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BFH Urteil v. - XI R 86/90 BStBl 1994 II S. 274

Gesetze: UStG 1980 i. d. F. vor dem Änderungsgesetz vom § 1 Abs. 1 Nr. 2UStG 1980 i. d. F. vor dem Änderungsgesetz vom § 2 Abs. 1UStG 1980 i. d. F. vor dem Änderungsgesetz vom § 15 Abs. 1 Nr. 1UStG 1980 i. d. F. vor dem Änderungsgesetz vom § 19 Abs. 3, Abs. 4 Satz 3

1. Unternehmereigenschaft eines Karnevalsprinzen 2. Umrechnung in einen Jahresgesamtumsatz, auch wenn die Tätigkeit von vornherein auf einen Teil des Jahres begrenzt war (Kleinunternehmer)

Leitsatz

Ein Karnevalsprinz, der aus Anlaß dieser Tätigkeit eine sog. Prinzenbroschüre herausgibt und in dieser gegen Entgelt Werbeanzeigen veröffentlicht, kann Unternehmer sein. Seinem Unternehmen können auch Lieferungen und Leistungen für seine Tätigkeit als Karnevalsprinz wirtschaftlich zuzuordnen sein.

Der tatsächliche Gesamtumsatz ist in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen, wenn die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit von vornherein auf einen Teil des Jahres begrenzt war.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 274
ZAAAA-94781

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