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NWB BB 2/2024 S. 36

Arbeitsunfälle: Ab 2024 digital melden

Seit 2024 können Arbeitsunfälle postalisch und digital gemeldet werden. Bis Ende 2027 sind beide Meldeverfahren zulässig. Ab dem ist die Meldung nur noch digital möglich ( https://go.nwb.de/umi1l). Zusätzlich zur Digitalisierung kommen neue Meldeinhalte hinzu, wie etwa Angaben divers beim Geschlecht oder Angaben, ob ein Gewaltereignis vorgelegen hat. Musterformulare bis 2027 gibt es unter https://go.nwb.de/qz5ih.

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