I S. 875), Rz. 14 ff.
Zusätzlichkeitsvoraussetzung
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAJ-57198