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Rechnungslegung | Bundesregierung bringt Anhebung der Schwellenwerte auf den Weg
Die Bundesregierung hat am einen Gesetzentwurf zur Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung beschlossen. Geplant ist, die monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht um rund 25 % anzuheben.
Das Entlastungspotential für die Wirtschaft soll sich auf rund 650 Millionen Euro pro Jahr belaufen. Von der Anhebung der Schwellenwerte werden nach Regierungsangaben etwa 52.000 Unternehmen (Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften und Genossenschaften) profitieren. So sollen künftig knapp 11.200 "kleine Unternehmen" als Kleinstunternehmen klassifiziert werden.
Die Schwellenwertanhebung dient der Umsetzung der Delegierten Richtlinie 2023/2775 der Kommission vom