Bei Gewährung einer Investitionszulage für ein Kraftfahrzeug ist die Eintragung im Kraftfahrzeugbrief nicht entscheidend
Leitsatz
Personenkraftwagen i.S. von § 2 Satz 1 Nr. 4 InvZV sind - wie nach § 19 Abs. 2 BerlinFG - solche Fahrzeuge, die objektiv nach Bauart und Einrichtung dazu geeignet und bestimmt sind, bei Privatfahrten Personen zu befördern. Die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Eintragung im Kraftfahrzeugbrief, sind nicht entscheidend.
Ein Hochdachtransporter mit einem vom Fahrerhaus abgeteilten Laderaum ohne ausreichende Heizung und Belüftung sowie lediglich mit zwei nicht zu öffnenden Seitenfenstern ist kein Pkw i.S. von § 2 Satz 1 Nr. 4 InvZV.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 304 MAAAA-94794
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